Man muss den Brandschutz beachten. Ein Treppenhaus darf nicht zugestellt werden, eine Brandlast hat dort auch nichts zu suchen. Ansonsten braucht man sich doch nur an den Wortlaut des Gesetzes halten. Eine Räumlichkeit wird zur Wohnung, wenn sie zum Schlafen geeignet ist. Oder wenn sie zum Wohnen geeignet ist. Das lässt sich aber schwerer nachweisen. Zur Not kann man auf dem Drahtgestell eines Bettes auch ohne Matratze schlafen. Das lässt sich gut nachweisen. Es ist nichts definiert, was das anbelangt, also sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Je glaubhafter, umso besser. Eigentlich muss es reichen, wenn dort ein Goldfischglas mit Goldfisch steht. Das wird einen Richter aber nur schwer überzeugen, obwohl die Definition erfüllt wird, wenn der Goldfisch dort schläft. Also selbst schauen, was möglich ist.
Wer umgezogen ist, braucht keine Angaben machen, aber was daraus wird weiss man nicht.