Anmeldungen können online erfolgen. Der Beitragsservice bekommt die Daten vom Meldeamt mitgeteilt, wenn jemand umzieht: alte Wohnung, neue Wohnung.
Warum den Umweg über An- und Abmelden? Sofort die Beitragsnummer der Nachbarn angeben und man ist raus. Dann sind keine Forderungen seit 1.1.13 möglich. Falls BS meint, es wären 2 Wohnungen, teilt man mit, es ist eine Wohnung, weil die eigenen Räume nur durch die Wohnung der Nachbarn zu betreten sind. Dazu ist es notwendig, das Treppenhaus zur neuartigen Wohnung umzufunktionieren. Eine nichtbrennbare Schlafgelegenheit, welche keinen Fluchtweg versperrt, macht aus jedem Treppenhaus eine Wohnung, so wie es im RBStV definiert ist.
RBStV §3 Wohnung:
Definition 1: Eine Wohnung ist dann eine Wohnung, wenn sie zum Schlafen geeignet ist
Definition 2: Eine Wohnung dann keine Wohnung, wenn sie ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. Dann sind es weitere Räume in dieser Wohnung.
Andere Definitionen die dem entgegenstehen gibt es nicht. Es spielt keine Rolle, ob jemand Miete für die neuartige Wohnung bezahlt, es ist egal, ob dort jemand wohnt, es interessiert keine Sau, ob dort wirklich jemand schläft und es ist völlig Schnuppe, wie "zum Schlafen" ermöglicht wird, zur Not einfach auf die Treppe legen und einschlafen. Foto als Beweis muss genügen. Aber nicht schummeln. Das Gesetz ist so schlecht, da ist diese Gesetzeslücke zwangsläufig entstanden, weil "Wohnung" ein Begriff ist, der einer miesen Definition nicht bedurft hätte, aber wie ich vermute, vor lauter Gier haben die höchstens versucht, ihre eigenen Geldspeicher nicht Beitragspflichtig werden zu lassen.
Die neuartige Wohnung wird dem beitragszahlendem Nachbarn zugeschlagen, also ist geklärt, wer für die neuartige Wohnung zuständig ist.
Hier der §3 RBStV, damit jeder sich selbst eine neuartige Wohnung definieren kann:
§ 3 RBStV Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
Aber nicht selbst gierig werden. Wer versucht, die beitragsbefreite Oma von oben anzugeben, muss trotzdem zahlen, denn Befreiungen wirken sich nur für Eheleute aus, nicht für Mitbewohner.
Ob solche Beitragsvermeidungsstrategien verboten sind, weiss ich nicht. Andersrum sind deren Beitragaufkommenserhöhungsstrategien ja bisher auch erlaubt.