Es wird dieser Sachverhalt vor Gericht nicht anfechtbar sein, es ist Gesetz, daran muss man sich leider halten. Es sind schon schlimmere Ungerechtigkeiten des RBStVs vor Gericht bestätigt worden, hier wird kein Richter nur diesen einen Paragraphen zu Fall bringen. Dieses Gesetz wurde vermutlich von "Lobbyisten" des örR ausgearbeitet, nicht von Politikern, die brauchten dieses ungerechte Gesetz nur abnicken. Da wir hier im Forum schon sehr, sehr lange gebraucht haben, um bei diesem Gesetz durchzublicken, kann man davon ausgehen, dass kein Politiker wusste, was er da tat (Ausnahmen: die Profiteure des örR-Systems).
Es bleibt als Chance, den Nachmieter zu fragen, ob er seine Daten rausrückt, was ich als unproblematisch erachte. Diese Daten in Form eines Abmeldeformulars an die zuständige Sendeanstalt senden, die sind kompetenter als der Beitragsservice. Begleitschreiben dazulegen, dass durch Umzugstress usw. das Abmelden wegen der Neuheit des Gesetzes die Abmeldung verpasst wurde.
Wenn die sich querstellen, Klageweg beschreiten gegen den gesamten RBStV. In seiner Gesamtheit ist der RBStV Grundgesetzwidrig, was nur mal endlich ein Verfassungsrichter bestätigen muss. Da das hoffentlich nicht mehr allzu lange dauert, ist man mit Widerspruch und Klage gut beraten. Wer jetzt Widerspruch einlegt, braucht vermutlich nicht mehr selber klagen, vorher sind höchstrichterliche Urteile zu erwarten.