Nach unten Skip to main content

Autor Thema: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung  (Gelesen 3616 mal)

d
  • Beiträge: 4
x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
Autor: 03. Februar 2014, 23:27
Hallo nicht Zahler,ich habe nun glaube ich den 7.Brief bekommen wo ich genervt mich anzumelden soll was ich aber noch nie gemacht habe.
In dem 7.Brief steht drin das die GEZ mich am 01.01.2014 mich angemeldet haben ohne das ich eingewilligt hatte.
Ich warte nun auf Post@Forderung  mit Rechtsbehelfsbelehrung .Und gehe dann in Widerruf ..!
Oder soll ich nicht in Widerruf gehen? Einfach abwarten und dann in den Knast gehen?
Könnten die mich wegen nicht anmelden und Zahlen in den Knast stecken?

Ich bekomme ALG2 aber will mich trotzdem nicht anmelden weil wenn ich Arbeit habe den  Scheiss ich bezahlen muss.
Ich nutze zu 99% das Internet@Kino,News und Co...TV ist nur an wenn ich bissel RTL gucke damit das Essen besser schmeckt :-)


Gebt mir ein Tipp wie ich jetzt vorgehe.


DANKE und macht weiter so!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 338
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#1: 03. Februar 2014, 23:31
Ich bekomme ALG2

Person A mit ALG2 würde wegen Nichtzahlung niemals in den Knast kommen. Warum auch, denn Schulden haben ist keine Schande auf dieser dreckigen Welt. Einfach die Müllbriefe dort hin werfen, wo sie hingehören und gut ist. Außerdem kann sich Person A auch ganz einfach offiziell befreien lassen beim Beitragsservice. Frag mal die Sanktionsfrau aus der Bundesagentur für Sklaverei und Zuchtvieh.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#2: 03. Februar 2014, 23:50
Wenn man angemeldet ist, kommt auch bald ein Beitragsbescheid, erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Eine Einwilligung zur Anmeldung ist nicht vorgesehen, in diesem Gesetz ist alles Zwang. Auf den Beitragsbescheid muss man mit Widerspruch reagieren, sonst wird der Beitragsbescheid rechtskräftig (bei Bedarf kann man auch bezahlen). Wenn man sich befreien lassen kann, geht das nur 2 Monate rückwirkend ab Anmeldung beim Beitragsservice. Sollte man zusätzlich machen, am besten sofort, wegducken ist nun nicht mehr möglich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 4
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#3: 04. Februar 2014, 00:09
 wegducken ist nun nicht mehr möglich? Ja aber ich werde in Widerspruch gehen obwohl das Arbeitsamt es bezahlen würde? Das haut nicht hin.
mein ziel ist es zu verweigern,also widerspruch  auch als Hartz 4er...weil ich gegen dem Zwang bin..


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#4: 04. Februar 2014, 00:43
Mit wegducken meinte ich, dass nun geantwortet werden muss, die Zeit des Schweigens ist vorbei, verstecken geht nicht mehr. Das Arbeitsamt zahlt nicht, man wird befreit. Für die vergangenen Monate muss rückwirkend bezahlt werden, im schlimmsten Fall seit 01.01.2013.

Hier das Gesetz, §4 RBStV:
Zitat
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen.
Verweigern ist also, wenn es eine fiktive Person X machen würde:
Befreiungsformular beantragen bei der ARGE.
Befreiung abschicken zum Beitragsservice und dort die Befreiung beantragen, Beitragsnummer ist ja vorhanden.
Beitragsbescheid für die Vergangenheit abwarten, die Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden durch nichtzahlen und nichtbeantworten, sonst kommt kein Beitragsbescheid.
Auf den Beitragsbescheid widerspruch einlegen.
Den ablehnenden Widerspruchsbescheid von denen mit Klage erwiedern.
Gerichtskostenhilfe für die Klage beantragen, ob es die gibt weiß man noch nicht.
Weiterhin hier informieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 00:47 von Roggi«

d
  • Beiträge: 4
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#5: 04. Februar 2014, 01:04
danke für die information


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 884
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#6: 04. Februar 2014, 13:40
Wer sich wegen Harz IV abmelden könnte, es aber bisher nicht tat, kann sich jetzt von der ARGE den Zettel holen.
Möglicherweise wird er dann genötigt, von 1. Jan. 2013 bis zum Termin der "Befreiung" nachträglich zu zahlen.
Da kann man sich aber gegen stemmen,  mit Hilfe der Pfändungsgrenze.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2
Re: x Brief ohne Rechtfolgebelehrung
#7: 04. Februar 2014, 19:33
Hi,

ich schätze mal es geht nicht darum sich vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice befreien zu lassen, sondern um die Merkwürdigkeit der Beweisumkehrung die die Politik Quasi zu einer "neuen Rechtsnorm" hochgepuscht hat.

Sollte sich das juristisch auch im Strafrecht Manifestieren, ist die Unschuldsvermutung im Arsch. Der Weg für eine Willkürjustiz ist damit offen.

Gruß Schorsch


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben