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Autor Thema: Widerspruch von der Person A - wichtige Fragen  (Gelesen 11794 mal)

s
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Person A sagt: "Vielen Dank für Kommentar!"
Noch heute schickt Person A den Widerspruch an Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Aus meiner Sicht die Neuigkeit fürs ARD-ZDF ist, dass die Hauptargumente nicht nur auf dem Grundgesetz und auf der Verfassung des Landes Brandenburg basieren, sondern vor allem auf der "Charta der Grundrechten der Europäischen Union".
Zwar ist die Charta in Polen (und Großbrittanien) nicht so gültig wie in anderen EU-Mitglieder-Staaten, ist aber Person A gleichzeitig polnischer und deutscher Bürger, und - vor allem - EU-Bürger.

Was ich aber persönlich im Widerspruch von der Person A finde sind... die Eingenschaften der Datei! - bitte öffnen Sie die "Widerspruch_Person_A.pdf" Datei drücken Sie: "Datei => Eingenschaften".
Das hat Person A wirklich gut gesmacht:

Titel: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
Betreff: boykott GEZ
Verfasser: ARD-ZDF-Deutschlandradio
Schlüsselwörter: Beitragsservice, Gebühren-/Beitragsbescheid, Demokratie oder Diktatur?

"Demokratie oder Diktatur?" - es ist ja immer eine gute Frage...






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s
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Der Widerspruch von der Person A ist schon beim ARD-ZDF-DR-Berlin-Brandenburg in Berlin.
Person A hat schon sowohl den Rückschein (sehen Sie unten) als auch die BestätigungsEmail von der Deutsche Post.
Deshalb schickt Person A ihren Widerspruch weder per Fax noch per Email.


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Viel Erfolg!

Ich mache es auch so, Fax habe ich sowieso nicht.
Das muß doch genügen.


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s
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Zwar hat Person den Rückschein und die Email von der Deutschen Post, dass ihrer Widerspruch schon in Berlin ist... bleiben aber kleine Zweifel.
Der Rückschein bestätigt "nur", dass Person A einen Eilbrief geschickt hat und dass er das Ziel erreicht hat.
Das ist aber keine Bestätigung, was für einen konkreten Inhalt der Brief hatte...
Werden die ARD-ZDF-Mitarbeiter nicht so frech, dass sie zB. den Widerspruch "verlieren" und behaupten, dass sie etwas anders oder leeren Briefumschlag gekriegt haben ???
Person A hat kein Vertrauen zum ARD-ZDF.

Wäre es gut zB. eine Email mit dem Widerspruch dem ARD-ZDF zu schicken? (Fax ist eher der Person A nicht möglich)
 


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k
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Den Widerspruch einfach von einer zweiten Person abzeichnen lassen und schon sollte das vor Gericht ausreichend sein,mit Rückschein.
So sollte es auch für alle Personen von A-Z gemacht werden,die irgendwelche Befreiungen(z.B. H IV Bescheide)versenden,dann gibt es eine zweite Person,die alles bezeugen kann.
So kann ich das Person A und allen weiteren nur empfehlen.


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koppi1947

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danke... und trotzdem, nur zur Info für Person A: wo kann man in Deutschland ein Fax schicken?


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Eine bei mir nahegelegene Aral-Tankstelle hat ein öffentliches Faxgerät. Ob alle eins haben weiß ich nicht. Ansonsten haben sowas oftmals Copyshops, Internetcafes und Postämter.
Die Idee mit der zweiten Unterschrift ist doppelt gut, wenn ein lustloser Beitragsservicemitarbeiter das sieht, hat er vielleicht plötzlich etwas mehr lust.


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CopyShop war sehr gute Idee! Person A hat gestern beim CopyShop ihren Widerspruch per Fax geschickt.
Komisch ist, dass das CopyShop 20 Meter vom... Verwaltungsgericht liegt!
Wäre es nicht besser (statt das Fax zu schicken) gleich den Widerspruch dem Verwaltungsgericht bleiben :)


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Wenn man doch schon in der Nähe ist, kann man bei den Gerichten alles abgeben. Da gibt es normalerweise einen Pförtner, der den Eingang des Schreibens bestätigt mit Stempel und Unterschrift. Man kann Porto sparen. Der Stempel kam aufs Schriftstück, damit ist dokumentiert, dass die Frist gewahrt wurde.


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Person A wartet schon [N] Wochen auf einen Widerspruchsbescheid vom Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF.
Person A hat keine Lust 6 oder 12 Monaten, oder ewig zu warten.
Person A hat die Absicht, ein Brief von GEZ-Köln (von Frau Z) so zu nutzen, um das ganze "Theater" schneller bis zum Ende zu führen.

DER BRIEF VON KÖLN, [Datum1]:

Sehr geehrte Person A,

Wenn Sie keine oder zu wenig Beiträge zahlen, erstellen wir in Kürze einen Beitragsbescheid.
Hiergegen können Sie Widerspruch erheben und erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Im Wege eines Klageverfahrens können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Auffassung zutreffend ist.

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Frau Z

DIE EVENTUELLE ANTWORT VON PERSON A:

An
Frau Z
Abteilung Recht und Personal
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Antwort zum Schreiben vom [Datum1]

Sehr geehrte Frau Z,

den Beitragbescheid habe ich erst am [Datum2] erhalten - trotzdem er
das Datum [Datum2 minus 11 Tage] trägt.

