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Autor Thema: Person B wandert aus...  (Gelesen 2230 mal)

a
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Person B wandert aus...
Autor: 09. Februar 2014, 19:24
Hi  Leute,

folgender Fall:

Person B hat letzte Woche die erste Rechnung bekommen über die 270 €.  >:(

Person B wird im August auswandern. Was meint Ihr wie Person B sich bis dahin Verhalten soll?

Auf jeden Fall Mahnungen kassieren und dann Widerspruch einlegen.  ;D

Was passiert wenn sich Person B im Juli abmeldet und nie wieder nach D zurück kommt, theoretisch kann Person B nichts mehr passieren. Liegt Person B da richtig?  >:D



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S
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Re: Person B wandert aus...
#1: 09. Februar 2014, 23:03
Ich habe keine Ahnung wie da die Gesetzeslage ist, ABER wenn ich auswandern würde(was ich vor habe aber nicht schon dieses Jahr) dann würde ich einen Teufel tun und den Verbrechern Geld nachwerfen. Ich würde sagen Person B versucht die Zahlung hinauszuzögern bis Person B sich vom Acker macht und die drecksch... auf ihrer Rechnung sitzen lässt!


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B

Bernd

Re: Person B wandert aus...
#2: 10. Februar 2014, 17:41
Hat Person B mal in die Deutsche gesetzliche Rentenkasse eingezahlt?

Beim Einwohnermeldeamt muss man sowieso den neuen Aufenthaltsort angeben mit Adresse. Die wollen einfach alles wissen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die nicht versuchen am neuen Wohnort das Geld einzutreiben. Bei Verkehrsverstößen innerhalb der EU klappt dies ja schon.


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c
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Re: Person B wandert aus...
#3: 10. Februar 2014, 19:41
Person B könnte in jedem Fall auf den offiziellen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Landesrundfunkanstalt warten. Dieser dürfte nach einer weiteren "Mahnung" in ca. ein bis zwei Monaten kommen.

Dann sollte ein Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Landesrundfunkanstalt geschickt werden. Dabei sollte B den Widerspruch möglichst ausführlich gestalten, am besten mit vielen unterschiedlichen Argumente. Genügend Stoff gibt es ja hier im Forum.

Damit solle die Rechtsabteilung dann erst einmal für einige weitere Monate beschäftigt sein. Bei mir hat es z.B. vom Widerspruch bis zum Widerspruchsbescheid 9 Monate gedauert!
Irgendwann kommt dann der negative Widerspruchsbescheid der LRA. Jetzt hat man noch einen Monat Zeit zur Einreichung der Klage, anschließend versuchen die wieder an Ihr Geld zu kommen. 

Bis dahin sollte dann B bereits weg sein. Wo und in welchem Umfang aber Geldforderungen im Ausland eingetrieben werden können, weiß ich absolut nicht. Auch das hier schon angesprochene Vermögen in der Rentenversicherung könnte natürlich ein Problem werden.


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Re: Person B wandert aus...
#4: 11. Februar 2014, 08:33
Person B bekommt evt. die gesetzliche Rente gepfändet. >:(

Na das is ja en DING!!!   :o

Dazu sag ich nur Deutschland Unrechtsstaat!

Zum Glück haut B im August ab!  >:D


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themob

Re: Person B wandert aus...
#5: 11. Februar 2014, 08:55
Hi  Leute,

folgender Fall:

Person B hat letzte Woche die erste Rechnung bekommen über die 270 €.  >:(

Person B wird im August auswandern. Was meint Ihr wie Person B sich bis dahin Verhalten soll?

Auf jeden Fall Mahnungen kassieren und dann Widerspruch einlegen.  ;D

Was passiert wenn sich Person B im Juli abmeldet und nie wieder nach D zurück kommt, theoretisch kann Person B nichts mehr passieren. Liegt Person B da richtig?  >:D

Sind das die berühmten 269,70€ durch die "Bestätigung der Anmeldung", besser bekannt als Zwangsanmeldung? Dann würde ich das hier lesen und die Füße still halten.

1. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

2. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8273.msg59391.html#msg59391

sollte wirklich ein "Beitragsbescheid" kommen, ohne die Daten rechtlich verifiziert zu haben, hier wieder reinschauen und es mitteilen.


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