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Autor Thema: GEZ Abmeldung wegen Umzug  (Gelesen 5075 mal)

R
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GEZ Abmeldung wegen Umzug
Autor: 15. Januar 2014, 15:05
Hallo! Wir haben folgendes Problem:

Micky lebt im Ausland im Land X. Minnie Mouse lebt in Deutschland in der Stadt Y.

Micky und Minnie ziehen im April 2013 zusammen in eine Wohnung in der Stadt Y in Deutschland. Micky meldet sich für die GEZ an im April 2013. Minnie meldet sich für die GEZ Gebühr wegen Umzug im April 2013 erst im Juni 2013 ab. Die GEZ teilt mit eine Abmeldung zum Juni wäre erfolgt und fordert nun aber noch drei Monate Gebühren ein (April 2013-Juni 2013, also knapp 54 Euro).

Kann man hier irgendetwas tun oder ist die GEZ dazu berechtigt und Minnie hätte eben vor Juni mal schauen sollen wie es ohne Stress läuft. Sie hat Micky sogar drauf hingewiesen dass er sich anmelden muss aber selbst ihre eigene Abmeldung verpasst, weil sie dachte, dass man sich ja schließlich auch bei der Stadt umgemeldet hat...

DANKE für jegliche Hilfe oder Tips!

Grüße Minnie


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Re: GEZ Abmeldung wegen Umzug
#1: 15. Januar 2014, 17:44
Falls ein Ummeldebescheid vom April vorhanden ist, mit dem richtigen Datum und daher nur für eine "Wohnung" zu zahlen ist. Jetzt direkt erstmal Wiederspruch einlegen. Eine richtige Streitsucht und Willen vorausgesetzt.

Darauf verweisen, das nicht bekannt ist, wer ab April in der alten Wohnung der Beitragszahler sei und ab April für diese Wohnung zahlen soll. Es muss ja nur der Inhaber zahlen, ist in dem Fall Minnie ja nicht mehr!!
 
Das sollte der Verein doch bitte selbst nachfragen.
Ansonsten wird ja für die gleiche "alte" Wohnung doppelt kassiert. Für eine leere Wohnung ist nach dem Vertrag nicht zu zahlen.

Das wie ich es schreibe ist aber nach dem "Vertrag" so im Normalfall nicht vorgesehen!
Das ergibt sich aber, wenn man sich den "Vertrag" anschaut und da raus völlig logisch seine eigene Schlussfolgerung zieht. Aus meiner Sicht ist der Vertrag nicht nur nicht gültig, sondern enthält haufenweise Fehler!

Für die neue Wohnung braucht Person Minnie nicht zahlen, weil ja "nur einmal" zu zahlen ist pro Wohnung und das Micky schon macht.

Wenn das ausreichend begründet ist hinsenden oder besser hingehen und dort aufschreiben lassen, als Wiederspruch vor Ort, Minnie muss ja nicht mal selbst schreiben ;-). Sondern könnte es ansagen, vielleicht mit etwas Gas von einem Ballon ;-)

Möglicherweise folgt auf diesen Wiederspruch aber eine Ablehnung, dann könnte Minnie aber Klage erheben. Und das höchstrichterlich klären lassen ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2014, 18:11 von PersonX«

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Re: GEZ Abmeldung wegen Umzug
#2: 15. Januar 2014, 19:26
Leider ist es rechtens.
Zitat
§7 (2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

In der Begründung zum Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag wird es deutlicher:
http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/begrndung_15_RSTVeng1.pdf

Zitat
Absatz 2 ist dem bisherigen § 3 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nachgebildet. Anders als ein Verstoß gegen Absatz 1 stellt ein Verstoß gegen Absatz 2 keine Ordnungswidrigkeit dar. Da die Abmeldung allerdings für das Ende der Beitragspflicht konstitutiv ist, führt ein Verstoß gegen die Abmeldepflicht nach Absatz 2 zum Fortbestand der Beitragspflicht.

Damit ist klar, wer sich nicht abmeldet, muss weiterzahlen. Das ist gesetzlich so gewollt.
Ich würde es auf dem Weg versuchen, dass der Nachmieter die Beiträge zahlt, scheint der einzige ordentliche Weg zu sein.
Zitat
§8 (5) RBStV
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3. die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Wenn ein Nachmieter für die Wohnung bezahlt, hat man vielleicht Glück, aber wer kennt schon die Daten eines Nachmieters?
Auf gerichtlichem Wege kann dieser Fall nicht angefochten werden mit dieser Sachlage, nur wenn gegen den kompletten RBStV mit aller Kraft vorgegangen wird, so wie das die meisten hier tun, hat man eine Chance. Also würde das bedeuten:
- Alle Beitragszahlungen einstellen,
- Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abwarten, falls noch keiner da ist,
- gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen mit allen Begründungen und Argumenten, die auf einen zutreffen und die man wichtig findet,
- Widerspruchsbescheid abwarten,
- gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage erheben, so wie es hier bald reichlich Beispiele geben wird.


