Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Trotz Umzug wieder Post. Androhung Zwangsanmeldung für Person A und B  (Gelesen 5091 mal)

M
  • Beiträge: 122
Hallo liebes Forum,

nachdem Person A schon einige Zeit als Gast mitgelesen hat, benötige A nun auch eure Hilfe, um gegen den netten "BeitragsSERVICE" vorzugehen. Bislang hat A es ein Jahr lang geschafft, dem aus dem Weg zu gehen. Hier Person A's Frage:

Person A und Person B sind verheiratet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Beide Personen wurden bereits vermehrt von der GEZ angeschrieben, um Auskunft über die Situation in der "Wohnung" zu machen. Auch nach einem Umzug fand die GEZ natürlich prompt die neue Anschrift heraus. Person A war nie bei der GEZ gemeldet, Person B hatte sich vor einigen Jahren erfolgreich abgemeldet. Wie gesagt: Beide Personen sind verheiratet und natürlich auch volljährig. Ziel beider ist es, den Klageweg gegen die GEZ anzustrengen.

In dem neuesten Brief wurden BEIDE Personen von der GEZ aufgefordert, endlich Auskunft über die Wohnung zu erteilen. In beiden Briefen wird angedroht, dass für beide Personen eine Zwangsanmeldung erfolgen würde, wenn binnen 4 Wochen keine Rückantwort komme. Person A möchte aber gerne "alleine" den Rechtsweg bestreiten und nicht 2 Minuskonten bei der GEZ (für Person B) ansammeln, zumal ja die gemeinsame Wohnung nur einmal beitragspflichtig (lol) ist.

Wie muss vorgegangen werden, damit die GEZ nur noch mit Person A "verhandelt"? Soll die GEZ in Kenntnis gesetzt werden, dass Person A und B verheiratet sind, und dass somit nur Person A als Ansprechpartner ausreicht? Wenn ja, wie soll das passieren? Der Vordruck bietet nur die Angabe, dass die andere Person schon Beitragszahler ist. Dies stimmt ja nicht. Person A ist kein Beitragszahler und will bestimmt keiner werden. Was nun?

Vielen Dank für eure Hilfe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2014, 22:16 von Uwe«

x

xrw

  • Beiträge: 321
Kommt drauf an, wie risikofreudig A und B sind. Falls sie tatsächlich zwei Beitragsbescheide ausstellen, dürfte mindestens einer davon nichtig sein. Kann dem Beitragsservice ziemlich Ärger bereiten, A und B potenziell aber auch. Eventuell rächen sie sich, indem sie Bußgelder wegen Nichtauskunft beantragen. Ich glaub zwar nicht, dass die zuständige Behörde tatsächlich welche verhängt, wenn man glaubhaft macht, rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag vorgehn zu wollen, aber man hat damit u.U. einen Nebenkriegsschauplatz am Hals. Wenn A und B das vermeiden wollen, müssen sie halt den Beitragsservice informell über ihre Pläne aufklären.

Interessehalber: Vorher hat nur A oder B Briefe erhalten, nicht beide? Haben A und B den gleichen Nachnamen (oder teilweise gleichen Doppelnamen)? Gibts unter der Adresse sonst noch Wohnungen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 122
Hallo,

Person A und B führen den gleichen Nachnamen. Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien.

Nebenkriegsschauplätze sollen vermieden werden. Was ist konkret zu tun?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B

Bernd

Person A und B führen den gleichen Nachnamen.

Ist es den zu Fassen? Ich dachte die würden sich nur einen aus der Wohnung herauspicken der dann für alle blechen soll. Aber so lässt sich eben mehr kassieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2014, 10:00 von Uwe«

x

xrw

  • Beiträge: 321
Ich dachte die würden sich nur einen aus der Wohnung herauspicken der dann für alle blechen soll.

Die Zuordnung von Namen zu Wohnungen können sie nie sicher ermitteln; das ist auch aus deren Sicht ein Designfehler im System. Interessant ist aber, dass sie selbst in diesem Fall, wo sehr viel dafür spricht, dass A und B in der selben Wohnung leben, doppelt drohen.

Wenn der Nachname nicht ganz häufig ist, würd ich es da auf einen Bescheid ankommen lassen. Falls sie tatsächlich zwei Bescheide (für den gleichen Zeitraum) ausstellen, müssen sie sich jedenfalls auch vorwerfen lassen, dass sie das erkennen hätten können. Vermutlich sind sie aber bei Bescheiden vorsichtiger und verschicken zumindest vorerst nur einen.

