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Autor Thema: Klage, was geschieht als Nächstes?  (Gelesen 4253 mal)

M
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Klage, was geschieht als Nächstes?
Autor: 24. Februar 2014, 21:07
Guten Abend, folgendes hat sich ungefähr ereignet:

Person A nur wenig Zeit, hat jedoch immer mal wieder hier ins Forum geschaut, aber noch nicht den vollen Überblick, was sich bezüglich GEZ-Klage bereits ergeben hat.
 
Person A Stand: Hat Klage eingereicht, kann sie per Mail gerne zusenden. A hat natürlich von der Gegenseite die Durchschrift, dass die Klage abgelehnt werden soll. Gericht hat den Antrag auf Aussetzugn der Vollstreckung abgelehnt, ca. 47 Euro Gerichtskosten.
 
Weil A einfach zu wenig Zeit hat, aber dennoch bei der Gehirnmainuplation nicht mitmachen will, fragt A nach, ob jemand sich die Zeit nehmen kann/ möchte, um A bei den nächsten Schritten zu helfen. Gericht erlaubt Stellungnahme, aber seit ein/ zwei (?) Wochen kommt A nicht dazu! Person A hat so langsam das Problem unter Zeitdruck zu stehen und dadurch alles kaputt zu machen. Welche Schritte kann man wohl weiter erwarten?

Danke für eure Hilfe (gerne per Mail evtl. auch Telefon, dann aber abends, A ist alleinerziehend), auch für das Verständnis, wenn der Beitrag hier doch nicht an der richtigen Stelle sein sollte.

Weitere Frage: Ist ein PKH-Antrag sinnvoll? 
 
Danke.
MJütte


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A
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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#1: 28. Februar 2014, 09:12
interessant, das Person A niemand helfen kann,  bzw, zumindest einen Rechtsanwalt empfiehlt, wo doch alle hier immer so laut rumtröten (ironischer Scherz!)   :P     :-[

Person B (Adlerauge  :) ) steht nämlich vor einer ähnlichen Situation, daß er zwar sporadisch ins Forum blickt, aber leider leider leider sehr wenig Zeit hat, sich mit der gebotenen Sorgfalt damit auseinanderzusetzen! Da es "Sammelklagen" ja nur in Gerichtsserien und in den USA gibt, fragte Person B auch schon einmal, ob es einen versierten Anwalt gibt, der das ganze Verfahren gegen ein vorher festgelegtes Entgelt übernimmt.

Letztenendes ist es nämlich immer die GLEICHE Problematik, so daß ein versierter Anwalt hier mit Standardbriefen antworten könnte.


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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#2: 28. Februar 2014, 09:43
Da wir unsere Widersprüche und, bis auf wenige Ausnahmen, die folgenden Klagen ohne Anwalt machen, ist hier diesbezüglich nicht viel Hilfe zu erwarten, es fehlen die Berichte über Anwälte, also kann auch keine Information darüber weitergegeben werden. Es sind keine Klagen bekannt bisher, dass ein Anwalt genommen wurde. Das wird sich erst ändern, wenn so viele Klagen kommen mit Anwalt, dass hier auch darüber berichtet wird.
Anwälte zu finden für die Klage gegen den RF-Beitrag ist wohl schwierig, empfohlen wird des öfteren folgender:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

@M.Juette: Ein PKH-Antrag ist sinnvoll, doch auch darüber gibt es hier keine Erfahrung.


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A
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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#3: 28. Februar 2014, 10:14
Danke!  :)


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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#4: 28. Februar 2014, 12:04
Welche Frist ist Person A zugebilligt worden?
ggf. Fristverlängerung beantragen - machen die Justitiare der Landesrundfunkanstalten auch ;)
bzw. vielleicht prinzipiell Aussetzung des Verfahrens beantragen
bis zur Entscheidung der
Popularklage von
Ermano Geuer (privat)
Rossmann (betrieblich) am
Bayerischen Verfassungsgerichtshof
(Verhandlung 25.03.2014)

Wer wird denn eine unterinstanzliche Entscheidung eines einfachen Verwaltungsgerichts forcieren wollen, bevor höherinstanzlich entschieden wurde?!? ;)


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wtfacow

Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#5: 28. Februar 2014, 13:43
Da wir unsere Widersprüche und, bis auf wenige Ausnahmen, die folgenden Klagen ohne Anwalt machen, ist hier diesbezüglich nicht viel Hilfe zu erwarten, es fehlen die Berichte über Anwälte, also kann auch keine Information darüber weitergegeben werden. Es sind keine Klagen bekannt bisher, dass ein Anwalt genommen wurde. Das wird sich erst ändern, wenn so viele Klagen kommen mit Anwalt, dass hier auch darüber berichtet wird.


Hi Roggi und der Rest ,
ich denke schon das einige von uns Anwälte beauftragt haben. Ich bin z.B. einer davon. Das Problem ist nur das viele Anwälte verbieten das ihre Schreiben an dritte weitergegben werden. Somit dürften nur die Schreiben-und das auch nur bedingt- der Gegenseite veröffentlicht werden. Aus dem Grund halten sich die meisten eben zurück. Mir geht es da ja auch nicht besser.

lg


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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#6: 03. März 2014, 12:24
Beklagte beantragt Kläger die Kosten der Auslagenpauschale nach §162 Abs 2, S. 3 VwGo, VV 7002/ 20€ aufzuerlegen.
Gericht räumt 2 Wochen Stellungnahme ein.
Ist Kläger zahlungspflichtig? Wie kann Kläger verneinend und begründend Stellung nehmen?

- Nebenbei: Wie ist dieser Schritt der Beklagten einzuordnen? ("Kriegstaktik"?)


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Re: Klage, was geschieht als Nächstes?
#7: 03. März 2014, 12:26
Danke für die hilfreichen Antworten!

Werde sammeln und hoffentlich bald Sinnvolles zusammengefasst haben und zur Verfügung stellen.


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