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Autor Thema: verteilte Beitragsüberweisungen  (Gelesen 1729 mal)

T
  • Beiträge: 1
verteilte Beitragsüberweisungen
Autor: 13. Februar 2014, 13:59
Hallo,

kann die GEZ die erhaltenen Beiträge einem Nutzerkonto (Zahlungspflichtigem) zuordnen, wenn dieser aus Versehen
auf das falsche GEZ-Konto überweist? Also wenn zum Beispiel ein Bürger aus Hessen auf das Konto der GEZ in NRW
einzahlt, im Verwendungszweck aber seine Kundennummer angibt? Wäre dies ein erhöhter Verwaltungsaufwand für
die GEZ?


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Y
  • Beiträge: 62
Re: verteilte Beitragsüberweisungen
#1: 13. Februar 2014, 14:29
Falsches Forum, frag mal bei der Rundfunkgebührenzentrale nach.
Die können dir da helfen.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Re: verteilte Beitragsüberweisungen
#2: 13. Februar 2014, 14:59
Triskel99:
Ohne Dir eine Antwort geben zu können: Möchtest Du so wirklich den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen um einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu erzeugen, der dann irgendwann eine Beitragserhöhung rechtfertigen würde?

Den gewünschten Verwaltungsaufwand erzeugt man am besten mit Widerspruch und Klage. Und ohne Geld zu überweisen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 15:04 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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