Können Sie mir bitte klären, warum die Briefe von Köln nach Brandenburg einen so langen Postweg von 11 Tagen Dauer haben?

Ich bin der Meinung, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt:
- entweder werden die Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio" mit einem falschen Datum verschickt (die Schreiben werden ca 10 Tage zurück datiert)
- oder die Briefe werden mit zirka 10 Tagen Verspätung in Köln eingeworfen und abgeschickt.

Das Ziel dabei ist klar: die Bürger haben nicht einen Monat Zeit um einen Widerspruch oder eine Klage einzubringen, sondern nur - wie zB. ich - höchstens 20 Tage.
Eine solche Vorgehensweise des "ARD ZDF Deutschlandradio" hat einen objektiven Tatbestand (lat."actus reus") und muss deshalb dem Gericht mitgeteilt werden.

Nach Ihrem Hinweis vom [Datum1] habe ich am [Datum3] meinen Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid an "Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) erhoben.

Am [Datum4] war mein Widerspruch schon in Berlin eingegangen - sehen Sie bitte die Bestätigung von [Name eines RBB-Mitarbeiters].

Im Schreiben vom [Datum1] haben Sie mir erklärt, dass "ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalte" nachdem ich meinen Widerspruch eingereicht habe.

Könnten Sie mir bitte klar antworten, wie lange ich auf diesen Bescheid warten muss?

In [Land], wo ich zusammen mit meiner Familie lebe, sieht das Gesetz 1 Monat vor, in dem eine Institution/eine Behörde/eine Verwaltung/ein Amt/ein Unternehmen einem Bürger eine Antwort zukommen lassen muss.
Für den Fall, dass sich ein Sachverhalt komplizierter darstellt, wird dem Bürger immer nach spätestens 1 Monat ein Bescheid zugestellt, in dem erklärt wird, dass die Antwort verspätet zugestellt wird und warum.
Spätestens aber nach 3 Monaten muss eine abschließende klärende Antwort erfolgen.
Ist das in Deutschland anders geregelt?

Auf einen Widerspruchsbescheid vom  "Rundfunk Berlin-Brandenburg" warte ich nun schon [N] Wochen. Werde ich darauf etwa für immer warten müssen?

Falls der "Rundfunk Berlin-Brandenburg" meinen Widerspruch nicht versteht oder Probleme hat, eine richtige juristische Antwort zu
formulieren, ist es vielleicht hilfreich, sich gleich an das zuständige Verwaltungsgericht zu wenden?

Hier wäre dann schon die Adresse des zuständigen Gerichts:

Verwaltungsgericht
[Adresse]
[Tel.]
[Fax.]

Mit freundlichen Grüßen
Person A
==========================

Was meinen Sie dazu?



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Z
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Jede unnötige Mühe ist Schwachfug und belastet die persönlichen Zeitkonten...
Die Schweinereien bezüglich des Versandes sind bekannt (Stichwort Postcode), der Belustigungsservice ist keine rechtsfähige Einheit und kann damit auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen, jedes Schreiben, welches man anfertigt, daß kein Widerspruchsschreiben gegen einen B  e s c h e i d  ist, wäre reine Zeitverschwendung.

Ist einfach so, und noch was: Leute die sich nicht tot stellen bis zum Bescheid scheinen die Uhr des sozialistischen Ganges schneller gehen zu lassen.


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Die "Provokation" (der Brief an Frau ...) war die gute Idee.
Person A hat praktisch gleich den Widerspruchsbescheid gekriegt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.15.html#lastPost - irgendwo am 13.Mai 2014, ca.17 Uhr


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Ich bin der Meinung, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt:
- entweder werden die Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio" mit einem falschen Datum verschickt (die Schreiben werden ca 10 Tage zurück datiert)
- oder die Briefe werden mit zirka 10 Tagen Verspätung in Köln eingeworfen und abgeschickt.

Das Ziel dabei ist klar: die Bürger haben nicht einen Monat Zeit um einen Widerspruch oder eine Klage einzubringen, sondern nur - wie zB. ich - höchstens 20 Tage.

Nur zur Info: Nein, diese Rechnung stimmt nicht ;)
Entscheidend für den Fristbeginn ist üblicherweise die
*Bekanntgabe* = das tatsächliche *Zustellungsdatum*...
...nicht aber das "Erstellungsdatum2 und auch nicht das "Versanddatum" eines Bescheides.
Außerdem ist "der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs im Zweifel durch die "Behörde" nachzuweisen" so ungefähr das Paragrafendeutsch...

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Viele lassen sich unnötig unter Druck setzen...


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Jetzt ist das konkrete Beispiel:
- der Widerspruchsbescheid - 25.04.2014
- der Poststempel auf dem Briefumschlag - 8.05.2014
- geliefert wahrscheinlich am 9.05.2014 oder 12.05.2014
- gefunden im Briefkasten am 13.05.2014 (9-12.05.2014 war der Empfänger nicht zu Hause)

Theoretisch wird die Zeit, die Klage zu erheben bis 8.06.2014 (geliefert am frühesten am 9.05.2014), oder sogar bis 12.06.2014 (gefunden am 13.05.2014, die Abwesenheit des Empfängers 9-12.05.2014 gut dokumentiert), oder?
Wäre aber am nicht besten, die Klage schon bis 24.05.2014 zu erheben, oder?


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"Fristen sind dazu da, um genutzt zu werden - aber nicht verstreichen zu lassen" ;)


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