Mit wegducken meinte ich, dass nun geantwortet werden muss, die Zeit des Schweigens ist vorbei, verstecken geht nicht mehr. Das Arbeitsamt zahlt nicht, man wird befreit. Für die vergangenen Monate muss rückwirkend bezahlt werden, im schlimmsten Fall seit 01.01.2013.
Hier das Gesetz, §4 RBStV:
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen.
Verweigern ist also, wenn es eine fiktive Person X machen würde:
Befreiungsformular beantragen bei der ARGE.
Befreiung abschicken zum Beitragsservice und dort die Befreiung beantragen, Beitragsnummer ist ja vorhanden.
Beitragsbescheid für die Vergangenheit abwarten, die Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden durch nichtzahlen und nichtbeantworten, sonst kommt kein Beitragsbescheid.
Auf den Beitragsbescheid widerspruch einlegen.
Den ablehnenden Widerspruchsbescheid von denen mit Klage erwiedern.
Gerichtskostenhilfe für die Klage beantragen, ob es die gibt weiß man noch nicht.
Weiterhin hier informieren.