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Autor Thema: In die Falle gerannt - der Kampf hat begonnen  (Gelesen 11602 mal)

S
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In die Falle gerannt - der Kampf hat begonnen
Autor: 15. Januar 2014, 20:22
Hallo zusammen,

ich fange einfach mal an. Seit meiner Geburt habe ich eine schwere fortschreitende Muskelerkrankung. In meinem Behindertenausweis ist ein GdB von 100%, sowie ein B für ständige Begleitung. Merkzeichen sind G, H, aG. Seit 1999 habe ich das RF zusätzlich drin. Ich hatte von der GEZ/Rundfunkgebühren Stelle bis jetzt Ruhe.
2012 bin ich umgezogen. Seit dem flatterten Briefe rein. Wurde regelrecht Drangsaliert.
Diese habe ich z.T. ignoriert, z.T. geöffnet. Mit entsetzen kam Ende 2013 ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Der Beitragsservice hätte ein Eintreibungsverfahren bei ihm beantragt.
Prompt war er auch da und wollte von mir die Eidesstattliche Versicherung. Ich habe ihn natürlich weggeschickt, mit der Begründung das ich ja befreit sei, und ich mich darum kümmern werde.
Ok, ich hab dann Widerspruch eingereicht und jetzt kam die Antwort. Ich muss Zahlen !!! Begründung, ich hätte es laut § 4 Abs. 4 Satz 2, versäumt, eben Rechtzeitig diesen Wiederspruch einzureichen. Ich muss aber auch dazu sagen, das ich EU-Rente beziehe, und somit auch Grundsicherung erhalte, und diese Bestätigungen vom Amt habe. Eigentlich auch seit dem ich umgezogen bin. Zusätzlich habe ich einen Bescheid der GEZ, das ich unbefristet befreit sei. Das schein ja aber seit 2013 nicht mehr zu gelten!?!?

Nun - ich weiss im Moment nicht weiter. Es ist nur ärgerlich, das ein Normal Bürger, so in die Falle rennt. Woher soll er denn wissen, was Haargenau in diesem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht ? Auch habe ich KEINEN gelben Brief vom Gericht bekommen. Da hätte man ja Widerspruch schneller einreichen können.

Was meint Ihr? Was könnte man da machen? Zahlen? Oder wieder einen Wiederspruch gegen diesen Bescheid machen. Denn, witzig ist, ich bin nun Befreit. Vom 01.01.14 bis 30.04.14 :)

Danke Euch erstmal.

SnowMan


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p
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Hallo,

Bekommst Grundsicherung?
Also bist du nicht pfändbar oder?

Wenn ja,  natürlich nicht zahlen.
Keine Ratenzahlung etc. Einfach nichts.

Dafür musst du aber stark sein, du wirst bekanntermaßen
wie gewohnt erpresst und eingeschüchtert.
Aber da du nichts hast, werden die nix sehen.
Die Anstalten laufen jetzt mit gehobener Nase, nach dem
Motto wir haben hier Gesetz. Bla Bla Bla.
Die werden schon ein blaues Wunder erleben...

Gruß


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Da sich die Gesetzeslage seit 01.01.2013 geändert hat, ist die Gebührenbefreiung hinfällig, jetzt braucht man eine Beitragsbefreiung. Befreit werden Personen nach §4 RBStV, der RBStV ist hier abrufbar:
http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen
Rückwirkend wird kein Befreiungsgrund anerkannt.
Aus der Zeit vor der neuen Regelung sollte zumindest darüber informiert werden, dass die Befreiung nicht mehr gültig ist, sowas wie ein Aufhebungsbescheid der Gebührenbefreiung wäre nötig, vielleicht gibt es aber auch gesetzlich sowas wie Bestandsschutz. Da auch keine Beitragsbescheide verschickt wurden, um die Bürger über die geänderte Gesetzeslage zu informieren, bleibt nur der Klageweg, es sei denn man zahlt gerne, wenn man überrumpelt wird und Befreiungsmöglichkeiten erst nach einem Jahr bekannt werden. Da die Befreiung ja nun anerkannt wurde, bleibt noch die Frage, ob ein P-Konto besteht oder angeschafft werden kann, damit die nichts pfänden können. Es handelt sich ja um einen überschaubaren Jahresbeitrag, der zudem noch für Schwerbehinderte nur ein Drittel wäre, also 71,88 Euro. Ich kann mir vorstellen, dass die bei Androhung von Widerspruch und Klage auf den ausstehenden Betrag verzichten. Wenn der Sachverhalt geschildert wurde und die auf Zahlung bestehen, kann man auf Stur schalten und bei P-Kontobesitz die Zahlung einstellen. Oder den gesamten RBStV anfechten mit Widerspruch und Klage, was mehr Erfolg bringen könnte als nur auf deren Gnade zu hoffen. Ohne Einkommen hat man Anspruch auf Gerichtskostenhilfe, sollte man ausnutzen. Aber nicht abwimmeln lassen wegen "wenig Aussicht auf Erfolg".


