Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Begründung der Rechtmäßigkeit vom Beitragsservice  (Gelesen 3659 mal)

E
  • Beiträge: 38
Hallo zusammen,

ich habe über die Website des Beitragsservice eine Anfrage geschrieben und diverse Argumente gegen die Zahlung des Beitrages erbracht, um nicht zuletzt einmal eine logische Stellungnahme zu erhalten.

Was ich bekam, war dieser Batzen standarisierte Textbausteine.

Wie ist eure Meinung dazu? Im Grunde wurden meine Fragen nicht beantwortet, das Grundgesetz wurde erst gar nicht erwähnt und man hat sich auf politische Entscheidungen gestützt,  die ja in aller erster Linie fragwürdig sind.


Sehr geehrter Herr xylophon,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei.Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang:  Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten aller Bundesländer zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet.

Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen. Ab 01.01.2013 sind daher Rundfunkbeiträge zu zahlen. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls eine Anmeldung vor.Ergänzend gehen Sie davon aus, dass für Ihre Wohnung kein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, da Sie die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in Anspruch nehmen.

Bitte berücksichtigen Sie Folgendes:Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag knüpft die Beitragspflicht nicht daran, dass die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Beitragspflicht besteht sobald man eine Wohnung innehat - unabhängig davon, wie viele Geräte zu welchem Zweck bereitgehalten werden.Weiterhin erkundigen Sie sich, warum das öffentlich-rechtliche Programm nicht verschlüsselt gesendet wird.Bitte berücksichtigen Sie, dass es das verfassungsgemäße Prinzip des solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, eine unabhängige Berichterstattung zu sichern undallen Bürgern, ungeachtet ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren sozialen Möglichkeiten, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu garantieren.

Der seit 01.01.2013 geltende Rundfunkbeitrag wird deshalb im Sinne einer solidarischen Finanzierung von allen für alle gezahlt. Dieses Finanzierungssystem ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen.Der Rundfunkbeitrag sichert in diesem Zusammenhang die unabhängige Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der zur freien Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in unserer Demokratie beiträgt.Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zudem ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Mediensystems: Denn damit es kommerzielle Sender geben kann, muss es laut Verfassung auch einen Rundfunk geben, dessen Programm einem öffentlichen Auftrag folgt und nicht rein wirtschaftlichen Marktkriterien und Schwankungen unterliegt.

Mit seinen qualitativ hochwertigen Angeboten und der regionalen, landes- und bundesweiten Ausrichtung leisten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zum politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Diskurs und bieten Orientierung in einer sich zunehmend aufsplitternden Öffentlichkeit. Gerade in der digitalen Welt, in der die Auswahl an Informationen schier unendlich ist, ist öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus mehr denn je gefragt.Wir bedauern, dass Sie mit dem Programm unzufrieden sind. Bitte bedenken Sie aber, dass die  Programmgestalterinnen und -gestalter die Interessen möglichst vieler Zuschauerinnen und Zuschauer zu berücksichtigen haben. Vielseitige und teilweise sehr unterschiedliche Publikumsinteressen machen es grundsätzlich unmöglich, bei der Programmgestaltung im Allgemeinen und in jeder einzelnen Sendung immer den Geschmack aller zu treffen.Abschließend teilen Sie uns mit, dass Sie mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beziehungsweise der zuständigen Landesrundfunkanstalt keinen Vertrag abgeschlossen zu haben.Bitte berücksichtigen Sie:Zwischen dem Beitragszahler und der zuständigen Landesrundfunkanstalt besteht kein Vertragsverhältnis. Die Beitragspflicht entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen, sobald man eine Wohnung innehat.Wir hoffen, dass wir mit diesen Erläuterungen mehr Verständnis für die neue Rundfunkfinanzierung schaffen konnten. Bei weiteren Fragen zum Rundfunkbeitrag sind wir selbstverständlich für Sie da.Mit freundlichen GrüßenIhr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Immer wieder herrlich zu lesen. Besonders der Einleitungssatz mit der Zustimmung der Landesparlamente. Als wenn das alleine schon ein Qualitätssiegel wäre. Man sehe sich nur einmal Bremen an. Die haben innerhalb von 5 Minuten, in Worten: fünf Minuten, die erste und zweite Lesung zum Gesetzesentwurf durch die Bürgerschaft gepeitscht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

D
  • Beiträge: 52
Ich würde es sogar an dem freien Empfang festmachen: Man kann nicht den Finger in die Luft halten und dadurch die Tagesschau sehen. Ergo benötigt man eine technische Vorrichtung. Die entschlüsselt aktuell HF Signale und wandelt sie um in das, was auf der Scheibe zu sehen/hören ist. Also eine Art Blackbox, HF rein, Bild+Ton raus. Würde man dazwischen einen Encrypter setzen, wäre es immer noch eine Blackbox, wo HF reinkommt und Bild + Ton rauskommen. Ob man nun eine herkömmliche Blackbox oder eine mit Encrypter benötigt ändert nichts daran, daß eine technische Vorrichtung nötig ist.
Kirchhof sagte, Rundfunk wäre überall um uns herum und das rechtfertige auch seine Abgabe. Soll er mal den geräteunabhängigen Empfang praktizieren, wenn er schon eine geräteunabhängige Abgabe fordert... der Depp hat von Technik halt keine Ahnung. Auch nicht von Internet.. und das kann man auf fast all die gescheiterten Lehrer und Juristen beziehen, die in den Landtagen sitzen und allerlei Unsinn bar jedweder Ahnung verzapfen.
Lumpenpack, wie mein Schwiegervater sie treffend kategorisiert.

Gruß,
Roman


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben