Vorab, ich gebe nur meine persönliche Meinung ab
Sehr gut und sachlich begründet. Für jeden normalen Menschen logisch nachvollziehbar mit der Erkenntnis: Für Grund 440 liegen die nötigen Befreiungsvoraussetzungen vor, dem Antrag auf Befreiung wird stattgegeben.
Wir haben es aber nicht mit Logik zu tun. Eher mit der Mehrheit von Landespolitikern die aus internen Gründen (Die Leiter die ich hochklettern könnte, wird abrupt entrissen, jede Zukunftschance verbaut) JA anstatt
NEIN zur Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gesagt haben,
ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Gesetz und den Konsequenzen beschäftigt zu haben. Der Aufbau eines gut funktionierenden Netzwerks, bestehend aus Lobbyvereinigungen,ÖRR Kontakten usw. sichert mir langfristig mehr ein schönes finanzielles Auskommen inkl. Pensionsansprüchen als an die Stimme des Volkes zu denken.
Was ich bisher aus Urteilen / Beschlüssen aus der jüngeren Vergangenheit rauslesen kann, ausschlaggebend für eine Befreiung ist einzig und alleine die "richtige" Bescheinigung bzw. der richtige Bescheid.
Das Sozialamt hat einen Anspruch auf Betrag X€ im Monat als Grundsicherung bescheinigt . Bescheinigt ist kein Verwaltungsakt im rechtlichen Sinne. Es ist ein "Infobrief".
1.
Es muss ein offizieller Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden. Nach Prüfung aller nötigen Unterlagen kommt ein Bescheid (Verwaltungsakt), der besagt das Person A Anspruch auf Betrag x€ im Monat hat, erstmals ab (Datum Antragstellung). Zu diesem Bescheid sollte dann eine "Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF DRadio Beitragsservice" dabei sein, der einzig und alleine als der von den Kölnern erforderlichen "Nachweis" akzeptiert wird.
2.
Oder eine Bescheinigung des Amtes, aus der hervorgeht, das "kein" Anspruch besteht und das das zur Verfügung stehende Einkommen nicht mehr als 17,98€ über der gesetzliche Grundsicherung (aktuell 391€) liegt. So wie ich es bisher verstanden habe, muss darauf stehen: Das Einkommen liegt bei 408,97€ und damit in Höhe von 17,97€ (als Beispiel) über dem der Grundsicherung. Anmerkung: Ist das Einkommen höher als der Betrag über 17,98€ der Grundsicherung , liegt die Voraussetzung der Befreiung nicht vor.
zu 2.
Aber auch für diese Bescheinigung ist ein offizieller Antrag nötig, aus der ein Bescheid (Verwaltungsakt) hervorgeht. Es erfolgt also ein ablehnender Bescheid, aus dem die oben genannten Informationen hervorgehen. Oder in der Bescheinigung ist alles auf € und Cent angegeben, wie weiter unten im Zitat des VG Gelsenkirchen erwähnt wird.
zu 1.
Im Rahmen der aufgeführten Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid des Sozialamts sollte dann (wenn jemand die Leistung nicht will), Widerspruch eingelegt werden mit der etwas irrsinnigen Widerspruchsbegründung:
Hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom....... über die Gewährung von Sozialleistung nach § xy SGB. Da ich ein selbstbestimmtes Leben führen möchte, wozu auch meine eigene Würde laut GG berücksichtigt werden muss, verzichte ich auf die Inanspruchnahme der von Ihnen zugesagten Leistungen in monatlicher Höhe von x€.
Der Gesetzgeber, hier die 16 Ministerpräsidenten/innen alle Bundesländer, haben durch die Ratifizierung des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dafür die gesetzliche Grundlage gelegt, dass jeder, der sein Leben selbst bestimmen will, seine Würde nicht verlieren möchte durch die Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen, aber gleichzeitig ein Einkommen unterhalb der Grundsicherung, bzw. dessen Einkommen die Grundsicherung nicht den Betrag von derzeit 17,98€ übersteigt, keine andere gesetzliche Möglichkeit hat, vom Rundfunkbeitrag aus finanziellen Gründen befreit zu werden.
Für den erhöhten Verwaltungsaufwand und die dadurch entstandenen Kosten möchte ich mich ausdrücklich nicht entschuldigen. Diese können Sie vielleicht durch Ihren zuständigen Landesminister /in für Soziales wieder einfordern. Ich gehöre zu denen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, sie aber nicht annehmen möchte. Es wird aber hunderttausende von Betroffenen geben, die anders denken und die Leistung annehmen, gehen Sie den gleichen Weg wie ich, nämlich einzig und alleine die Befreiungsvoraussetzungen nach Grund 440 des Formulars auf Grundlage des § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, zu erreichen.
Dadurch könnten sich die sozialen Ausgaben Deutschlandweit um einen 1 bis niedrigen 2 stelligen Milliardenbetrag pro Jahr erhöhen. Vielleicht ist die Leitung innerhalb Ihres Hauses ja in der Lage, dies den zuständigen Landespolitikern einmal vor Augen zu führen.