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Da es sowas in einem demokratischen Sozialstaat nicht geben darf, dass aus einem Verwaltungsakt eine ungerechtfertigte Zahlungsverpflichtung entsteht, besteht in einer Klage durchaus die Chance, dass der Paragraph 4 dazu führt, dass der RBstV wegen Sittlichkeitsverstössen nichtig ist. Es wird die Unkenntnis und das Unvermögen Bedürftiger von den örR ausgenutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Ebenso das Unvermögen, beizeiten alle nötigen Unterlagen beizubringen, um eine Befreiung zu beantragen. Wer durch schweren Schlaganfall bsw. nicht mehr Handlungsfähig wird kann nicht innerhalb eines Monats nachweisen, das er plötzlich Pflegegeld, also Leistungen nach Sozialgesetzbuch, bekommt, solche Unterlagen zu beantragen dauert, und wer denkt schon in so einem Fall an Beiträge, es geht ums Überleben, so geschehen in meiner Familie, ungerechtfertigt kassiert wurde von Februar bis September trotz meiner Hilfe, ohne meine Hilfe würden die heute noch kassieren. Da mit Sicherheit dieser Betrug in grossem Stil und systematisch von den örR durchgeführt wurde und wird, sollte sich jeder wehren, hier wird eindeutig gegen die guten Sitten verstossen. Zusammen mit den anderen Argumenten die hier im Forum gesammelt wurden, hat örR in keinem Fall eine Chance.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Es wird die Unkenntnis ... Bedürftiger von den örR ausgenutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Hallo SnowMan,

wie Roggi schon erwähnt hat,
ist für die Entscheidung, dagegen vorzugehen, auch das interessant, wie sie Dich über den Rundfunkbeitrag informiert haben:

Können sie nachweisen, Dich ausführlich über Deine angeblichen Zahlungspflichten informiert zu haben?
Z. Bsp., wenn sie Einschreiben mit Rückschein versendet hätten...

Bis jetzt, Januar 2014 wurde ich auch noch nie über den Rundfunkbeitrag informiert  ;)
Woher soll ich wissen, das ich angeblich für eine Anstalt zahlungsverpflichtet bin, mit der ich nie etwas zu tun hatte.

Zitat SnowMan:
Zitat
Zusätzlich habe ich einen Bescheid der GEZ, das ich unbefristet befreit sei.

Dieser Bescheid, besagt der ausdrücklich, dass die Befreiung nur für die Rundfunkgebühren gilt?
Falls sie sich in den neuen Bescheiden eventuell auch wieder ungeschickt ausgedrückt haben, wäre das vielleicht interessant?

Zitat
Die Beitragsbescheide sind vielleicht schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..." damit auch Gebührenbescheide.
Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen dann formal auch schon ungültig (?)

Markus


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Wenn auf den neuen Bescheiden Gebühren/Beitragsbescheid steht, kann man darauf bestehen dass die alte Gebührenbefreiung  noch gültig ist. Fraglich allerdings ob die das anerkennen. Sowas sollte aber nicht der Beitragsservice entscheiden, sondern ein Gericht.


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Wenn auf den neuen Bescheiden Gebühren/Beitragsbescheid steht, kann man darauf bestehen dass die alte Gebührenbefreiung  noch gültig ist. Fraglich allerdings ob die das anerkennen. Sowas sollte aber nicht der Beitragsservice entscheiden, sondern ein Gericht.

ich habe nun einen rausgesucht.

Dort steht - Gebühren-/Beitragsbescheid als Betreff.
Unten bei der Aufstellung: Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung (ermäßigt)  Zeitraum 04.-06.13 -17,97
Plus Säumniszuschlag von 8 Euro.

Weiter unten: Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages haben wir ab 01.2013 vermerkt.



