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Autor Thema: Geringverdiener Selbständiger  (Gelesen 16334 mal)

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Geringverdiener Selbständiger
Autor: 01. Januar 2014, 01:19
Hallo,
Person A, hauptberuflich geringverdiener Selbständiger hattte im Jahr 2013 nur noch etwa 9.000 Euro Verdient (demnach monatlich ca. 750 Euro), wovon noch diverse Kosten (Miete, Strom, Steuerberater, Essen...) abgezogen werden müssen. Person A bezieht keine Hilfeleistung vom Staat und lebt - neben den oben genannten Verdienst - von erspartem Geld, wo die Selbständigkeit noch besser lief.

1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?

Danke.

Gruß


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#1: 01. Januar 2014, 08:48
Person A, hauptberuflich geringverdiener Selbständiger hattte im Jahr 2013 nur noch etwa 9.000 Euro Verdient (demnach monatlich ca. 750 Euro), wovon noch diverse Kosten (Miete, Strom, Steuerberater, Essen...) abgezogen werden müssen. Person A bezieht keine Hilfeleistung vom Staat und lebt - neben den oben genannten Verdienst - von erspartem Geld, wo die Selbständigkeit noch besser lief.

1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?

Wenn Person A Rundfunk konsumiert, Zigaretten raucht oder Bier trinkt, müsste er dafür selbstverständlich genau so  zahlen wie für sein Essen oder seinen Steuerberater, auch wenn er arm ist. Arme bekommen ihr Essen nicht gratis: wieso sollten sie unnötigen, schädlichen Luxus gratis bekommen? Einige arme Rundfunkverbraucher werden leider von der Abgabe befreit. Dann müssen nach der jetzigen Regelung Nicht-Verbraucher, sogar arme Nicht-Verbraucher, für ihren Rundfunkkonsum zahlen.


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#2: 01. Januar 2014, 15:23
Wenn Person A etwa auf dem Level von einem Hartz 4 Empfänger steht - obwohl er arbeitet  - und sich ein Hartz 4 Empfänger von dem  Beitragsservice befreien lassen kann, der obendrein die Wohnung, Nebenkosten, Krankenkasse (...) alles frei hat, ja dann wirkt das auf Person A schon ziemlich seltsam.

Gruß


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ronaldo123

Re: Geringverdiener Selbständiger
#3: 01. Januar 2014, 17:20
Das Problem ist doch, dass jeder Arbeitnehmer, jeder Arbeitslose und jeder Hartz4er ja im Prinzip weiss welches monatliche Nettoeinkommen er hat. Ein Selbständiger weiss in der Regel nie was er im laufenden Jahr verdienen wird und was dann sein umgerechnetes "Monatsnettoeinkommen" ist. Es gibt auch Gewerke mit starken saisonalen Umsatzschwankungen .. da können im Sommer mal paar Tausend € im Monat reinkommen, im Winter stehen dann vielleicht paar Tausend € Minus im Monat in den Büchern. Deshalb zahlt man dort ja auch erst später die Einkommenssteuer. Nur wird das beim Rundfunkbeitrag nirgends berücksichtigt.


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#4: 01. Januar 2014, 18:26
Frage doch einfach mal bei den Herrschaften vom BS an , wie sich diese eine Lösung in deinem Fall vorzustellen gedenken. Sicher erhältst du von denen eine Antwort , nach der du genauso schlau bist wie schon vorher. Teile diesen dann mit , dass du dir nicht mehr länger den Kopf darüber zerbrichst , wofür sie eigentlich zuständig sind. Du zahlst solange nichts , bis sie dir einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet haben. Anderenfalls erklärst du dich aufgrund unklarer Zahlungsmodalitäten von deren Zahlungsraster ausgegrenzt und nicht erfasst. Du begehrst bei weiteren Zahlungsaufforderungen eine Klärung vor Gericht und zahlst bis dahin einfach gar nichts mehr. Vielleicht rutscht bei denen dann mal ein Zahnrad einen Zacken weiter und du erhältst eine konstruktive Antwort. 
Im übrigen zahlst du ja schon die widersinnige Betriebsstättenabgabe . Damit allein würde ich schon alle Ansprüche des BS gegen dich als abgegolten betrachten. Dieser doppelten Bezahlerei gehört eh viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt und dagegen angekämpft !