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Re: GEZ Abmeldung wegen Umzug
#3: 15. Januar 2014, 20:52
Hi ihr! Danke euch für eure ausführlichen Antworten. Das was Roggi schreibt ist auch noch mein Ansatz zur Lösung, denn genau diese Idee hatte ich vorhin. Es ist doch seit Anfang 2013 eine Haushaltsabgabe... Ich weiß garantiert dass meine alte Wohnung lückenlos weitervermietet wurde, also ab April in jedem Fall der Nachmieter hätte zahlen müssen. Die GEZ wird doch auch bei ihm (wenn er nicht schon jetzt zahlt) das Geld irgendwie eintreiben.

Wenn also bei mir für diese Monate Geld verlangt wird, aber auch von ihm, wird doch genau für diese meine alte Wohnung doppelt kassiert und das kann doch nicht rechtens sein...

Ich müsste der GEZ doch schlichtweg nur den Namen des Nachmieters nennen oder?

Danke nochmals und Grüße!



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Re: GEZ Abmeldung wegen Umzug
#4: 15. Januar 2014, 21:31
Genau das meinte ich, der Vertrag ist voller Fehler, denn wenn es eine Abgabe pro Wohnung sein soll, und jeweils nur der Inhaber zahlen soll. Dann sollte das auch im gesamten Vertrag so durchgängig geregelt sein. Wie es jetzt geregelt ist, kann es zu doppel Zahlung für eine Wohnung kommen. Scheinbar gewollt, aus meiner Sicht falsch, denn überall stand und es wird suggeriert das je "Wohnung" nur einmal zu zahlen ist, und für eine leere Wohnung nicht.
Wenn also die Daten schon vom Einzug gemeldet werden, dann bitte schön auch gleich, auch die Daten vom Auszug Umzug etc. So das a keine Überlappungen etc entstehen!
Falls dieser Vertrag bestand haben sollte, was ich nicht denke, aber falls, sollte die Klage von Minnie gegen genau diese Regelung wie sie da steht vorgehen, das eine Abmeldung erforderlich sei wie im §2, weil wenn zu einer Anmeldung rückwirkend nachgezahlt werden muss, dann sollte auch nur bis zum tatsächlichen Ende gezahlt werden. Aber warum das nicht so ist, wissen wir, weil "V*********" diesen Vertrag formuliert haben ;-).

Ich würde nicht versuchen, dass der Nachmieter das macht, sondern Wiederspruch und es drauf ankommen lassen diesen Vertrag an dieser Stelle mittels Richterspruch zu brechen.

Möglicherweise gibt es dann ja schon eine Entscheidung das der Vertrag in Summe eh nicht mehr gültig ist.


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Re: GEZ Abmeldung wegen Umzug
#5: 15. Januar 2014, 23:17
Es wird dieser Sachverhalt vor Gericht nicht anfechtbar sein, es ist Gesetz, daran muss man sich leider halten. Es sind schon schlimmere Ungerechtigkeiten des RBStVs vor Gericht bestätigt worden, hier wird kein Richter nur diesen einen Paragraphen zu Fall bringen. Dieses Gesetz wurde vermutlich von "Lobbyisten" des örR ausgearbeitet, nicht von Politikern, die brauchten dieses ungerechte Gesetz nur abnicken. Da wir hier im Forum schon sehr, sehr lange gebraucht haben, um bei diesem Gesetz durchzublicken, kann man davon ausgehen, dass kein Politiker wusste, was er da tat (Ausnahmen: die Profiteure des örR-Systems).
Es bleibt als Chance, den Nachmieter zu fragen, ob er seine Daten rausrückt, was ich als unproblematisch erachte. Diese Daten in Form eines Abmeldeformulars an die zuständige Sendeanstalt senden, die sind kompetenter als der Beitragsservice. Begleitschreiben dazulegen, dass durch Umzugstress usw. das Abmelden wegen der Neuheit des Gesetzes die Abmeldung verpasst wurde.
Wenn die sich querstellen, Klageweg beschreiten gegen den gesamten RBStV. In seiner Gesamtheit ist der RBStV Grundgesetzwidrig, was nur mal endlich ein Verfassungsrichter bestätigen muss. Da das hoffentlich nicht mehr allzu lange dauert, ist man mit Widerspruch und Klage gut beraten. Wer jetzt Widerspruch einlegt, braucht vermutlich nicht mehr selber klagen, vorher sind höchstrichterliche Urteile zu erwarten.


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