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Autor Thema: Meine Idee für eine Widerspruchsbegründung mit Teilzustimmung zur Rundfunkgebühr  (Gelesen 2221 mal)

g
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Mir schwebt folgende Widerspruchbegründung vor. Das ganz muss natürlich noch richtig ausformuliert werden:

Ich bezahle nicht den vollen Rundfunkbeitrag, weil mein Geld nicht ausschließlich zur Grundversorgung gemäß Rundfunkstaatsvertrag verwendet wird.

Ich würde den Beitrag dann um 3/4 kürzen und stimme der Zahlung von 53,85 EUR jährlich zu.

Der Gedanke dahinter wäre dann, dass die Gegenseite dann plausibel darlegen müsste welche Gelder für was genau verwendet werden und begründen, Stichwort Transparenz. Vielleicht bewegt das endlich etwas.

Gibt es schon Klagen in dieser Art? Ist die Begründung im Groben richtig?



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Teilweise Bezahlung würde einer Klage im Weg stehen. Wenn man nicht einverstanden ist mit deren Geschäftsmodell, muss man gegen den RBStV klagen. Als Begründung kann mit angegeben werden, dass man nicht sieht, dass der Grundauftrag ordnungsgemäß erfüllt wird, aber es sollte nicht das einzige Argument sein. Ein Beitragsbescheid kommt sowieso, wenn nicht komplett bezahlt wird. Also hilft nur: Zahlung komplett einstellen, gegen den zu erwartenden Beitragsbescheid Widerspruch und Klage erheben mit allen Argumenten, die man für wichtig erachtet.
Zum Thema Geschäftsmodell des örR bitte hier lesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8091.msg58303.html#msg58303


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g
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Warum steht einer teilweisen Bezahlung einer Klape im Weg? Das verstehe ich nicht. Wenn ich nur teilweise zahle, bekomme ich einen Mahnbescheid und gegen den Klage ich dann.


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Warum steht eine teilweise Bezahlung einer Klage im Weg? Das verstehe ich nicht. Wenn ich nur teilweise zahle, bekomme ich einen Mahnbescheid und gegen den Klage ich dann.
Wenn man die Rundfunkgebühr teilweise akzeptiert, hat man überhaupt keine Chance vor Gericht. Den Beitragsservice interessiert das alles nicht, deshalb geht es vors Gericht. Aber ein Richter kann sich dann auch nur an das Gesetz halten. Wer Rundfunk nutzt, muss die volle Summe zahlen. Wer den Rundfunk ablehnt, müsste zur Beitragszahlung gezwungen werden, obwohl er keinen Nutzen davon hat. Deshalb Alles oder Nichts. Zumindest juristisch gesehen. Wenn der Beitrag auch nur in Teilen nicht entsprechend der Grundversorgung gemäß Rundfunkstaatsvertrag verwendet wird, ist er nicht nur teilweise Falsch, sondern komplett Falsch. Damit hat man ein Argument mehr für die Klage.


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a

awawaw

Grundgesetzwidrig... ( Steuer..etc ) alles andere ist verschenkte Zeit... Die wollen nicht diskutieren... die wollen dein Geld.
Deine Argumente interessieren die genau so wenig , wie mich interessiert wann heute abend der Bus von Tokia nach Belanglosort fährt.


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