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  • Termine am VG Saarlouis: 30. Januar 2014

Autor Thema: VG Saarlouis  (Gelesen 4801 mal)

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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
VG Saarlouis
Autor: 03. Januar 2014, 09:42
Siehe auch Kalender!

Verwaltungsgericht Saarlouis
6. Kammer, 06831 - 447-131, 160, 161
Donnerstag, den 30. Januar 2014
Sitzungssaal 1

09:15 Uhr S. - RA. Ames ./. SR, 2013
10:15 Uhr F. - RA. Fritz ./. SR, 2013
11:00 Uhr B. - RAe. Schramm ./. SR, 2013
11:15 Uhr W. ./. SR, 2012

http://www.vgds.saarland.de/medien/inhalt/TV-2014-01.pdf

http://www.vgds.saarland.de/medien/inhalt/Telefon-Homepage-2013-0419.pdf

Besten Dank an die Mitstreiterin Angelika aus Karlsruhe, die sämtliche VGe im Internet durchforstet hat und hier fündig geworden ist.


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: VG Saarlouis
#1: 03. Januar 2014, 09:59
OFF-TOPIC

Weitere sehr wichtige Verwaltungsgerichte veröffentlichen ihre Termine nicht im Internet oder nur tagesaktuell vor Ort.

VG Stuttgart (mind. 20 Klagen)
VG Freiburg (mind. 20 Klagen)
VG Augsburg (mind. 20 Klagen)
VG München (mind. 35 Klagen)
VG Berlin (mind. 100 Klagen)

Wer wohnt  vor Ort und könnte ab und zu hingehen
oder mindestens 1x pro Woche per email oder Anruf abchecken?


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Verwaltungsgericht Saarlouis
6. Kammer, 06831 - 447-131, 160, 161
Donnerstag, den 30. Januar 2014
Sitzungssaal 1

09:15 Uhr S. - RA. Ames ./. SR, 2013
10:15 Uhr F. - RA. Fritz ./. SR, 2013
11:00 Uhr B. - RAe. Schramm ./. SR, 2013
11:15 Uhr W. ./. SR, 2012

http://www.vgds.saarland.de/medien/inhalt/TV-2014-01.pdf

http://www.vgds.saarland.de/medien/inhalt/Telefon-Homepage-2013-0419.pdf

Besten Dank an die Mitstreiterin Angelika aus Karlsruhe, die sämtliche VGe im Internet durchforstet hat und hier fündig geworden ist.
Am 21. Januar 2014 habe ich die Fiseur-innung des Saarlandes auf die Verhandlung einer Friseurin gegen den SR aufmerksam gemacht:

Weshalb eigentlich Fernsehgebühren für Friseure?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben gestellte Frage haben sich manche von Ihnen vielleicht auch schon gestellt.
Wird nicht sowieso schon für jede Wohnung abkassiert?

Eine Kollegin von Ihnen möchte es jetzt genau wissen und zwar vom Verwaltungsgericht Saarlouis,
am Donnerstag, den 30. Januar 2014 im Sitzungssaal 1
(6. Kammer, 06831 - 447-131, 160, 161)

9:15 Uhr
6 K 641/13
S. - RA. Ames, Klicker & Stieren - ./. Saarländischer Rundfunk

Die Klägerin wendet sich gegen mehrere Rundfunkgebührenbescheide. Sie macht
geltend, sie habe in den von ihr betriebenen Friseursalons kein Rundfunkempfangsge-
rät bereitgehalten.
http://www.vgds.saarland.de/medien/inhalt/TV-2014-01.pdf


Ich selbst habe als Privatperson eine Klage gegen den SWR vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.

Der neue “Rundfunkbeitrag” – Eine verfassungswidrige Reform

Richter Dr. Exner: So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen...... Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig.
Neben einigen Gutachten hält inzwischen sogar ein Richter diese Zwangsgebühr für verfassungswidrig.
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fents%2flsk%2f2013%2f4800%2flsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Enz


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E
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Ich selbst habe als Privatperson eine Klage gegen den SWR vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.

