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Autor Thema: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln  (Gelesen 8889 mal)

s
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Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Autor: 28. Januar 2014, 09:42
Person A hat schon 8-ten (!) Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln gekriegt.

Das interessanteste ist ganz unten: "Wenn Sie keine oder zu wenig Beiträge zahlen, erstellen wir in Kürze einen Beitragsbescheid.
Hiergegen können Sie Widerspruch erheben und erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Im Wege eines Klageverfahrens können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Auffassung zutreffend ist".

Neu ist, dass das ARD-ZDF seine Adresse erstes Mal gibt (Freimersdorfer Weg 6) und der Brief unterschreiben wird (Frau ... + die Unterschrift).

Das ist aber schon 8-ter Brief vom BEITRAGSERVICE KÖLN - vom Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF hat A bis heute nichts bekommen.

DAS WICHTIGSTE: soll A jetzt einfach warten, bis A einen richtigen Beitragsbescheid bekommt ? (und dann schreibt A seinen Widerspruch)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2014, 11:10 von Uwe«

s
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Das ist der 8-te Brief.


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Vielen Dank für die Information und das Bild des Briefs.


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Sie scheinen beschäftigt zu sein.


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Krass, gut 4 Monate für so eine Antwort (da haben sie offenbar noch keinen passenden Textbaustein dafür gehabt, und es hat sich tatsächlich wer die Mühe gemacht, einen halbwegs passenden zu schreiben). "In Kürze" muss man dann wohl auch in Monaten messen. Aber was Anderes als Warten wird dir da wohl nicht übrig bleiben.


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Irgendwas an dem Schreiben ist anders als bei den Infopostbriefen und Bescheiden, welche bisher im Umlauf sind.

Es fehlt ganz deutlich der Verweis auf die zuständige Rundfunkanstalt. Ob das jetzt immer so ist, oder auch genau andersherum, dass nur die zustädnige Rundfunksanstalt angeben wird? Warten wir es ab.


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Person A hat aber im September 2013 ZWÖLF Argumente gegeben, warum sie nicht bezahlt.
Das ARD-ZDF hat nach 4 Monaten nur einen Argument gewählt (die Hauptwohnung in Polen) und 11 andere (=wichtigere) Argumente ignoriert.

Die Frage, warum alle Briefe vom Beitragsservice Köln und nicht vom Berlin-Brandenburg (wo die Person A lebt) kommen, bleibt aber offen.

 


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Irgendwas an dem Schreiben ist anders als bei den Infopostbriefen und Bescheiden, welche bisher im Umlauf sind.

Es fehlt ganz deutlich der Verweis auf die zuständige Rundfunkanstalt. Ob das jetzt immer so ist, oder auch genau andersherum, dass nur die zustädnige Rundfunksanstalt angeben wird? Warten wir es ab.
Könnte damit zusammenhängen, daß er im Ausland wohnt und er sich außerhalb der Gebietskörperschaft RBB befindet. Man will wohl "Druck" abarbeiten, der bei den Inländern auferhalten bleibt.


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Die Rundfunkanstalt wird doch praktisch nie genannt, solang es nicht rechtlich notwendig ist. Das ist ja bloß ein irrelevantes informelles Schreiben.


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Z
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Wohnsitz im Ausland!?
 
Genau das ist das Problem, oder auch nicht?  Der Sch...vertrag hat keine Geltung ausserhalb D.

Also, sich auf EU-Recht berufen, hier teilabmelden = Hauptwohnsitz im Ausland und Postanschrift, ab sofort, ausschliesslich nur noch im Ausland, von daher müssen auch deine Schreiben kommen.
Das sollte dem BS. nachweislich mitgeteilt werden.








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jetzt_reicht_es

Genau!
Melde dich nur noch in Polen!
Die Abmeldung dahin senden kombiniert mit der Abmeldung vom BS (Begründung Abmeldung aus Deutschland)!
Für die Vergangenheit wird es nichts lösen aber für die Zukunft kommst du aus dem System raus!
Problem gelöst!
Dann sollen sie den Gerichtsvollzieher nach Polen entsenden!


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Die kleine Klärung:
Person A lebt/wohnt gleichzeitig in Polen (mit Familie) und Deutschland (alleine; sie hat 0,8-Arbeitsstelle in einer Firma in Brandenburg).
Person A verbringt praktisch jede Woche in Deutschland und in Polen (zB. 3-4 Tage wöchentlich in jedem Land).
Person A ist zwar Pole, aber polnischer und deutscher Bürger (sie hat doppelte Staatsangehörigkeit).
Wegen der Arbeit in Deutschland, soll/muss die Person A in Deutschland angemeldet werden.

Person A hat in Vergangenheit, bis Dezember 2009, die GEZ bezahlt.
Dann hat sie formell vom GEZ abgemeldet (indem sie alle Rundfunkgeräte weggeschmiessen hat) und ab 2010 hatte sie mit GEZ keine Verbindung.

Im Mai 2013 hat Person A den ersten Brief vom ARD-ZDF-Beitragsservice Köln gekriegt, wo steht, dass das ARD-ZDF die Adresse von Person A vom Einwohnermeldeamt übernommen hat.
Person A hat das Einwohnermeldeamt schriftlich gefragt, warum das Amt ihre Adresse dem Unternehmen aus einem anderen Bundesland ohne Information und ohne Zustimmung gegeben hat. Das Einwohnermeldeamt hat leider bis heute der Person A nicht geantwortet.

Person A vermutet, dass es möglich wäre, dass das ARD-ZDF lügt - die Adresse war ganze Zeit (seit Dezember 2009) in der GEZ-Base gehalten und anfangs 2013 vom ARD-ZDF "einfach" übernommen.
Deshalb kriegt die Person A ganze Zeit die Briefe vom Beitragsservice Köln (und ARD-ZDF-Berlin-Brandenburg hat bis heute keine Aktion zur Person A angefangen).
Das ist aber nur eine Vermutung.


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Dein Hauptwohnsitz befindet sich in Polen bei deiner Familie. Da Polen zur EU gehört und seit 2007 auch zum Schengenraum bist du Grenzgänger, der hier in Deutschland lediglich arbeitet. Du solltest dich beim Einwohneramt erkundigen und eine Teilabmeldung machen, dafür bekommst du in der Regel auch eine schriftliche Abmeldung von denen, die du dann dem BS schicken kannst.
Möglicherweise ist es inzwischen auch so, dass du als EU - Grenzgänger, der alle paar Tage in seine Heimat zurück fährt, gar nicht mit Wohnung gemeldet sein musst?
 


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So einfach ist es nicht... Person A ist auch formal Deutscher - mit der deutschen Adresse im Personalausweis. Üblich arbeitet die Person A in Deutschland von Dienstag bis Freitag und übernachtet hier 3 Nächte wöchentlich.
Trotz die gemietete Wohnung praktisch ganz leer ist, wird es der Person A stark empfohlen, sie weiter zu mieten...
Weil zB. die Person A in Deutschland angemeldet ist, kann sie ihre Reisen zwischen Deutschland und Polen als Arbeitskosten in die Steuererklärung eintragen. 


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Auffällig in dem Schreiben ist tatsächlich die überaus plüschig klingende Stimme. Man möchte wohl im Ausland nicht den Eindruck erwecken, dass man hier im Inland mit dem Knüppel gegen Zahlungsunwillige vorgeht.

Solec, würdest Du wohl die anderen Argumente auch einmal hier auflisten, falls es nicht zu persönlich sein sollte?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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