Person B könnte in jedem Fall auf den offiziellen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Landesrundfunkanstalt warten. Dieser dürfte nach einer weiteren "Mahnung" in ca. ein bis zwei Monaten kommen.
Dann sollte ein Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Landesrundfunkanstalt geschickt werden. Dabei sollte B den Widerspruch möglichst ausführlich gestalten, am besten mit vielen unterschiedlichen Argumente. Genügend Stoff gibt es ja hier im Forum.
Damit solle die Rechtsabteilung dann erst einmal für einige weitere Monate beschäftigt sein. Bei mir hat es z.B. vom Widerspruch bis zum Widerspruchsbescheid 9 Monate gedauert!
Irgendwann kommt dann der negative Widerspruchsbescheid der LRA. Jetzt hat man noch einen Monat Zeit zur Einreichung der Klage, anschließend versuchen die wieder an Ihr Geld zu kommen.
Bis dahin sollte dann B bereits weg sein. Wo und in welchem Umfang aber Geldforderungen im Ausland eingetrieben werden können, weiß ich absolut nicht. Auch das hier schon angesprochene Vermögen in der Rentenversicherung könnte natürlich ein Problem werden.