Ich selbst habe als Privatperson eine Klage gegen den SWR vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.
Der neue “Rundfunkbeitrag” – Eine verfassungswidrige Reform
Richter Dr. Exner: So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen...... Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig.
Neben einigen Gutachten hält inzwischen sogar ein Richter diese Zwangsgebühr für verfassungswidrig.
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fents%2flsk%2f2013%2f4800%2flsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Enz
Soll das nun bedeuten, dass ein Richter tatsächlich für einen Privatperson entschieden hat, die einfach aus dem Grund nicht zahlen wollte, weil sie es nicht einsieht, dass sie für ihre Wohnung einen Beitrag zahlen soll?
Ich frage deshalb, weil hier scheinbar tatsächlich eine Entscheidung aus Grundsatzsicht vorliegt. (wieso soll ich für etwas zahlen, was ich gar nicht nutze?)
Ist dem so? Hat man als normaler Verbraucher, der zwar TV hat, und die ARD/ZDF empfangen kann und auch sehen könnte, die Möglichkeit, dies zu verneinen und sich dagegen zu wehren?
Schon oft angesprochen:
Man muss für alles Beiträge zahlen, was man abgeschlossen hat. Als Beispiel Sky oder Premiere. Oder sogar Sondersender in HD oder so etwas wie Extra Kanäle wie Spiegel TV Dokus.
Diese sind bei einem nicht bestehenden Vertrag verschlüsselt und nicht empfangbar.
Wieso in aller Welt also verlangt der ÖR Geld für etwas, was sie auch verschlüsseln könnten? Wieso das alles? Das ist ein Zwang! Dann sollen sie von mir aus diese TV-Sender verschlüsseln und dafür eine Freischaltung via Bankeinzug einrichten.
Aber ich will und werde es nicht nutzen! Wieso soll ich also dafür bezahlen?