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Autor Thema: Schreiben vom Gericht mit Bitte um Stellungnahme erhalten - was tun?  (Gelesen 16993 mal)

S
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Sooo und nun zu guter Letzt... erhielt ich den Beschluss, dass das Verfahren (nur zum Punkt Antrag auf aufschiebende Wirkung) eingestellt wurde und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.

Zudem gibt es nun eine Stellungnahme des SWR zur eigentlichen Klage - der SWR beantragt natürlich diese abzuweisen - aber das packe ich in einen neuen Thread, da es hiermit nichts zu tun hat.

Den Beschluss hänge ich anonymisiert an.


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Das sieht mal wieder nach einem faulen Kompromiss aus. Es ist schon erstaunlich, wie die sich immer wieder rausreden. Wäre es also besser gewesen, zu schreiben:

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheidsbescheids vom xx.xx.2013 nach § 80 (5) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom xx.xx.2013 gerichtlich entschieden wurde.

Oder ist ein ganz anderer Text erforderlich? Ist § 80 (4) VwGO nicht auch gut?

Wie ist das zu verstehen?
Zitat
Der Widerspruchsbescheid ist jedenfalls für einen juristischen Laien nicht hinreichend eindeutig im Hinblick auf den Zeitpunkt bis wann der Vollzug ausgesetzt wird (Ergehen des Widerspruchsbescheids oder dessen Bestandskraft).



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