Hallo zusammen,
Person A bekommt Bafög, hat damals als A GEZ zahlen sollte (11.12-4.13) sofort seinem bafögbescheid los geschickt. Nun behaupten die das, sie in diesem Bereich, kein Schreiben von A vorliegen haben. A Bekommt sein Bafög schon seit, 1.04.2012 . Seit einem Jahren schreibt A nun immer mit denen hin und her, hat den immer wieder erklärt, dass A den Bafögbescheid abgeschickt hat. Aufeinmal hat A heute eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt vorliegen von einem Vollziehungsbeamten. Und soll den Betrag sofort zahlen, oder sie fangen an zu pfänden.
Nun Person A's Frage ist das rechtens und kann A irgendwas dagegen tun ? A hat den Bafögbescheid leider nicht mit einem Einschreiben eingesendet, allerdings gibt es Zeugen, der gesehen hat wie A den Brief eingeworden hat.
Danke und Gruß
Jasper