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#5: 01. Januar 2014, 19:30
Mit 750 Eppen bist du unter der Pfändungsgrenze, zeig denen den Stinkefinger und zahl nix!


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#6: 01. Januar 2014, 20:15
Frage doch einfach mal bei den Herrschaften vom BS an , wie sich diese eine Lösung in deinem Fall vorzustellen gedenken.

Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#7: 02. Januar 2014, 00:23

Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?
Leider gibt es auch unter den Armen eine interne "Zweiklassengesellschaft" , die einen beantragen und nehmen was ihnen Vater Staat sozial großzügig zugesteht (incl.Befreiung) , die anderen verzichten darauf freiwillig aus Scham , Stolz oder unfreiwillig aus Unwissenheit(Rentner).
Dafür kann man aber weder den einen noch den anderen einen Vorwurf machen oder gar Schuld für die schlechtere oder bessere Lage des anderen zuschieben.
Das ist ein hausgemachtes Problem unseres "demokratischen Sozialstaates". Die jetzt immer mehr zu Tage tretende Armut ist auch ganz klar eine Folge der von Schröders SPD in Gang gebrachten Niedriglohnpolitik nach Zusammenfassung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz4.
Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Damit verschwindet hoffentlich bald der skandalöse "Aufstocker" Begriff und es erübrigt sich von selbst ein Großteil der Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. ..... Wenn die andere Partei mit dem S im Namen nicht sinnlos hinauszögert !


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#8: 02. Januar 2014, 10:01
Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Damit verschwindet hoffentlich bald der skandalöse "Aufstocker" Begriff und es erübrigt sich von selbst ein Großteil der Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. ..... Wenn die andere Partei mit dem S im Namen nicht sinnlos hinauszögert !

Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#9: 02. Januar 2014, 11:42
Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?

Und was sagt man der Kassiererin im Supermarkt, wenn man arm ist und sein Bier nicht zahlen will? Dass andere freies Bier bekommen?


Sag mal, was willst du eigentlich?

Wenn ich Bier trinken will, kauf ich mir welches, und wenn ich keins trink, zahl ich auch nicht dafür!


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#10: 02. Januar 2014, 12:03

Leider gibt es auch unter den Armen eine interne "Zweiklassengesellschaft" , die einen beantragen und nehmen was ihnen Vater Staat sozial großzügig zugesteht (incl.Befreiung) , die anderen verzichten darauf freiwillig aus Scham , Stolz oder unfreiwillig aus Unwissenheit(Rentner).


Nein, das stimmt so nicht. Person A kann natürlich einen Hartz IV Antrag stellen und sich dann befreien lassen. Schwierigkeit ist, dass die Hartz IV Ämter dazu angehalten sind, Selbständigen grundsätzlich zu misstrauen, denn diese könnten ja die Zahlen so frisieren, dass am Ende Leistungen bezogen werden können.

Natürlich ist es theoretisch möglich, dennoch einen Hartz IV Antrag durchzuboxen, praktisch gesehen lohnt sich der Aufwand für einen "selbständigen Aufstocker" jedoch nicht.

Insofern ist die Behauptung Blödsinn, viele Menschen würden aus Stolz oder Unwissenheit kein Hartz IV beantragen. Gerade für Selbtändige ist es praktisch unmöglich, Hartz IV zu erhalten.

Das ist auch einer der großen Haken an dem "Einfach. Für alle" Befreiungsantrag von den Rundfunkgebühren. Obwohl vielen Selbständigen eine Befreiung aus sozialen Gründen zusteht, wird ihnen diese nicht gewährt, da die Hartz IV Ämter angehalten sind, Selbständigen möglichst hohe Hürden zu stellen.


Und die Befreiung von Bier-Zahlen? Wann kriegen wir endlich Bier gratis?


In gewisser Weise richtig, wer Fernsehen konsumiert soll auch zahlen - dennoch in diesem Fall ein gutes Beispiel, dass es mit der propagierten "sozialen" Neuregelung der Rundfunkgebühren "Einfach. Für alle" nicht sonderlich weit her ist. Eine grundsätzliche Reform muss her, möglichst die Privatisierung. Damit dieser Unfung endlich beendet wird.