Ich war gesetzlich gezwungen, den Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen zu stellen, da nur durch den sich aus dem stattgebenden Bescheid beiliegenden zusätzlichen Nachweis " Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF DRadio Beitragsservice", einer Befreiung seitens der Rundfunkanstalt zugestimmt wird.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen und mir nun alle X Monate (gültiger Zeitrahmen des Bescheids) die gleiche Prozedur zumuten muss. So ist leider die gesetzliche Grundlage. Bedanken dürfen, ja müssen Sie sich sogar bei ihrem Ministerpräsidenten oder ihrer Ministerpräsidentin.
Um nochmal auf den Inhalt des hier zur Verfügung gestellten Widerspruchs einzugehen. Es sollte berücksichtigt werden:
Widerspruch 2 ganz unten:
Ich bin laut Aussage kein Fernsehnutzer, führe aber Begründungen auf, deren Basis die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender voraussetzt. Wenn ich es nicht nutze, woher weiß ich dann all diese angeführten Punkte?
Die Aufgabe der selbstbestimmten Lebensführung (Artikel 3, Abs.3) aber auch die Aufgabe der eigenen Würde (Artikel 1, Abs.1 GG), die im GG ebenfalls geschützt ist, könnte noch Erwähnung finden.
Widerspruch 3:
§241 BGB würde ich ganz streichen. BGB betrifft Privatrecht. Da sollte man aufpassen, nicht durch falsche Grundlageninformation aufzufallen
Das genannte AZ BvR 665/10 des Bundesverfassungsgerichts ist eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die eine verfassungswidrige Typisierung/Pauschalierung betrifft. Diese wurde mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag "ausradiert".
Einen VG Beschluss wegen eines ähnliches Sachverhalts kann man hier nachlesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7629.0.htmlGleich das
erste, welches aufgeführt wird.
Den Schwerpunkt des Inhalts nicht auf die Niederlage des Klägers beschränken beim lesen. Mehr auf die Aussagen, welche Voraussetzungen nötig sind, die zu einer beantragten Befreiung führen.
Beispiel aus dem Beschluss des VG Gelsenkirchen: Es finden sich noch mehr ähnlich lautende Hinweise dort
Alternativ genügt eine ausdrückliche Bescheinigung der Sozialbehörde bzw. Begründung im Negativbescheid, ausweislich derer die Einkünfte des Rundfunkteilnehmers die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten.
Bedeutet:
Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF DRadio Beitragsservice vorhanden = Befreiung (Im hier vorgestellten Fall - Beantragen - positiven Bescheid widersprechen!!! um Leistung nicht in Anspruch zu nehmen)
Bescheinigung oder Begründung Negativbescheid wie im Zitat aufgeführt = Befreiung (Die Bedarfsgrenze muss schriftlich aufgeführt sein mit der Unter-/Überschreitung in € und Cent)
Ich würde aber trotzdem dieses Zitat aus o.g. Beschluss inkl. Aktenzeichen in den Widerspruch einfließen lassen, da ja die Bescheinigung vorhanden ist, aus der hervorgeht, dass monatlich Betrag x€ als ergänzende Leistung zur Grundsicherung, dem Grunde nach zusteht.
Darauf beziehen sich wirklich die meisten erstinstanzlichen Gerichte die den Grund 440 nach sich ziehen. Ob und welche von den Urteilen - Beschlüssen, die im Link aufgeführt werden, in die nächste Instanz gehen ist derzeit nicht bekannt.
Der Widerspruch gibt einem ja die nötige zeitliche Spanne, um nochmals beim Amt nachzufassen und den richtigen Inhalt der Bescheinigung einzufordern. Auch ein Gespräch auf der sachlichen Ebene mit dem Behördenleiter könnte etwas Abwechslung ins Leben bringen. Gut vorbereitet, mit den nötigen Informationen konfrontiert, würden mich die Aussagen eines Behördenleiters interessieren (erhöhte Sozialabgaben im generellen wenn.....)
Ich persönlich würde mir wünschen, dass alle die Anspruch hätten, die Sozialleistungen annehmen,
NUR um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Siehe dazu auch hier:
RBStV verstehen lernen - Lebensqualität verbessern - Dank RBStVBeispiel wie so eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD ZDF DRadio Beitragsservice, hier eines Jobcenters, aussieht, wenn einem Antrag ein positiver Bescheid folgt. Dieses Schreiben ist dann normalerweise dem Bescheid beigefügt. Diese Bescheinigung mit Antrag auf Befreiung der Kölner Institution "nachweislich" zukommen lassen. Ergebnis: Befreiung für Zeitraum X, danach geht das Spiel von vorne los.
Wie zu Anfang erwähnt, gebe ich nur meine eigene Meinung wieder was ich machen würde, würde es mich betreffen. Daher nicht zu vergleichen mit Rechtsberatung oder ähnlichem.