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Autor Thema: Einzelperson, zwei Häuser, eines leer, GmbH  (Gelesen 3739 mal)

g
  • Beiträge: 3
Einzelperson, zwei Häuser, eines leer, GmbH
Autor: 07. Januar 2014, 12:47
Hallo,
möchte nicht mit schimpfen auf die GEZ anfangen obwohl ich aus der Vergangenheit allen Grund dazu hätte, nicht weil mir nicht der Kragen platzen würde, sondern weil ich danach mindestens zwei Tage im Sauerstoffzelt regenerieren müsste  ;D .
Sehr schön finde ich dass sich zunehmend Widerstand gegen diese ****** (Eigenzensur  >:D ) formiert.
Was haben diese alten Zwangsabgaben, und um nichts anderes handelt es sich hierbei, in der heutigen modernen Zeit noch verloren. Ruhig Brauner, der Blutdruck beginnt schon zu steigen  8) .

Nun zum Thema  - Schilderung von Person A's Lage:
Die ****** vom Beitragsservice haben A angeschrieben weil A seine Einmann-GmbH noch nicht angemldet hat. Person A hat 2 Häuser, eines steht seit dem Tod seiner Mutter letzten Jahres leer, muss natürlich von A unterhalten, sprich z.B. geheizt werden. Im 2.Haus lebt Person A und die GmbH ist als kostenloser "Mieter" untergebracht.
Was hat Person A anzugeben und zu zahlen?
Gruß gnd


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2014, 13:01 von Uwe«

S
  • Beiträge: 2.177
Was hat Person A anzugeben und zu zahlen?

Anzugeben vieles, auch wenn es nicht relevant für die Höhe des Beitrags ist. Zahlen
wahrscheinlich nur für die eigene Wohnung.

Das leere Haus ist, so weit ich weiß, nicht anzugeben, denn Schuldner sind die Bewohner, und das Haus hat keine Bewohner.

Und die Information, die man ihnen nicht gibt, holen sie sich von Behörden, zum Beispiel vom Anmeldeamt und Grundbuchamt.


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u
  • Beiträge: 185
  • ohneARDZDFGEZbesser
Person A hat 2 Häuser, eines steht seit dem Tod seiner Mutter letzten Jahres leer, muss natürlich von A unterhalten, sprich z.B. geheizt werden.
Im 2.Haus lebt Person A und die GmbH ist als kostenloser "Mieter" untergebracht.

Fürstlich leuchten da die Augen der Intendanten!
Klarer Fall von dreimal Abdrücken:
- eigene Wohnung
- GmbH im eigenen Haus
- zweites Haus, das für Vorhaltung von Wohnzwecken beheizt wird

Falls Person A RFBZahler bleiben will:
falls möglich, Sitz der GmbH auf leerstehendes Haus ummelden.
Kostet dann in Köln nur doppelt.

Ansonsten nicht zahlen und klagen.


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S
  • Beiträge: 2.177
Falls Person A RFBZahler bleiben will:
falls möglich, Sitz der GmbH auf leerstehendes Haus ummelden.
Kostet dann in Köln nur doppelt.

Das ist falsch: Dann muss er für Wohnung und GmbH zahlen, denn GmbH in eigener Wohnung sollte, so weit ich weiß, befreit sein. Dann ist das leere Haus nicht mehr leer, und auf jeden Fall als Betriebsstätte beitragspflichtig.


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g
  • Beiträge: 3
Hallo miteinander,
besten Dank für Euer Interesse an diesem fiktivem Fall  (#) .
Also ist eigentlich Wohnung und Haus das Selbe?
Das mit der GmbH im Haus und dann nur einmal zahlen habe ich verschiedentlich im Netz gefunden - stimmt das?
Und wie ist das mit Wohnung / Haus genau: Ist es hierbei nur notwendig dass es leer steht oder sind andere Kriterien wichtiger?
Nehmen wir mal an dass im leerstehend Haus keiner gemeldet ist ...
Gruß gnd


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  • Beiträge: 2.177
Also ist eigentlich Wohnung und Haus das Selbe?

Das Gesetz redet über Wohnung. Und Wohnung ist, wo man wohnt, auch wenn es eine Garage, ein bewohnter Wagen ist oder eine Hütte ist. Ein Haus kann leer sein und daher keine Wohnung sein.

Kannst Du Dir vorstellen, wie viel Geld die GEZ kassieren würde, wenn sie auch für jedes Vier-Wände-Gebilde (umgangssprachlich Wohnung) Geld kassieren würde? Im Osten der Republik sind ganze Straßenzüge mit leeren Mehrfamilienhäusern.

Das mit der GmbH im Haus und dann nur einmal zahlen habe ich verschiedentlich im Netz gefunden - stimmt das?

So weit ich weiß, die Betriebsstätte ist frei, wenn sie sich in der beitragspflichtigen Wohnung befindet (jedoch nicht das Auto).

Und wie ist das mit Wohnung / Haus genau: Ist es hierbei nur notwendig dass es leer steht oder sind andere Kriterien wichtiger? Nehmen wir mal an dass im leerstehend Haus keiner gemeldet ist ...

Sieh mal das Gesetz. Es ist so schwammig formuliert, so dass die GEZ unterstellen kann, dass man eine Latrine bewohnt. Die Anmeldung oder die Existenz eines Mietvertrages wird vielleicht als endgültigen Beweis interpretiert, aber es ist offen, was eine Wohnung und ihre Bewohner bedeute. Die GEZ entscheidet, und die Gerichte sollen ihr Recht geben. Das ist doch ein demokratischer Rechtsstaat!



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g
  • Beiträge: 3
Hallo Sophia,
jaja - und keine Bananenrepublik - theoretisch  :( .
Wie sieht's mit Urteilen aus? Gibt's da bereits Entscheidungen?
Wo kann man sich anwaltlich kompetent und dennoch günstig beraten lassen,
es gibt da diese Anwälte die man mit der Telefongebühr bezahlt, aber welche
sind kompetent und wollen nicht nur abzocken.
Gruß gnd


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