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Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht

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Uwe:
Popularklage zur Verhandlung zugelassen
Rundfunkabgabe vor Gericht



Von Claudia Tieschky
Seit Anfang 2013 wird die Rundfunkabgabe pro Wohnung erhoben und nicht mehr nach der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangebots. Die umstrittene Regelung muss ihren Bestand nun auch vor Gericht verteidigen - der Verhandlungstermin dafür steht.

Die Rundfunkabgabe für alle kommt am 25. März in München vor Gericht. Wie der Jurist Ermano Geuer mitteilt, der gegen die neue Finanzordnung für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Popularklage betreibt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun für diesen Tag eine Verhandlung angesetzt. Das Drogeriehandelsunternehmen Rossmann ist ebenfalls Kläger.


mehr auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/popularklage-zur-verhandlung-zugelassen-rundfunkgebuehr-vor-gericht-1.1871719


Nachtrag:

Ermano Geuer
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag

   



Pressemitteilung
 
zur
mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
am
 
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 134/I, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,


Mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

mickschecker:
Dieses heiße Eisen werde ich mir nicht entgehen lassen , München ist nicht mal eine Stunde weg. Tag Urlaub wird beantragt , ist es mir wert.
Wird die Sache öffentlich verhandelt , weiß das jemand ?
Auch wenn dem nicht so ist oder es nur reservierte Plätze gibt , wäre es immer noch interessant ob sich vor dem hohen Hause etwas regt.
Eine Kinderschänder-Verhandlung zieht einen Rattenschwanz an Presse hinterher.
Diese Medienschänder-Verhandlung am 25.03.14 , wir werden sehen .....

mickschecker:
Habe soeben mal bei www.vgh.bayern.de nachgeschaut. Die Terminvorschau für "ausgewählte" öffentliche Termine geht aktuell vorerst nur bis 18.03.14.  Mal schauen ob die Verhandlungen Popularklage + Rossmann auch für auserwählt genug erachtet werden und man diese in die Terminliste noch mit aufnimmt .
VGH Bayern , München - Ludwigstraße 23
Wäre nicht schlecht , wenn im voraus möglichst viele ihr Interesse mit Anfragen per Mail dazu bekunden und dies beim VGH in München entsprechend registriert wird. Dann kann man die Sache dort nicht -unter weniger öffentlich- unter den Tisch fallen lassen.
presse@vgh.bayern.de und poststelle@vgh.bayern.de

René:
 Vielleicht kurz beim Gericht anrufen?

Uwe:
Rechtsanwalt Ermano Geuer
Mulzerstraße 6
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841/12127261 anwalt@ermano-geuer.de Telefax: 0841/13801007
RA Ermano Geuer Mulzerstr. 6 85051 Ingolstadt
Pressemitteilung


Ingolstadt, den 24. Januar 2014
Für die Popularklage gegen die Rundfunkbeiträge hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun einen Termin bestimmt.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 25. März 2014 über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung verhandeln. Für diesen Tag ist ab 10 Uhr die Verhandlung im Popularklageverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof wird überprüfen, ob die Rundfunkbeiträge gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Hierbei ist unter anderem entscheidend, ob der Gleichheitssatz gewahrt ist und ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um eine verstecke Steuer handelt.

Als Popularkläger bin ich zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Rundfunkbeiträge für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklärt, da diese einerseits den Gleichheitssatz verletzen und andererseits eine versteckte Steuer auf Wohnungen, Betriebsstätten und gewerbliche Kfz darstellen.

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