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Autor Thema: Widerspruch von der Person A - wichtige Fragen  (Gelesen 12832 mal)

G
  • Beiträge: 47
Die Frist beginnt mit Zustellung (Umschlag mit Poststempel/Data-Matrx-Code aufheben), nicht mit dem Datum des Schreibens.
Generell wird von einer Zustellungsdauer von 2 Tagen ausgegangen.
Die Frist würde also am 10.05.2014 beginnen und am 10.06.2014 enden.

Natürlich kann man auch bis zum 25.05. Klage erheben. Man hätte aber bis zum 10.06. dafür Zeit. Inwiefern man Fristen ausreizen mag, bleibt jedem überlassen. Es spielt aber natürlich in die Hand des Gegners, wenn man Fristen verstreichen lässt ... und man muss sich ja nicht unbedingt vorwerfen lassen man würde unsauber und schlampig arbeiten ... das kann der Beitragsservice ohnehin viel besser  ;)


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