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Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung!  (Gelesen 1667 mal)

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  • Beiträge: 1
Ankündigung der Zwangsvollstreckung!
Autor: 24. Januar 2014, 18:14
Hallo Community!

Wie sollte eine fiktive Person X bei folgendem Sachverhalt weiterhin reagieren?:

Angenommen, Person X zahlt seit dem 01.01.2013 nicht mehr den Runffunkbeitrag, ignoriert jegliche Schreiben solange bis der Beitragsbescheid eingetrifft und reagiert auf diesen Bescheid nur in sofern, indem sie Widerspruch mit diversen Begründungen einlegt. Tod-langweilige Sprüche wie "Wir können keine Verfassungswidrigkeit oder Verletzung ihrer Rechte erkennen" als Antwort treffen ein und die Person ignoriert weiterhin alle Einschüchterungsschreiben und Zahlungsaufforderungen.

1 Jahr später bekommt diese Person ein Schreiben mit "Ankündigung einer Zwangsvollstreckung", da diese Person, einen Betrag z.B. von 240 Euro immernoch nicht beglichen hat.

Meiner Meinung nach können die dieser Person Garnichts!? Oder werden die wirklich wegen einem Rückstand von 240 Euro Irgendjemanden losschicken? Und falls ja, wie sieht dieser Vorgang aus? An das Bankkonto könnten die nicht und in die Wohnung der Person auch nicht, richtig?

Würde mich mal brennend interessieren!


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P
  • Beiträge: 4.011
Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung!
#1: 25. Januar 2014, 22:03
Im einfachen fall stellt der Verein Amtshilfe zur Vollstreckung bei der jeweiligen Stadt und dann folgt das so, bei jeder anderen Vollstreckung. Möglichweise alles von Kontosperre bis dass irgendwer zur Wohnung kommt und Vollstrecken will.

Im anderen Fall gibt der Verein das an Inkasso ab, und diese sollen vollstrecken. Ich denke aber das ehr der obere Fall passieren wird. Dazu gib es hier wahrscheinlich schon ein paar Antworte, bitte Suchfunktion aufrufen.


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