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Autor Thema: Angaben zum Anmeldebeginn im Antwortbogen  (Gelesen 1660 mal)

f
  • Beiträge: 1
Angaben zum Anmeldebeginn im Antwortbogen
Autor: 27. Januar 2014, 11:09
Hallo alle,

weiß jemand, ob der Beitragsservice die Angaben zur Erstanmeldung einer Wohnung im Antwortbogen grundsätzlich überprüft, z.B. das einzutragende Datum der Erstanmeldung?

D.h. die Frage wäre auch, ob eine fiktive Person X damit rechnen muss, dass das angegebene Datum der Wohnungsanmeldung vom BS "gegen-gecheckt" wird.

Danke und Gruß

F


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P
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Mit dem Meldedatenabgleich wird auch das jeweilige Datum übertragen, da diese Daten vorliegen, wird das mit "Sicherheit" gemacht.

-- Wozu sonst diese Information sinnvoll sein soll, oder überhaupt erhoben wird, ergäbe keinen Sinn und ohne Nutzung somit überflüssig und aus Datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, wobei der ganze Meldedatenabgleich aus meiner Sicht schon problematisch ist. -- -- Es wird soweit ich das erkennen konnte auch die letzte davor bekannte Wohnung übertragen. Damit lassen sich aus meiner Sicht ja auch "Bewegunsprofile" erstellen --

Quelle, das alte Wohnsitze wohl mit übertagen wurden ist hier
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-goettingen-2-b-785-gez-beitragsservice-meldedatenabgleich/

und dass es weiterhin passiert
http://www.wbs-law.de/datenschutz/ovg-lueneburg-meldedatenabgleich-rechtmaessig-ndr-mit-beschwerde-erfolgreich-45727/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2014, 11:42 von PersonX«

  • Beiträge: 1
Wie muß man mich überhaupt verhalten, wenn die letzte Erinnerung zu: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" kommt.
Wird man dann zwangsangemeldet? Oder kann man da schon Widerspruch einlegen?


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  • Beiträge: 4.009
nach 3 bis 4 mal letzte Erinnerung kommt ein Schreiben, mit, weil Sie bla bla bla ...
und dem wichtigen Text, falls Sie nicht bla bla bla
senden wir Ihnen eine Anmeldebestättigung samt Zahlungsaufforderung in 4 Wochen zu *

*alles sinngemäß

Suchworte Zwang und oder automatische Anmeldung

Wiederspruch kann man einlegen, macht auch Sinn, jedoch kann man damit warten bis ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt, und einem die Zuschläge oder sonstiges Zwangsgeld egal sind, wenn man sich vorher meldet, bekommt man die Mahnungen etc. bei Nichtzahlung schneller, mehr auch nicht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2014, 13:40 von PersonX«

 
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