Hallo,
leider nein, die Wohnung steht zur Zeit leer und der Briefkasten ist entfernt. In dem ersten Linke geht es ja eher darum sich bei der GEZ an- bzw. Umzusetzen. Person A geht es darum sich beim Amt gar nicht umzumelden, da er dann nicht wieder ins Raster fällt.
Person A geht es vordergründig darum, wie sie sich verhalten soll, wenn sie sich ummeldet. Ob Person A beweisen muss, dass sie die Briefe in der alten Wohnung nicht erhalten hat, da Person A bestimmt mittlerweile Zwangsangemeldet wurde. Person A muss sich in der neuen Wohnung nicht nicht zwingend beim Einwohnermeldeamt ummelden, aber möchte auch nicht, dass unnötig viel aufläuft.
Person A möchte den Klageweg eigentlich nicht bestreiten, dem Verein, das Leben aber so schwer wie möglich machen. Leider findet Person Ah den Thread mit dem ungeöffnet Brief bei der Post abgeben nicht mehr.
Grüße