Hat halt den Nachteil, dass nicht vorhersehbar ist, ob es A oder B trifft. Das Problem hat aber im Prinzip jede Familie und jede WG. Und wenn z.B. A sagt, das managen zu wollen, können sie trotzdem (eventuell grad deswegen) versuchen, von B kassieren. Rechtlich haben sie da die freie Auswahl.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 122
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten in diesem Fall. Wie soll Person A denn nun bestenfalls vorgehen, um zwei Bescheide zu verhindern? Genügt da ein einfaches Schreiben per Einschreiben Rückschein oder was ist zu tun?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.236
Hallo MrTNo, auch für dich zur Info: das Thema anmelden oder nicht wird hier ausführlicher behandelt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.msg56152.html#msg56152

Wenn sich Person A anmeldet, kommt ein Beitragsbescheid für die Wohnung an Person A gerichtet, diese Person A kann die Beitragszahlung verweigern und Widerspruch einlegen gegen den Beitragsbescheid. Wenn für Person B ein weiteres Anmeldeformular kommt, kann trotz Beitragsverweigerung seitens Person A die Anmeldung von Person B erfolgen. Die Beitragsnummer und die Daten von Person A werden im Formular angegeben, und Person B hat Ruhe weil jemand die Haftung für diese Wohnung übernommen hat. Wegen der Überlastung des Beitragsservice kann es dennoch trotz Anmeldung zu einer weiteren Anmeldeaufforderung kommen, die aber ignoriert werden kann, wie eigentlich alle Anmeldeaufforderungen. Wenn man sowieso nicht zahlen will, ist eine freiwillige Anmeldung sinnlos, gegen den Beitragsbescheid kann man sich zwar wehren, aber mal ehrlich, es ist doch überflüssig zu sagen: "da bin ich, aber ich will nicht". Nicht anmelden ist frei von Konsequenzen, mehr als eine Beitragsforderung rückwirkend für den gesamten abgelaufenen Zeitraum in Form eines Beitragsbescheids, zusätzlich 8 Euro Versäumnisaufschlag, ist nicht zu erwarten, dann kann immer noch der gleiche Rechtsweg beschritten werden als wenn man sich anmeldet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 122
Hallo,

irgendwie ist das alles für Person A nachvollziehbar, bietet im konkreten Fall aber wenig Antwort. Person A und B sind doch gemäß dieses ominösen "Staatsvertrages" auskunftspflichtig, oder nicht? Was ist denn in einem solchen Fall vorgesehen, wenn Person A den Klageweg bestreiten möchte? Person A möchte nicht durch Fehlinformationen gegenüber der "Servicestelle" Fehler machen.

Was ist demnach also zu tun? Soll Person A einen netten Brief schreiben und darin sagen, dass A und B zusammen wohnen und A sich auf den Bescheid freut?

Edit: Hintergund ist folgender: Wenn Person A sich anmeldet, ist das nicht automatisch eine Anerkennung des "Person A will ja zahlen"?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.236
Ich halte folgendes für machbar, um jedes Problem zu vermeiden: Person A und B melden sich an, warten auf einen Beitragsbescheid mit zugeteilter Nummer und schicken einen Widerspruch ab. Damit ist denen klar, Person A und B sind trotz Anmeldung klagewillig. Wegen deren Systemauslastung dauert das alles einige Monate, nicht euer Problem, keiner bekommt Ärger deswegen. Es könnten auch weitere Aufforderungen kommen weil bei denen alles gaaaanz laaangsam geht. Möglicherweise ist bis dahin höchstrichterlich geklärt, dass der RBStV Unrecht ist und ihr seid raus. Wenn Person A und B die Nerven noch einige Monate behalten sind sie aus dem selben Grund raus. Wenn Zwangsanmeldungen vorgenommen werden, wird hier im Forum darüber berichtet, dann kann die eigene Vorgehensweise immer noch angepasst werden. Wie man denen klar macht, dass es sich um einen einzigen Haushalt handelt weiß ich nicht, an besten ein Begleitschreiben darzulegen wenn das Formular dafür keinen Platz bietet. Wenn das Formular dieses nicht berücksichtigt, ist es sowieso ein Formfehler von denen und dann kann man der Zwangsanmeldung gelassen entgegen sehen, ihr seid nicht Systemkonform. Nochmal ganz konkret: Falls es Zwangsanmeldungen gibt, müssen diese Kosten zusätzlich zu den Zwangsbeiträgen getragen werden, dazu 4 % Zinsen auf die nicht gezahlten Beiträge seit Wohnungsbezug und 8 Euro Säumniszuschlag. Keinerlei Strafen oder Bußgelder. Gegen diese Kosten braucht nur eine Person Widerspruch einlegen, eine Klage reicht für beide, eine Wohnung-ein Beitrag-eine Haftung (zahlen oder klagen).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 189
Hallo MrTNo,

folgendes stellt keine Rechtsberatung dar sondern persönliche Erfahrung und angesammeltes Wissen als Laie.
In meinem Fall habe ich ganz einfach und formlos per eMail Person B folgendes schreiben lassen:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in dem Sie um Auskunft bitten.

Wenden Sie sich zu diesem Thema an Herrn (vollständiger Name + Anschrift von Person A), da er sich um die Verwaltung des Haushaltes kümmert.