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Es wird die Unkenntnis ... Bedürftiger von den örR ausgenutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Hallo SnowMan,

wie Roggi schon erwähnt hat,
ist für die Entscheidung, dagegen vorzugehen, auch das interessant, wie sie Dich über den Rundfunkbeitrag informiert haben:

Können sie nachweisen, Dich ausführlich über Deine angeblichen Zahlungspflichten informiert zu haben?
Z. Bsp., wenn sie Einschreiben mit Rückschein versendet hätten...

Bis jetzt, Januar 2014 wurde ich auch noch nie über den Rundfunkbeitrag informiert  ;)
Woher soll ich wissen, das ich angeblich für eine Anstalt zahlungsverpflichtet bin, mit der ich nie etwas zu tun hatte.

Ich habe nichts bekommen. Und wie gesagt, erst seit ich Umgezogen bin, bekomme ich regelmäßig Post und der GV'ler steht vor der Türe.

Auf meinem Damaligen Bescheid steht folgendes:

Bescheid des Südwestrundfunks über
die Befreiung von der Rundfunkgebührenoflicht
Ihr Antrag vorn 05.12.2011 eingegangen am 13.12.2011
Te i l n e h m e r n u m m e r XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX

und dann ...

Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis)
ab 01.01.2012
von der Rundtunkgebührenpflicht befreit. Die Befreiung gilt unbefristet vorbehaltlich der Regelung
des § 6 Abs. 6 Ft uncitunkgebührenstaasvertrag.


Zitat
Zitat SnowMan:
Zitat
Zusätzlich habe ich einen Bescheid der GEZ, das ich unbefristet befreit sei.

Dieser Bescheid, besagt der ausdrücklich, dass die Befreiung nur für die Rundfunkgebühren gilt?
Falls sie sich in den neuen Bescheiden eventuell auch wieder ungeschickt ausgedrückt haben, wäre das vielleicht interessant?

Zitat
Die Beitragsbescheide sind vielleicht schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..." damit auch Gebührenbescheide.
Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen dann formal auch schon ungültig (?)

Markus

ich werde mir weitere Schritte überlegen.


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Hallo zusammen,

ich möchte nun gerne Antworten auf Eure Antworten. Zu erstmal Danke an alle die mir geschrieben haben.

NuN - ein P-Konto habe ich keines. Lt. meiner Bank bekommt man dies nur, wenn man bei einer Schuldenberatung war und die einem sagen, wie hoch ein P.Konto Limit sein muss?!? Und da ich keine Schulden habe, bekomme ich auch ein solches Konto nicht.

Auch wenn man Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Pflegegeld (Krankenkasse) bekommt, ist eine Pfändung machbar. Sowie die Sperrung/Pfändung des Kontos. Obwohl diese Geldbeträge zweckgebunden sind.

Zur "GEZ". Diese haben mir keinen Aufhebungsbescheid, oder sonstiges per Einschreiben / normaler Brief geschickt.

Wie ich ja schon sagte, habe ich denen dann meinen Wiederspruch gesendet. Mit allen Unterlagen. Diese kamen auch wieder zurück, aber die Bescheide von damals, waren NICHT mehr dabei. Zum Glück habe ich diese noch als Kopie vorliegen.

---

Das steht da:

12.09.2006
Bescheid des Südwestrundfunks über
die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Ihr Antrag vom 31.08.2006 - eingegangen am 0.09.2006
Te i l n e h m e r n u m m e r xxx xxx xx xxx xx xx x xx
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Sie werden hiermit nach 6 Abs. 1 Nr. 8 Rundfunkgebührenstaats-
vertrag (behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von
80% oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht
teilnehmen können - Merkzeichen "RFn im Schwerbehinderten-
ausweis) für die Zeit
vom 01.10.2006 bis 30.09.2011
von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in
dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt
vorgelegen haben.

Die zwote Befreiung siehe weiter oben in der Antwort.

---

Vorsorglich werde ich gehen den neuen Bescheid Wiederspruch einreichen und sie auffordern, mir eine genaue Aufstellung der Gebühren auszustellen. Dann haben die wieder was zu tun und ich Zeit, mir einen Rechtsanwalt zu suchen, der mich da mal berät.

Weil eben :) Ich finde es nur sehr traurig, das ich nun meine Kraft, die eh begrenzt ist, für solch einen Müll verschwenden muss. Mein Leben ist schon kompliziert und schwer genug, und es kann nicht sein, das solch eine Institution das Leben, die Existenz, eines Bürgers bedroht oder sogar den sog. Bürgerlichen Tod verursacht!!

