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Autor Thema: Antworten?  (Gelesen 3337 mal)

h
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Antworten?
Autor: 18. Januar 2014, 13:04
Sollte Person A  Antworten oder Müll?

Erinnerung: lhre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag

Sehr geehrter Herr

auf unsere Schreiben haben Sie bisher nicht reagiert.

Uns Fehlt noch immer folgende Angabe:
Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese
Wohnung - oder ist eine Anmeldung erforderlich?

Wir erinnern Sie heute nochmals daran, den Antwortbogen auszufüllen. Selbstverständlich werden die
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Senden Sie uns den Bogen umgehend zurück oder
nutzen Sie unseren Online-Service antworten.rundfunkbeitrag.de. Vielen Dank.

Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind (§ I Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Haben Sie in der Zwischenzeit schon geantwortet, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

lhr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


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Re: Antworten?
#1: 18. Januar 2014, 13:47
Wichtig ist Paragraph 2 und 8, nicht 1. Person A sollte sich das Gesetz durchlesen. Wenn Person A vermutet, dass er Inhaber einer Wohnung ist, kann er sich anmelden, wenn Person A diese Vermutung nicht hat, kann er warten bis wichtige Briefe kommen. Mit Strafe ist das Nichtanmelden nicht belegt, aber es kommen sowieso 8 Euro Säumniszuschlag und 4% Zinsen hinzu, egal ob jetzt oder später die Anmeldung erfolgt. Wenn sich niemand anmeldet oder sonstwie reagiert, können die nichts machen, das Gesetz ist da sehr Fehlerhaft zu unseren gunsten. Im Paragraph 9 wird geregelt, was passiert, wenn nicht reagiert wird. Im schlimmsten Fall passiert demnach  folgendes: "Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden". Darauf kann man es getrost ankommen lassen.


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Re: Antworten?
#2: 18. Januar 2014, 19:25
Dann wartet Person A ab, was als nächstes kommt?

Danke für Antwort!

MfG


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Q
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Re: Antworten?
#3: 25. Januar 2014, 19:11
Person XYZ hat dieses Schreiben diese Woche auch bekommen, die dritte "Infopost" innerhalb von drei Monaten, und jedesmal mit anderem "Aktenzeichen".
XYZ ignoriert derartige Infoposts.

Für einen Link auf einen Beitrag in diesem Forum, wo steht, was jemand macht, wenn es ein wenig ernster wird, wäre XYZ aber dankbar.
Das passende Kochrezept, gewissermaßen.
Ja, dies und anderes hier gelesen.
Und blicke nicht durch.

Bisher ist XYZ ein wenig verwirrt, und weiß auch nicht, ob ihn Gesetzesstudien weiterbringen würden.


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Re: Antworten?
#4: 25. Januar 2014, 21:48
der Verein macht wahrscheinlich, das was er in dem Schreiben geschrieben hat und sendet einen weiteren Brief, und auch noch einen zweiten, alles bisher scheinbar ohne die Wörter "Beitragsbescheid" und ohne "Rechtsbelehrung" aber als Anmeldebestätigung und Rechnung, ala zahlen Sie ...

falls die Beispiel Schreiben noch online sind, dann hier

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7797.15.html


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