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Autor Thema: Angaben über Mitbewohner dem BS mitteilen - der GEZ Spitzel im eigenem Haus  (Gelesen 2756 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Mitbewohner B hat nun auch eine vollautomatische Bestätigung der Anmeldung bekommen, mit dem Beiblatt zur Klärung, ob die Wohnung bereits eine Teilnehmernummer hat.

Hat sie, nämlich die des Beitragsverweigerers Mitbewohner A.

Nun frage ich mich, wieso der BS nicht einfach nachschaut, ob es dort eine Teilnehmernummer gibt und wem sie gehört.
Unbemerkt werden Mitbewohner zu GEZ Spitzeln gemacht, sie stehen nun nicht mehr vor der Tür, sondern wohnen im eigenen Haus!

Mir ist letztes Jahr schon sauer aufgestoßen, dass Vermieter laut Staatsvertrag verpflichtet sein sollen, Angaben über Mieter dem BS zur Verfügung zu stellen. Ich vermiete selber und lasse mich nicht für deren Machenschaften mißbrauchen! Ob ein Mitbewohner / Mieter dem BS Informationen zukommen lassen möchte oder nicht, ist ganz allein seine Angelegenheit bzw. bedarf meinem Verständnis nach der Genehmigung des anderen.

Über eine Verpflichtung der Mitbewohner zur Auskunft steht im Staatsvertrag nichts!

Ich empfehle, diese "klärenden" Formulare auf keinen Fall abzusenden. Nebeneffekt ist ja auch noch, dass man dem BS bestätigt, dass man auch physisch den Meldedaten nach in der dazugehörigen Wohnung greifbar ist.

Die Idee des BS ist schon fürchterlich, Mitbewohner mit hineinziehen zu wollen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 10:46 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
  • Beiträge: 1.126
Seppl, das hat Methode. Mittlerweile als verbrecherisch eingestufte Organisationen der deutschen Geschichte haben sich auf genau die gleiche Weise die Mitteilsamkeit der lieben Mitbürger zu Nutze gemacht.

Ich will jetzt hier nicht mit der Nazikeule ausholen. Dazu leben wir seit zu vielen Jahren in gefestigten demokratischen Verhältnissen. Das würde im übrigen auch ohne eine "Demokratieabgabe" funktionieren.

Aber nur mal am Beispiel der Ges****-Leitstelle in Münster deutlich gemacht: Da reichte ein Personalstamm von knapp 200 Mitarbeitern aus, um ein Gebiet von Lingen im Emsland bis hinunter nach Recklinghausen und auf der Ost-West-Achse von Bielefeld bis Gronau unter Beobachtung zu stellen. In dem Personalstamm waren Fahrer, Hausmeister, Reinigungs- und Kantinenkräfte sowie Sekretärinnen enthalten. So viele mit Ermittlungen beauftragte Beamte hatten die gar nicht. Und das ging nur, weil die Dritt-Reich-Bürger sich gegenseitig beim Blockwart oder der Leitstelle direkt angeschissen haben. Es ging in einem Fall sogar so weit, dass Eheleute sich im Streit gegenseitig des Schwarzhörens (Abhören von Feindsendern) bezichtigten. Das Ende vom Lied: Beide wurden hingerichtet!



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Hi Rochus!
Gut, dass Du die Nazikeule NICHT rausgeholt hast ;-).

Ich hab die Vergleiche auch immer im Hinterkopf. Jedoch muss man bedenken, dass damals Leib und Leben in Gefahr war, wenn man bestimmte Regeln nicht eingehalten hat. In dem aktuellen Fall machen es die Leute FREIWILLIG UND BEDENKENLOS! - um nicht eventuell eine Ordnungswidrigkeit zu begehen! Sie schnallen es einfach nicht, dass diese Bespitzelung durch Haushaltsangehörige die schlimmste Stufe des "stillen" Datensammelns ist. Indem man den Vordruck ausfüllt, hat der BS auch noch den Nachweis der Freiwilligkeit. Der Beitragsservice bekommt dadurch mehr Kenntnis über die wirkliche Anwesenheit der in einer Wohnung gemeldeten Bewohner als die Meldebehörde(!).


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  • Beiträge: 3.239
Wenn in einem Haus mit 3 Wohnungen 2 sich komplett anmelden, ist der Dritte der gelackmeierte, weil er nach Ausschlussverfahren identifiziert werden kann. Datenmissbrauch um die Ecke also.


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  • Beiträge: 1.126
Seppl, Dein  Einwand mit "Gefahr für Leib und Leben" ist es auch, was mich eigentlich davon abhält, die Nazi-Keule auszupacken. Derartige Zustände wie damals werden wir hier nicht mehr haben. Davon bin ich überzeugt. Aber so ein kleines Anschwärzerschwein steckt in vielen unserer lieben Mitbürger.

Die grundsätzlichen Verhaltensmuster ähneln sich da sehr.


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