Nun zu meinen kleinen Fragen.
a) an was für einen Rechtsanwalt müsste man sich da wenden? Das Fachgebiet?!
2) Wie macht man denn eine Klage? Kann ich das machen oder muss das ein Rechtsanwalt für mich erledigen.

Weil eben :) Kampflos gebe ich hier nicht auf. Weil verarschen kann ich mich jeden Tag selber.

Gruß an Alle

SnowMan


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Nun - ich weiss im Moment nicht weiter. Es ist nur ärgerlich, das ein Normal Bürger, so in die Falle rennt. Woher soll er denn wissen, was Haargenau in diesem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht ? Auch habe ich KEINEN gelben Brief vom Gericht bekommen. Da hätte man ja Widerspruch schneller einreichen können.

Das ist eine sehr gute Frage.

In Kirchhofs Gutachten wird über "Kontinuität der Abgabe" geredet, die Gestaltung des neuen Beitrags sollte so
sein, dass für die meisten Menschen der Eindruck erweckt wird, es habe sich nichts geändert. Das war
Anfang 2010. Ende 2010 war die Änderung schon beschlossen, aber die normalen Leuten merkten es noch
nicht. Anfang 2013 war die Reform schon gültig, und die meisten nahmen es noch nicht ganz wahr, denn
alles würde einschleichen eingeführt. Nur die Presse wies darauf hin, und einige merkten es. Es gibt noch
Menschen, die zahlen, die bisher immer gezahlt haben, aber nicht wissen, dass seit Anfang 2013 die
Leistung unkündbar ist, dass sie bis zum Ende ihres Lebens auch dann zahlen sollen, wenn sie nicht mehr
Rundfunk konsumieren wollen.

Jetzt wird Dir aber die Rundfunkanstalt sagen: "Sie hätten sich informieren sollen".

Es ist so pervers!


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In einer Begründung zum RBStV habe ich gelesen, dass Befreiungen weiterhin gültig bleiben (Übergangsregelung), aber der Beitrag von einem Drittel ab 2013 zu zahlen ist. Seit 2013 gilt: wer Grundsicherung erhält, ist befreit (§4 Absatz 2 RBStV)


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Nun habe ich gefunden, wo es steht, dass Bescheinigungen aus 2012 weiterhin in 2013 gültig sind:
§ 14 Übergangsbestimmungen, Seite 23
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf

Wegen der Behinderung wird seit 2013 nicht mehr komplett befreit, es ist ab 2013 ein Drittel zu zahlen, nur Taubblinde werden komplett befreit.
Wer Grundsicherung bekommt, wird ab 2013 befreit, laut §4 (2) RBStV.


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Hi SnowMan,

auch ich bin Schwerbehindert. Habe einen Ausweis seit 2005 und bin Aufgrund des Merkzeichen Rf und G und einen GdB von 80 befreit. Ich habe im Sommer einen Infobrief erhalten da erwähnt wird das aus der GEZ ein ARD ZDF und Deutschlandradio entsteht. Also nur neuer Name und sonst war das für mich keine Änderung ersichtlich. Ich habe sonst keine Post erhalten das ich eine geringere Gebühr bezahle müsse. Erst als im Januar der Beitragsbescheid ins Haus flatterte ab da machte ich mich auf die Suche warum ich aufeinmal zahlen soll da ich bis 2020 befreit bin und ich kein Aufhebungsbescheid bekommen habe. Auch im Landesamt für soziale Dienste habe ich die Auskunft erhalten das sie weiterhin das Merkzeichen Rf erteilen mit dem Inhalt das man von der Rundfunkgebühr befreit ist. Ist das nicht irreführend. Der Hammer. Da sage ich nur Landesrecht bricht Bundesrecht.

Ich habe bis heute nicht bezahlt und werde auch nicht bezahlen da ich es menschen unwürdig finde von schwerbehinderten Menschen Geld zu verlangen die die Sprache aufgrund ihrer Behinderung trotz Hörgeräte nicht verstehen können. Ich bin von Geburt an schwerhörig und kann ein Fernsehprgramm nicht folgen da ich keine ausreichenden techischen Mittel dafür habe das gesprochene Wort zu verstehen. Mein Mann muß mir übersetzen was ich nicht verstanden habe und er bekommt den Inhalt dann auch noch nicht mehr mit solang er mir das berichten muß.

Ich finde das ne faule Sache ist und das auf Kosten von Schwerbehinderten die sich nich zu wehr setzen können und automatisch zahlen oder wie in deinem Fall von einem Gerichtsvollzieher überfallen werden.

Gruß schlingeline


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