Meine Anträge auf Befreiung wegen geringer Rente und Schwerbehinderung wurden abgelehnt. Daraufhin habe ich Klage eingereicht, die noch rechtshängig ist. Bis 1.1.13 war ich befreit und sollt ab dem einen reduzierten Beitrag bezahlen. Die Klageerwiderung des ÖRR war dann mit Texten bestückt, die in aller Deutlichkeit zeigen, mit was für ein Verein wir es zu tun haben und das Logik und Vernunft nicht zu erwarten sind:
"Sinn und Zweck dieser neu eingeführten Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht nach
der hier maßgebenden Nummer 3 ist es, bestimmte schwer behinderte Personen, die
infolge ihrer Behinderung von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben weitgehend
ausgeschlossen sind, vor kultureller Verödung zu bewahren und ihnen durch die Ermäßigung
einen erleichterten Zugang zu Information, Bildung und Unterhaltung durch den Rundfunk zu bieten."
Das ist interessant, ohne den ÖRR und seine Zwangsabgabe würde ich verblöden und veröden? Dem ÖRR einen Bildungswert anzudichten ist auch interessant, ich sehe da mehr eine geistige Verödung als Bildungsmöglichkeiten.
Es ist schon erschreckend, mit welchen Plattitüden sie uns abspeisen und auch gerichtlich abgesegnet bekommen.
Ziel ist es nicht, in jedem Fall Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, es reicht
vielmehr die Erreichung von Typengerechtigkeit aus. Eine etwa darin liegende Härte
verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. Als weitere besondere Ausnahme von der
Rundfunkbeitragspflicht einerseits und der vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelten
Befreiung nach Abs. 1 ist die Vorschrift besonders restriktiv auszulegen."
Sowie mal ein Urteil ergeht, werde ich berichten.