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Autor Thema: Wie gehts es weiter  (Gelesen 5013 mal)

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Wie gehts es weiter
Autor: 20. Januar 2014, 13:47
Hallo,

Person A hat inzwischen zwei Beitragsbescheide erhalten und hat auch gegen beiden Widerspruch und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.
A hat bis heute noch keinen Widerspruchsbescheid oder Entscheidung für die Aussetzung auf Vollziehung erhalten. Stattdessen nur ein Infoschreiben, dass man A bereits erklärt habe wieso der Rundfunkbeitrag rechtens sei (Standardschreiben) und man nun das letzte Schreiben als gegenstandslos sieht, da A ja keine neuen Begründungen in seinem zweiten Widerspruch angegeben hat (ahja eine Widerspruch ist gegenstandslos oO was bekommen die da zu trinken?).

Die Frist für den ersten Beitragsbescheid ist definitiv um was muss A nun machen? Inzwischen hat sich nämlich das Minus von A in seinem Beitragskonto auf gut 230EUR summiert.

Wie geht es nun weiter wie soll A sich verhalten bzw. was soll A nun machen?



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Re: Wie gehts es weiter
#1: 20. Januar 2014, 14:54
A hat fristgerecht Widerspruch eingelegt, nun kann A auf den Widerspruchsbescheid warten. Wenn sich der Beitragsservice nicht vernünftig mit einem Widerspruch auseinandersetzt, zeigt das nur wie erbärmlich die sind. Eine Begründung im Widerspruch ist nicht erforderlich, deshalb kann sowas nicht als Gegenstandslos bezeichnet werden. Man sollte nur aufpassen dass die nicht versuchen auf diese miese Tour einen negativen Widerspruchsbescheid auszustellen. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, diese abarbeiten. Und in der Klage kann das gegen die verwendet werden.


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Re: Wie gehts es weiter
#2: 20. Januar 2014, 15:18
A hatte keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei und auch ein Widerspruchsbescheid muss doch als solcher gekennzeichnet sein oder?

Also muss A einfach nur warten? A hatte was davon gelesen, dass man nach verstreichen der Frist eine Untätigkeitsklage einreichen solle?!


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Re: Wie gehts es weiter
#3: 22. Januar 2014, 13:43
Wäre super wenn ich dazu noch einmal eine Antwort bekommen könnte :/


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Re: Wie gehts es weiter
#4: 22. Januar 2014, 15:31
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist zumeist auf der Rückseite von Seite 1 abgedruckt, keine Extraseite. Wenn keine dabei war, ist es eine Information, man kann tun was die wollen, muss es aber nicht, wenn man sich wehren will. Nach einem Widerspruch haben die 3 Monate Zeit, um einen Widerspruchsbescheid auszustellen. Wenn die sich länger Zeit lassen, begründen die das vor Gericht mit Überlastung. Mit einer Untätigkeitsklage fordert man einen Widerspruchsbescheid herbei, aber man braucht das nicht machen, kein Problem wenn der Widerspruchsbescheid gar nicht kommt, wie bei mir. Die schicken weiterhin Kontostandsmitteilungen, weil jedes Quartal neu abgerechnet wird, darum muss man gegen jeden neuen Beitragsbescheid einen Widerspruch einlegen. Es reicht aber eine Klage für alle Widerspruchsbescheide. Meine Meinung: nichts machen, warten.


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Re: Wie gehts es weiter
#5: 22. Januar 2014, 16:03
Ok heisst A macht nichts solange kein Widerspruchsbescheid eintrudelt. Und so lange dieser nicht kommt kann A ja auch nicht klagen oder? Fraglich nur ob bei der Summe A nicht bald eine Androhung der Vollziehung bekommt. A will ja nur dass die prominenten Klagen zB erst einmal entschieden sind dann gibt es Referenzfälle.


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Re: Wie gehts es weiter
#6: 22. Januar 2014, 16:12
Der Rechtsweg ändert sich nicht, egal wie hoch die Summe wird. Auch der Streitwert bleibt gleich, ein Jahresbeitrag. Ein Widerspruchsbdscheid wird nicht kommen, weil bald überall zu lesen sein wird, dass der Rundfunkbeitrag gekippt wurde, zu 99% bin ich mir sicher.


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Re: Wie gehts es weiter
#7: 23. Januar 2014, 11:08
Heisst also solange A den Widerspruchsbescheid nicht bekommt kann A auch nicht klagen oder?

Wieso sind Sie sich so sicher wenn ich fragen darf :)? Gab es Infos, die ich evtl. noch nicht gelesen habe?



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Re: Wie gehts es weiter
#8: 23. Januar 2014, 12:29
Ich habe soviel darüber gelesen. Ich finde kein Argument, was rechtlich unwiderlegbar FÜR den RBStV spricht. Wenn meine Grundrechte so übel eingeschränkt werden, muss das einen wichtigen Grund haben.  Den gibt es nicht wirklich. Das Problem ist nur, auch das muss in einem Urteil mit Gesetzparagraphen belegt werden. Aber das sollte zu schaffen sein.


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Re: Wie gehts es weiter
#9: 23. Januar 2014, 12:39
Die Frage ist wann kommt endlich mal Entscheidung? So lange tun die was die wollen :/.


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Re: Wie gehts es weiter
#10: 23. Januar 2014, 15:08
Die Frage ist wann kommt endlich mal Entscheidung? So lange tun die was die wollen :/.
Aber nicht mit uns


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Re: Wie gehts es weiter
#11: 23. Januar 2014, 15:15
Nee das stimmt schon :). Es könnte nur ein weiteres Problem bestehen A ist mit seiner Freundin zusammengezogen und dort war der Beitragsservice schon ganz fix und hat einen Brief geschickt.
Nun möchte A auf der dafür vorgesehen Internetseite angeben, dass das Beitragskonto von A auch für seine Freundin gilt, da es ein Haushalt ist. Nun befürchtet A aber, dass der Beitragsservice dann versucht über die Freundin an die Beiträge für das Konto zu kommen


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Re: Wie gehts es weiter
#12: 23. Januar 2014, 17:15
Nun möchte A auf der dafür vorgesehen Internetseite angeben, dass das Beitragskonto von A auch für seine Freundin gilt, da es ein Haushalt ist. Nun befürchtet A aber, dass der Beitragsservice dann versucht über die Freundin an die Beiträge für das Konto zu kommen
Das wird nicht passieren. A ist verantwortlich, die Freundin ist nicht verantwortlich, wenn es so angemeldet wird, egal ob A zahlt oder klagt.


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Re: Wie gehts es weiter
#13: 23. Januar 2014, 19:50
Ok wenn A das so angeben kann wäre das gut.


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