Beste Grüße,
Person B

Die eMail Adresse findest Du im Impressum auf der Rundfunkbeitragsseite.

Eine Anmeldung nach der Neuregelung zum 01.01.2013 halte ich für problematisch, da dir das als Zustimmung zum Vertrag ausgelegt werden könnte. Daher klar kommunizieren, Person A ist für den Haushalt verantwortlich und daher der alleinige Ansprechpartner, keine Anmeldung durch Person A oder B, auch eine Beitragsnummer ist für eine eindeutige Identifizierung einer Person in einem Haushalt aus meiner Sicht nicht notwendig, sonst hätte Person B noch mehr Schreiben von dem Beitragsservice bekommen.

Bei Person B kam noch ein Rückschreiben bei dem um weitere Daten (z.B. Beitragsnummer) über Person A gebeten wurde. Person B hat daraufhin erneut per eMail zurück geschrieben, dass "alle zur Verfügung stehenden Angaben" bzw. "alle Angaben wovon Person B über Person A Kenntnis hat" gemacht wurden und das davon abgesehen werden soll Person B weitere Briefe oder eMails zu schicken. Auf die korrekte Formulierung sollte man hier achten (Es wurden alle zur Verfügung stehenden Informationen weitergegeben PUNKT).

Seit dem hat Person B keine Briefe mehr von dem Beitragsservice erhalten.

Im übrigen hat sich Person B auf das Notwendigste beschränkt (Vor- und Nachname von Person A, nicht mehr).

Ein paar Wochen später kamen dann an Person A adressiert die üblichen Briefe, die man vor dem eigentlichen Beitragsbescheid erhält.

Was ich hier so gelesen habe, ist es zu erwarten, dass nach meinem Widerspruch Person B wieder herangezogen wird, die kann sich dann entweder dem Widerspruch anschließen oder erneut auf die Zuständigkeit im Haushalt hinweisen, an dem Punkt bin ich allerdings selbst noch nicht.


Zur eMail Kommunikation ich habe sicherheitshalber Person B über den Mailclient eine MDN (Empfangsbestätigung, kann vom Empfänger ignoriert werden und ist daher unzuverlässig) und DSN (Übermittlungsstatus) anfordern lassen (hängt von den Einstellungen der Server ab, ob das funktioniert).
In dem Mailclient Thunderbird geht das in dem Fenster, wo man die Mail schreibt unter dem Menüpunkt "Optionen".
Das ist Bestandteil der Mail-Funktionalität und hat nichts mit einem besonderen Service oder ähnlichem zutun. Lediglich der Mailclient und die Server müssen es unterstützen.

Du solltest aber unabhängig davon bei erfolgreichem Empfang bereits eine Autoresponder-Mail von der Beitragsservice eMail Adresse erhalten (Betreff: Empfangsbestätigung).


Hoffe geholfen zu haben. :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

M
  • Beiträge: 122
Hallo,

ja, das hat Person A schon etwas weitergeholfen. Person A hat aber mal genauer recherchiert und ist über §9 des ominösen einseitigen Vertrages gestolpert (siehe Anlage). Demzufolge müsste ja eigentlich der Eigentümer herangezogen werden, wenn Person A in einer Mietwohung wohnt. Dumm nur, dass die Mafia auch durch das Verwaltungszwangsverfahren an die Daten kommen darf.

Person A wird es wie oben beschrieben machen, allerdings per Brief und Einschreiben Rückschein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.236
Person A macht sich da zuviel Sorgen. Verlangen können die viel, aber es steht immer noch nicht im Paragraph 9, dass Person A verpflichtet ist Auskunft zu geben. Ob deren Verlangen gleichzeitig eine Verpflichtung für jemanden ist, weiß ich nicht, aber muss man nicht wissen sonst würde es da stehen. Und die Gründe, die uns davon abhalten, Beiträge zu zahlen, reichen auch aus, um die Anmeldung zu verweigern. Ein Zwangsverfahren halte ich bei der Masse Anmeldungsverweigerer für Sisyphusarbeit, bis die eine Zwangsmaßnahme durchführen können, kann der Gesuchte schon wieder verzogen sein. Die jagen Gespenster.
Wenn sich doch jemand anmelden will, dann nur die verantwortliche Person, damit die nichtverantwortliche Person nicht in deren Datenbank gespeichert wird. Denn das ist nicht erforderlich, nicht gesetzlich vorgesehen und kann in der Zukunft zu Scherereien führen mit GEZ. Anmeldeschreiben brauchen nicht per Einschreiben verschickt werden, das Porto kann man sich sparen.
Da reicht eine Email ans Bundeskanzleramt, die NSA leitet das weiter, sind beides Zweigstellen von GEZ. (Satire off).
Anmeldeschreiben werden immer gerne in Empfang genommen, egal welcher Versandweg gewählt wird, selbst Briefe ohne Briefmarke kommen sicher an.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben