Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Befreiung durch Erhalt von BAB ?  (Gelesen 1528 mal)

r
  • Beiträge: 7
Befreiung durch Erhalt von BAB ?
Autor: 03. Februar 2014, 18:55
Hallo !Person A lebt zur Zeit mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung.
Person A+ B  sind beide Auszubildende und nur B bezieht BAB.
Die brühmten Schreiben bekommen A+B immer doppelt, also jeder .
Sind A+B beide von der GEZ-Gebühr durch ihren Erhalt von BAB befreit oder nur B und A muss blechen ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 19:06 von Uwe«

  • Beiträge: 3.238
Re: Befreiung durch Erhalt von BAB ?
#1: 03. Februar 2014, 23:34
Hallo !Person A lebt zur Zeit mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung.
Person A+ B  sind beide Auszubildende und nur B bezieht BAB.
Die brühmten Schreiben bekommen A+B immer doppelt, also jeder .
Sind A+B beide von der GEZ-Gebühr durch ihren Erhalt von BAB befreit oder nur B und A muss blechen ?
Nur Person B ist befreit. Person A muss blechen.

Das Thema hatten wir heute schon einmal hier, bitte alle Posts genau durchlesen damit keine Fehler passieren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8187.msg58840.html#msg58840


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben