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An Di:
---> Wusste nicht wirklich wohin mit meinen Beitrag, wenn hier falsch, dann bitte verschieben <--
Hi,
bisher hab ich noch nix von dem GEZ-Nachfolge-Verein erhalten, will mich aber schon auf den Kampf vorbereiten. ::)
Es gibt viele seriöse Quellen wie das Forum hier, die einem viele Tipps zum vorgehen geben.
Trotzdem stoße ich dabei immer wieder auf sowas wie "es gibt kein Staat BRD, somit keinen Staatsvertrag" u.s.w.
Was hat es damit auf sich ? Für mich klingt das immer igendwie extrem unseriös und nicht wirklich "koscher".
Auch das Thema "Gerichtsvollzieher" klingt sehr interessant. Leider gibts im Netz auch da wieder viele unterschiedliche Meinungen und Interpretationen der aktuellen Lage was die GV´s dürfen und was nicht.
Hat da jemand weitere fundierte Infos zum den Themen ??
Unerlaubter Link, siehe Regeln, entfernt /themob
Webse:
Ich hatte heute ein Date mit einer Gerichtsvollzieherin ;)
Vorher hatte ich auch lange versucht im Netz Informationen zu bekommen, was sie dürfen und was nicht, darf die GEZ ohne Titel vollstrecken oder nicht, all das ist nicht so einfach zu erfahren, aber seit heute weiß ich es.
Die GEZ darf ohne Titel vollstrecken, sie ist zwar eine private Institution aber die Gebühr ist gesetzlich verankert. Wenn jemand einen Gebührenbescheid verschicken darf, kann er auch ohne Titel vollstrecken.
Das 2. was ich erfuhr ist, das GV nicht mehr ins Haus kommen,um irgendwelche Sachwerte zu pfänden, sondern dich einladen in ihr Büro zu einer Klärung, bleibst dieser Einladung fern oder gehst hin und sagst, ich will nicht bezahlen, wird eine Vermögensauskunft (beim Arbeitgeber oder bei der Bank) veranlasst, dann wird die Summe, die du schuldest vom Konto gepfändet (plus Gebühren), wenn du nichts drauf hat, kommt ein Eintrag in die Schufa, das du Schulden hast. Mit diesem Eintrag ist es dir nicht mehr möglich, einen Kredit aufzunehmen oder was auf Raten zu kaufen.
Soweit die Details.
Da ich dummerweise gerade einen Kredit bei der SAb beantragt habe, um unser altes Haus vor dem Verfall zu retten, riet mir die GV den Betrag (von 2013) erst mal zu bezahlen, in Raten.
Warscheinlich werde ich ja nächstes Jahr wieder bei ihr sein, weil ich die Gebühren von 2014 ja auch nicht bezahlt habe :)
Mal sehen, was bis dahin passiert......
Roggi:
Danke für die Auskunft.
Warum das Date. Wurde kein Widerspruch eingelegt oder wurde vom BS der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt? Gibt es keine Möglichkeit sich gegen soetwas zu wehren?
Bürger:
--- Zitat von: Webse am 05. Juni 2014, 13:52 ---[...] wenn du nichts drauf hat, kommt ein Eintrag in die Schufa, das du Schulden hast. Mit diesem Eintrag ist es dir nicht mehr möglich, einen Kredit aufzunehmen oder was auf Raten zu kaufen.
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank für Deinen Bericht, Webse ;)
Ich möchte nur kurz anmerken - ob die Aussage des/ der GV nun unwissend oder wissend falsch oder unter gewisen Umständen auch richtig sein möge:
Meines Wissens nach ist es keine privatrechtliche Forderung, für welche die Schufa in Frage käme, sondern eine öffentliche Abgabe, wofür meines Hörensagens nach eben
- nicht die "Schufa",
sondern das sogenannte
- "Schuldnerverzeichnis" der Länder
allenfalls in Betracht käme.
Inwiefern auch dieses Auswirkungen ähnlich eines Schufa-Eintrags zur Folge haben kann, oder ein Schufa-Eintrag eine mögliche Folge wäre, habe ich bis jetzt noch nicht so recht durchblickt.
Die Suchfunktion des Forums liefert jedoch zu "Schuldnerverzeichnis"
einen sehr interessanten Thread mit reichlich
Infos zu Zwangsvollstreckung, GV-Termin, Vermögensauskunft, Schufa, Schuldnerverzeichnis, etc. ...
...und deren Folgen bzw. unter Umständen evtl. mögliche Rechtsmittel dagegen:
Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.0.html
;)
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