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Autor Thema: Nach Ablauf der Befreiung Gebühr einfach eingezogen - was tun?  (Gelesen 1587 mal)

S
  • Beiträge: 26
Vorab - dies betrifft nicht mich - ich selbst befinde mich ja schon om Klageverfahren.

Aber ich habe kürzlich mit einer Nachbarin über dieses Thema gesprochen und sie gefragt, was sie denn unternimmt, weil sie kein TV hat und sie meinte dann, sie sei früher befreit gewesen und hätte seit Ablauf der Befreiung nichts mehr gehört. Die Befreiung sei aber durch den Wechsel von unterstützender Hilfe zum Lebensunterhalt zur Rente entfallen.
Einen Tag später trafen wir uns wieder und nun hatte sie ihre Unterlagen geprüft und erzählte mir, dass "diese Geier" einfach die Gebühren eingezogen hätten. Das hatte sie bis dato gar nicht bemerkt - eine wie auch immer geartete Rechnung oder Bescheid hatte sie wohl nicht erhalten.

Kann man da jetzt noch etwas unternehmen? Und wenn ja, was?


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P
  • Beiträge: 4.011
Lastschriftrückgabe bei der Bank ist die erste Möglichkeit, mit Verweis auf eine nicht erteilte Lastschrifterlaubnis, das sollte auch länger als 6 Wochen möglich sein siehe

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html


Dann die mögliche Mahnung abwarten, welche nach der Lastschriftrückgabe kommen wird.
Gegen diese Einspruch einlegen, wenn keine Rechtsbelehrung dabei ist.
Und einen rechtskräftigen Bescheid fordern.


Gegen Bescheid dann auch Wiederspruch einlegen. Die Wiederspruchsablehnung seitens des Vereins abwarten und Klage einreichen.
Sollten weitere Bescheide erfolgen, immer Wiederspruch einlegen. Und damit man nicht zahlen muss, auf Aussetzung der Vollstreckung klagen.

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2014, 19:21 von PersonX«

S
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Danke für die Info, ich werde sie an meine Nachbarin weitergeben.

Mal schauen was passiert. Ich weiß nicht, ob sie auch den Klageweg gehen oder dann lieber unter Vorbehalt zahlen will - falls das noch möglich ist.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ich möchte hier keinen Hilfesuchenden zu nahe treten , aber die Wurzel dieses Übels sollte schon mal erwähnt werden.  Bei Problemen mit Lastschriften durch den Beitragsservice , aus welchem Grund auch immer, ist in erster Linie der Betroffene selbst dran schuld.
Man muss dem Beitragsservice keine Einzugsermächtigung erteilen ! Wenn man schon zahlt , dann geht das genau so gut mit Überweisung , ob persönlich bei seiner Bank oder zu Hause beim OnlineBanking.  Vom Beitragsservice wird natürlich der Einzug schmackhaft gemacht . Damit trifft er auf offene Ohren , die Sache ist ja auch so schön bequem.
Weniger Aufwand für beide Seiten. Man vergisst ja so auch keinen Zahlungstermin. Den vergisst man aber auch nicht bei nicht erteilter Einzugsermächtigung . Die lieben Bettler schicken dann in konstant boshafter Regelmäßigkeit von einem Quartal ihre nette Zahlungsmitteilung. Ich meine, diese kleine Mühe von nur 4 mal im Jahr überweisen sollte sich schon jeder machen , damit erspart man sich unnötigen Ärger und man hat die Schlawiner so besser im Griff. Damit generiert man denen auch noch zusätzliche Kosten.
Ich hatte das die letzten 3-4 Jahre so gehandhabt , bis sich mein Gewissen endlich durchgesetzt hat , letzte Überweisung 8-10/2012.
Vorteil bei Überweisung ist auch , man kann sich im Verwendungszweck noch etwas Luft machen. So wird die Zwangsabgabe "etwas erträglicher". Meine kleinen Beigaben waren u.a. "ZwangsPayTV" , "AbGEZocke" , "Zwangssteuer" usw. Die letzte Zugabe war "genuGEZahlt".


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