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Autor Thema: Weiteres vorgehen/Ummelden?  (Gelesen 1913 mal)

A
  • Beiträge: 2
Weiteres vorgehen/Ummelden?
Autor: 19. Januar 2014, 16:23
Hallo Forum,

Person A wollte gerne mal sein weiteres Vorgehen hier besprechen.
A hat bisher noch nie GEZ gezahlt und ist soweit auch noch nicht erfasst.
Im Nov. 2013 ist A umgezogen, hat sich bis jetzt aber noch nicht umgemeldet (ob das nun richtig  oder falsch ist, lässt A mal dahin gestellt). In seiner alten Wohnung hat A einmal einen Infobrief bekommen, den A unkommentiert liegen ließ.
Für A persönlich ist eine Ummeldung nicht nötig, da die alte Wohnung leer steht, keinen Briefkasten hat und Verwandten gehört.
Sollte A sich ummelden, würde Person A ja wieder ins Raster fallen. Kann A es bei der alten Adresse belassen oder kann hier eine Zwangsanmeldung erfolgen, oder kommen nur Infobriefe und sie "geben auf"?


A findet leider den Thread nicht mehr, wo jemand hier aus dem Forum die Briefe als Briefkastenfund bei der Post abgibt. Wäre dies auch eine Möglichkeit?

Vielen Dank für die Antworten.

Freundliche Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2014, 16:43 von Uwe«

Y
  • Beiträge: 62
Re: Weiteres vorgehen/Ummelden?
#1: 21. Januar 2014, 11:39
Gab es mal in dem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6117

Der von Uwe verlinkte Beitrag weist darauf hin, wann diese immer abgleichen mit den Einwohnermeldeämtern:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6117.msg47173.html#msg47173


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  • Beiträge: 884
Re: Weiteres vorgehen/Ummelden?
#2: 21. Januar 2014, 12:47
Wenn in der alten Wohnung schon jemand zahlt, biste fein raus, dann würde ich das so angeben...


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A
  • Beiträge: 2
Re: Weiteres vorgehen/Ummelden?
#3: 21. Januar 2014, 14:45
Hallo,

leider nein, die Wohnung steht zur Zeit leer und der Briefkasten ist entfernt. In dem ersten Linke geht es ja eher darum sich bei der GEZ an- bzw. Umzusetzen. Person A geht es darum sich beim Amt gar nicht umzumelden, da er dann nicht wieder ins Raster fällt.
Person A geht es vordergründig darum, wie sie sich verhalten soll, wenn sie sich ummeldet. Ob Person A beweisen muss, dass sie die Briefe in der alten Wohnung nicht erhalten hat, da Person A bestimmt mittlerweile Zwangsangemeldet wurde. Person A muss sich in der neuen Wohnung nicht nicht zwingend beim Einwohnermeldeamt ummelden, aber möchte auch nicht, dass unnötig viel aufläuft.
Person A möchte den Klageweg eigentlich nicht bestreiten, dem Verein, das Leben aber so schwer wie möglich machen. Leider findet Person Ah den Thread mit dem ungeöffnet Brief bei der Post abgeben nicht mehr.

Grüße


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  • Beiträge: 3.236
Re: Weiteres vorgehen/Ummelden?
#4: 21. Januar 2014, 21:13
Person A geht es vordergründig darum, wie sie sich verhalten soll, wenn sie sich ummeldet. Ob Person A beweisen muss, dass sie die Briefe in der alten Wohnung nicht erhalten hat, da Person A bestimmt mittlerweile Zwangsangemeldet wurde. Person A muss sich in der neuen Wohnung nicht zwingend beim Einwohnermeldeamt ummelden, aber möchte auch nicht, dass unnötig viel aufläuft.
Wer sich bei den Anstalten nicht von der alten Wohnung abmeldet, ist verpflichtet weiterhin Beiträge für diese Wohnung zu zahlen, das ist quasi die Strafe für den Ungehorsam. Wenn man nie angemeldet war, kann man sich nicht abmelden. Wer nicht mehr da wohnt, kann auch nicht angeschrieben werden. Demzufolge gibt es keine Beweise einer Zustellung. Im Falle eines Falles kann man verlangen, dass die eine Zustellung beweisen. An diese nichtvorhandene Adresse kann nichts zugestellt werden. Da die Briefe von denen vorzugsweise als Premiumpost versendet werden, bekommen die eine Rückmeldung, dass da keiner wohnt. Der Beitragsservice jagt ein Gespenst, ich bezweifele, dass er es zu fassen kriegt. Ohne Beitragsnummer kann man später nicht einer Wohnung zugeordnet werden, wenn man da nicht mehr wohnt. Es kann niemand mehr dazu befragt werden. Ein Vermieter bspw. kann verpflichtet werden, seine Mieter zu nennen, aber nicht seine ausgezogenen Mieter.


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