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Autor Thema: Wohngemeinschaft, wer bekommt den schwarzen Peter?  (Gelesen 1158 mal)

M
  • Beiträge: 189
Hypothetische Personen Gemein und Sam

Mal zwei generelle Fragen:
Gemein und Sam leben zusammen in einer Mietwohnung. Verlobt oder verheiratet sind sie nicht.

Sam wurde zuerst von dem Beitragsservice angeschrieben, da Sam aber nichts mit der (finanziellen) Verwaltung der Wohngemeinschaft zutun haben möchte, hat Sam den Beitragsservice an Gemein verwiesen. Gemein wird seinem Namen jedoch gerecht und boykottiert den Rundfunkbeitrag.

Hier im Forum wurde ja bereits mehrfach geschrieben, dass analog zu der Geschichte wieder Sam angeschrieben werden würde.

1. Was würdet ihr Sam empfehlen? Sollte sie sich dem Widerspruchsschreiben von Gemein anschließen, oder einen eigenen Widerspruch verfassen?
2. Was könnte der ÖRR dagegen machen, wenn Gemein und Sam die Zahlung des Beitrages verweigern unter der Angabe, dass die jeweils andere Person für den Haushalt zuständig sei? :-)
Ich vermute mal "nichts", da weder aus dem RStV noch aus dem RBStV hervorgeht, wer in einer Wohngemeinschaft zur Zahlung verpflichtet wird, sollten alle Personen eine jeweils andere Person als dafür "Zuständig" ansehen. Wie seht ihr das?

Ich bedanke mich für eure Antworten im Namen von Gemein und Sam. Mögen sie gemeinsam beitragsfrei bis an ihr Ende leben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 07:58 von René«
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