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Autor Thema: Warum wird das Internet nicht vom ÖRR zur Verfügung gestellt?  (Gelesen 7483 mal)

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  • Beiträge: 58
Für die ÖRR ist die "bloße Möglichkeit des Rundfunkempfangs" bereits gegeben,
wenn der Wohnungsbenutzer ein funktionierendes Ohr, ein funktionierendes Auge
und ein nicht im Koma liegendes (also empfangsbereites) Gehirn zur Verfügung hat.

Alles andere ist denen doch egal. Und so werden die Richter das auch auslegen,
solange man sich nicht auf breiter Front widersetzt.


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Das deutsche Staatsfernsehen ist wie Fukuschima,
es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

 
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