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Autor Thema: Gebäudereiniger klagen gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2697 mal)

Uwe

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Gebäudereiniger klagen gegen Rundfunkbeitrag
Autor: 20. Februar 2014, 20:10
Gebäudereiniger klagen gegen Rundfunkbeitrag



Der neue Rundfunkbeitrag ist seit seiner Einführung umstritten. Jetzt haben Gebäudereiniger Klage eingereicht. Denn der Beitrag verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei deshalb verfassungswidrig.

mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/verfassungswidrig-gebaeudereiniger-klagen-gegen-rundfunkbeitrag/9514408.html


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Na also , es geht doch.  Wieder ein Unternehmen mehr , dass sich gegen den wahnwitzigen Rundfunkbeitrag wehrt. Denn gerade auf dieser Schiene des Rundfunkbeitrages , der Betriebsstättenabgabe , sind die darin vorhandenen Widersprüche noch viel eklatanter als bei der wesentlich stärker beachteten und schon mit viel mehr Widersprüchen angezweifelten  Haushaltsabgabe.
Es wird höchste Zeit , dass noch viel mehr Unternehmen dagegen auf die Barrikaden gehen. Die ganze Wirtschaft , egal ob Kleinunternehmen , mittelständische Betriebe oder große Konzernbetriebe , alle sind davon betroffen und werden völlig widersinnig zur Kasse gebeten. Es gibt keine plausible Begründung , mit der bereits privat den Beitrag zahlende Beschäftigte nochmal als Berechnungsgrundlage des Beitrages ihrer Firma herhalten sollen.
Ich glaube , der Hintergrund dazu wurde in vielen Firmen entweder noch gar nicht oder in viel zu geringem Ausmaß hinterfragt.
Nur so kann ich mir das noch weit verbreitete Desinteresse erklären. Im privaten Bereich ist man da bedeutend aktiver.


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Es wird höchste Zeit , dass noch viel mehr Unternehmen dagegen auf die Barrikaden gehen. Die ganze Wirtschaft , egal ob Kleinunternehmen , mittelständische Betriebe oder große Konzernbetriebe , alle sind davon betroffen und werden völlig widersinnig zur Kasse gebeten.

Ich muss zu dieser meiner eigenen Aussage noch etwas ergänzen und korrigieren.
Zu diesem Artikel im Handelsblatt hatte ein anderer Interessierter einen guten Kommentar abgegeben , den ich hier nicht vorenthalten möchte , da die Kommentarfunktion zu dem Artikel leider schon wieder eingestellt und alle Kommentare dazu liquidiert worden.
--- "Und nicht vergessen , die Privatsender werden alle von der Beitragspflichtpflicht ausgenommen , damit sie zu den ganzen Ungeheuerlichkeiten ""das Maul halten"" .
Also doch nicht alle Betriebsstätten , zu denen zweifellos auch die Privaten gehören , haben die Betriebsstättenabgabe zu entrichten.
Warum wohl ? : Der unliebsame Konkurrent -Privatrundfunk (TV+Radio)- wird so bei Laune gehalten und mit dem Erlass des Beitrages korrumpiert und damit gewissermaßen zwangsmotiviert , um bloß keine ernsthaft kritischen Berichte zum doch sehr brisanten Thema der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in ihre Programme aufzunehmen. Es könnten ja schlafende Hunde damit geweckt werden und sich endlich mal mit diesem Thema hintergründig beschäftigen.
Also wieder eine öffentlich-rechtlich-perfide Masche mehr , um möglichst wenig Widerstand herauf zu beschwören.
...und die Privaten spielen das Spielchen gerne mit....



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