laut dem Vertrag soll eine WG ja, wenn ich das richtig verstanden habe wie eine Personengesellschaft haften, dabei haftet jeder für jeden, Person B könnte jetzt darauf zeigen, dass das A wäre, bei einer Personengesellschaft ist das dem Gläubiger aber meist völlig egal, der holt sich sein Geld von dem wo er am leichtesten ran kommt. Es würde also keine Rolle spielen ob B auf A gezeigt hat.
Wenn aber weder Person A noch Person B bereit sind diesen Zirkus mit zumachen, bleibt beiden nur abwarten bis etwas handfestes kommt, dann beide Wiederspruch, und versuchen die Klage "weil dieser Beitrag ja pro Wohnung ist" bei Gericht zusammenfassen zu lassen, dazu bitte in wie weit das möglich ist davor Rechtsbeistand anfordern, z.B. bei frag einen Anwalt
Aber,
in Deutschland sind aber an sich Sammelklage nicht möglich ;-) dann sollte nicht Person A oder B Klage einreichen, sondern aus meiner Sicht die Personengesellschaft, welche sich aus dem Gesellschafter A und B zusammensetzt. Das sollte aus meiner Sicht möglich sein, einfach einen Personengesellschaftsvertrag aufsetzen. Wenn Person A und B beide z.B. den Mietvertrag unterschrieben haben, sind Person A und Person B vor dem Vermieter an sich auch eine Personengesellschaft, jedoch wie oben gesagt haftet dabei jeder für jeweils alles ;-), aber das hindert aus meiner Sicht nicht daran, nach außen auch als geschlossene Personengesellschaft zu agieren.
Vgl. dazu, den Link
http://www.just-study.com/wg-recht/Der Rundfunkbeitrag ist ja quasi so etwas wie eine Miete ;-) fällt pro Wohnung einmal an, also verhält es sich aus meiner Sicht so, wie Vermieter zu einer Personengesellschaft.
Möglich das es auch völlig anders ist, ich bin kein Jurist.