Der neue “Rundfunkbeitrag” – Eine verfassungswidrige Reform

Richter Dr. Exner: So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen...... Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig.
Neben einigen Gutachten hält inzwischen sogar ein Richter diese Zwangsgebühr für verfassungswidrig.
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fents%2flsk%2f2013%2f4800%2flsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Enz

Soll das nun bedeuten, dass ein Richter tatsächlich für einen Privatperson entschieden hat, die einfach aus dem Grund nicht zahlen wollte, weil sie es nicht einsieht, dass sie für ihre Wohnung einen Beitrag zahlen soll?

Ich frage deshalb, weil hier scheinbar tatsächlich eine Entscheidung aus Grundsatzsicht vorliegt. (wieso soll ich für etwas zahlen, was ich gar nicht nutze?)

Ist dem so? Hat man als normaler Verbraucher, der zwar TV hat, und die ARD/ZDF empfangen kann und auch sehen könnte, die Möglichkeit, dies zu verneinen und sich dagegen zu wehren?

Schon oft angesprochen:
Man muss für alles Beiträge zahlen, was man abgeschlossen hat. Als Beispiel Sky oder Premiere. Oder sogar Sondersender in HD oder so etwas wie Extra Kanäle wie Spiegel TV Dokus.

Diese sind bei einem nicht bestehenden Vertrag verschlüsselt und nicht empfangbar.

Wieso in aller Welt also verlangt der ÖR Geld für etwas, was sie auch verschlüsseln könnten? Wieso das alles? Das ist ein Zwang! Dann sollen sie von mir aus diese TV-Sender verschlüsseln und dafür eine Freischaltung via Bankeinzug einrichten.

Aber ich will und werde es nicht nutzen! Wieso soll ich also dafür bezahlen?


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Der neue “Rundfunkbeitrag” – Eine verfassungswidrige Reform

Richter Dr. Exner: So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen...... Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig.
Neben einigen Gutachten hält inzwischen sogar ein Richter diese Zwangsgebühr für verfassungswidrig.
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fents%2flsk%2f2013%2f4800%2flsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Enz

Soll das nun bedeuten, dass ein Richter tatsächlich für einen Privatperson entschieden hat, die einfach aus dem Grund nicht zahlen wollte, weil sie es nicht einsieht, dass sie für ihre Wohnung einen Beitrag zahlen soll?

Ich frage deshalb, weil hier scheinbar tatsächlich eine Entscheidung aus Grundsatzsicht vorliegt. (wieso soll ich für etwas zahlen, was ich gar nicht nutze?)



Es geht hier nur darum, dass ein Richter erstmalig sich öffentlich geäussert hat zum Rundfunkbeitrag.
Es geht hier nicht um ein Urteil, eine Entscheidung.
Ein amtierender Richter an einem Amtsgericht hat mit einem Rechtsanwalt zusammen einen Artikel zum Thema Rundfunkbeitrag geschrieben.
Erfreulicherweise kommt er zu dem Schluss, dass die reformierte Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist.

Er ist kein Richter an einem Verwaltungsgericht.

Der Artikel wird jedoch erfreulicherweise von Richtern an Verwaltungsgerichten zur Kenntnis genommen.
Zumindest von einem Richter weiss ich es definitiv.
Inwieweit das Entscheidungen beeinflussen wird, muss sich erst noch herausstellen.


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Re: VG Saarlouis
#5: 03. Februar 2014, 07:57
Gibt es zum Ausgang der Verhandlungen schon Informationen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: VG Saarlouis
#6: 03. Februar 2014, 08:35
Gibt es zum Ausgang der Verhandlungen schon Informationen?

Ich wohne in Baden-Württemberg.
Auf der Internetseite des VG Saarlöuis ist noch nichts veröffentlicht.
http://www.vgds.saarland.de/10711_10780.htm


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