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six2seven

Re: Geringverdiener Selbständiger
#11: 02. Januar 2014, 12:12
Zitat  vital:
1) Hat Person A Anspruch auf Befreiung von dem Beitragsservice?
2) Oder kann Person A zumindestens auf ein kleineren Abschlag hoffen?
3) Sofern Person A Anspruch auf eine Befreiung hätte, könnte dieser die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für das Jahr 2013 fordern?


Hallo,
1)    Person A hat Anspruch, wenn Sie nur noch 3200€ besitzt
( gesetzlich zugestandenes Vermögen), alles Weitere, 
Auto, Wertgegenstände u.s.w., gehören zum *verwertbaren Vermögen *
und müssen auf Forderung des Sozialamt zu Geld gemacht werden, bevor die
* behördlich anerkannte Bedürftigkeit * erreicht ist.
2)    Es gibt keinen Abschlag.
3)    Es gibt keine Rückzahlung geleisteter Beiträge.

Vor Person A liegt also ein Weg, den nur wenige gewillt sind
zu gehen, darauf hofft auch der Beitragsservice.

Also Hintern hoch und Zähne auseinander.
Einzugsermächtigung aufheben, Klageweg beschreiten,
Anträge beim SA stellen, die "Ängstlichen"
können Ratenzahlungen  ( 8 € p/Monat) fordern u.s.w.

Wir können von keiner Stelle auf Unterstützung hoffen,
Die *Volksvertreter* halten sich weiter aus der von Ihnen
verursachten Sache heraus, der Dünnpfiff bei *abgeordnetenwatch*
steht dabei für die Haltung unserer * Angestellten*. 


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#12: 02. Januar 2014, 13:32
Sag mal, was willst du eigentlich?

Wenn ich Bier trinken will, kauf ich mir welches, und wenn ich keins trink, zahl ich auch nicht dafür!

Bier wird langsam zu teuer. Etwas gegen Ladendiebstahl muss gemacht werden. An der Kasse zu zahlen ist außerdem zu kompliziert. Es wäre gerecht, wenn alle Haushalte ein Bierbeitrag zahlen: Einfach, für alle. Einige Armen könnten befreit werden.


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Re: Geringverdiener Selbständiger
#13: 02. Januar 2014, 14:34

Bier wird langsam zu teuer. Etwas gegen Ladendiebstahl muss gemacht werden. An der Kasse zu zahlen ist außerdem zu kompliziert. Es wäre gerecht, wenn alle Haushalte ein Bierbeitrag zahlen: Einfach, für alle. Einige Armen könnten befreit werden

In diesem Fall hilft nur eine Radikalkur.
Bitte von Bockbier auf Alkoholfrei umsteigen !
(Dann klappt es auch mit der Rechtschreibung besser.)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Geringverdiener Selbständiger
#14: 02. Januar 2014, 20:05
(Dann klappt es auch mit der Rechtschreibung besser.)

@mickschecker und manch anderer hier:

Sophia.Orthoi ist ein sehr redliches Mitglied des Forums - praktisch ein Urgestein, mit sehr feinen analytischen Beobachtungen, die schon vieles an diesem Konstrukt namens "Rundfunkbeitrag" entlarvt und entblößt haben.

Umso beachtenswerter, da Sophia.Orthoi offensichtlich eben nicht Deutsch-Muttersprachler, an Ausdrucksweise aber so manch einem Deutsch-Muttersprachler überlegen ist. Einmal ein kleiner grammatikalischer "Lapsus" ist da wohl zu verschmerzen, oder? :)

Bitte seid etwas zurückhaltender in Euren mitunter vorschnellen, unterschwelligen Äußerungen.
Mitunter schützt einen davor auch ein Blick in die bisherigen Kommentare des jeweiligen Mitglieds.

Wir gehören hier zusammen wie Pech und Schwefel, vergesst das bitte nicht ;) :D

In diesem Sinne uns allen noch mal alles Gute und gutes Durchhalten für 2014!

Und jetzt gern wieder zum eigentlichen Thema... :)


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