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Autor Thema: Beitragsbescheid - Gültigkeit - Zeitrahmen  (Gelesen 1673 mal)

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awawaw

Beitragsbescheid - Gültigkeit - Zeitrahmen
Autor: 05. Februar 2014, 09:34
Herr Y fragte heute seinen Nachbarn ob er die Erfahrung gemacht hat in welchem Zeitraum bzw. für welchen Zeitraum Beitragsbescheide ergehen.
Der Nachbar meinte er hat darüber noch nichts gefunden. Herr Y fragte sich Werden Beitragsbescheide ausgestellt ( Verwaltungsakt ) nach dem Motto.... Zahle für Januar bis März Betrag xxx UND danach immer Betrag monatlich Y. Oder werden Beitragsbescheide immer nur für einen jeweiligen Zeitrahmen
beschieden. Bei mehreren anfechtbaren Verwaltungsakten ( Beitragsbescheid ) ist der Streitwert x und müsste dann immer angefochten ( Widerspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung..) werden...... warf der Nachbar in den Gedankengang ein.


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Das ist eine der großen Fragen, die die Welt beschäftigen. Wenn nicht sogar die größte Frage im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.

Ich stelle mir gerade vor, dass meine Kommune genauso kleckerweise mit Bescheiden daher kommt wie die LRAn. Unser Bürgermeister könnte dann den Laden gleich dicht machen. Vor allem, wenn er statt eines Bescheides immer nur Zahlungsaufforderungen verschickt und sich jeden Bescheid aus der Nase ziehen lassen muss.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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awawaw

So wie der Nachbar zu Herrn Y meinte... schaue ich mir mal den "Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15./21. Dezember 2010" an...
Mhhh..§ 7Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung---
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

§ 10Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung---
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
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Der Nachbar von Herr Y meinte ... so wie es aussieht..... Januar bis März .... Infoschreiben .. zahle mal plaplapla,,,,,, wenn nicht gezahlt dann BESCHEID für Januar bis März.... April bis Juni Infoschreiben .. zahle mal plaplapla,,,,,, wenn nicht gezahlt dann BESCHEID für April bis Juni....


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Z
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Firma A aus B hat jetzt den zweiten "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen, mit 10 Tagen Postlaufzeit, ohne daß über den ersten beschieden worden wäre.
Hierbei wird wieder ein Säumniszuschlag erhoben.
Dieser bezieht sich auf das 3. Quartal 2013.

Firma A geht davon aus, daß das Spielchen quartalsweise weitergehen wird.
Mal sehen, wer den längeren Atem hat...


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