Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Geringverdiener Selbständiger  (Gelesen 16330 mal)

  • Beiträge: 884
Re: Geringverdiener Selbständiger
#15: 02. Januar 2014, 21:31
Sophia.Orthoi ist ein sehr redliches Mitglied des Forums - praktisch ein Urgestein, mit sehr feinen analytischen Beobachtungen, die schon vieles an diesem Konstrukt namens "Rundfunkbeitrag" entlarvt und entblößt haben.

Umso beachtenswerter, da Sophia.Orthoi offensichtlich eben nicht Deutsch-Muttersprachler, an Ausdrucksweise aber so manch einem Deutsch-Muttersprachler überlegen ist. Einmal ein kleiner grammatikalischer "Lapsus" ist da wohl zu verschmerzen, oder? :)

Wenn sie im Gegenzug die Nummer mit dem Bier ad akta legt, is alles in Butter!   :-*


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: Geringverdiener Selbständiger
#16: 02. Januar 2014, 22:15
Nun haben die Verursacher endlich ihren gravierenden Fehler der Vergangenheit revidiert und den dringend notwendigen Mindestlohn auf den Weg gebracht.

Die Folge wird bloß sein, dass die Probleme noch weiter nach unten verschoben werden. Zahlen werden das halt die, die deswegen garkeine Arbeit mehr finden. Hat aus deren Sicht aber den Vorteil, dass die Opfer des Arbeitsverbots in die Bürokratie gezwungen werden und überwacht werden können. Dann kriegt man sie auch in Köln registriert.

Übersehn haben sie bloß die, die aus der verstärkten Arbeitsprostitution (wenn man bei der Bezahlung keine Freiheit mehr hat, wird man natürlich auch anderweitig mehr in die Vorgaben gepresst) in die Selbstständigkeit flüchten (um die geht es ja auch hier). Die wollen in der Regel kein Bier vom Staat, aber sie wollen auch keins für andere zahlen. Das sind nicht viele, aber wenn sie immer stärker schikaniert werden, wird es irgendwann richtig krachen.

Wobei ich nicht in jedem Fall gegen einen annähernden gesellschaftlich verordneten Zwangskonsum bin (minimale Krankenversorgung wär etwa so ein Fall). Aber dann muss es auch aus allgemeinen einkommensabhängigen Steuern finanziert werden. Meinetwegen könnten sie das auch beim Rundfunk so machen, obwohl ich ihn weder brauch noch will.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.998
Re: Geringverdiener Selbständiger
#17: 02. Januar 2014, 23:07
Bei den Krankenkassenbeiträgen ist das heute aber schon so, dass bei Selbständigkeit auch der Beitragssatz verringert werden kann.

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beitragsbemessung/

Das muss jedoch immer extra beantragt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Geringverdiener Selbständiger
#18: 03. Januar 2014, 01:10
Aber dann muss es auch aus allgemeinen einkommensabhängigen Steuern finanziert werden. Meinetwegen könnten sie das auch beim Rundfunk so machen, obwohl ich ihn weder brauch noch will.

Ich kann nicht anders , muss auch hier meinen Senf dazu geben. Mit einer einkommensabhängigen Finanzierung des Rundfunkbeitrages könnten sich bestimmt viele anfreunden , ein wichtiges Kriterium der Unzufriedenheit wäre damit genommen und ein Schritt näher dran an einer gerechteren Lösung des Problems. Zumindest eine denkbare Option für eine eventuelle Zwischenphase bis zur endgültigen Abschaffung des Rundfunkbeitrages und der früher oder später unvermeidbaren Privatisierung des ÖRR. Der Hickhack um Steuer oder nicht , ließe sich doch mit irgend einem geschickten Winkelzug auch in die Reihe bekommen. Mit dem passend machen hat man doch in ÖRR-Kreisen schon gewisse Übung und Erfahrung gesammelt. Warum sollte denn das nach dem Muster üblicher Abzüge wie bei den SV-Beiträgen und der Lohnsteuer nicht auch beim Rundfunkbeitrag möglich sein.
Oh Nein , das will man beim ÖRR gar nicht so haben . Zwar hätte man in der unteren Hälfte mehr Ruhe drin , aber damit den Sturm der Entrüstung aus der oberen Hälfte auf dem Hals. Es käme zu einer noch größeren Flut von Klagen mit dem dann entsprechend nötigem und reichlich vorhandenem Druckmittel , der Macht des Geldes. Das Kartenhaus ÖRR fängt mächtig an zu wackeln und klappt gnadenlos zusammen.
Also bleibt es vorerst beim jetzigen Zustand . Der Bettellohnempfänger knapp über Hartz4 zahlt das gleiche wie der prächtig verdienende Edelfuzzi in seiner riesigen Protzervilla.
Der eine ärgert sich ständig über das zwangsverschenkte Geld , der andere lächelt abwertend über die Peanuts aus der Portokasse.
Der eine kann sich keinen Anwalt leisten und sein Recht erkaufen , der andere hat Anwalt und Steuerberater in der Schweiz.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
You can win if you want

  • Beiträge: 350
Re: Geringverdiener Selbständiger
#19: 03. Januar 2014, 02:34
Bei den Krankenkassenbeiträgen ist das heute aber schon so, dass bei Selbständigkeit auch der Beitragssatz verringert werden kann.

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beitragsbemessung/

Das muss jedoch immer extra beantragt werden.

Na, nicht wirklich.

Wer als selbständiger "freiwillig" Versicherter bei der GKV keinen Einnahmenachweis
(z.B. Steuererklärung) vorlegt, zahlt den Höchstbetrag gemäß Beitragsbemessungsgrenze
 z.Zt. etwas über 600 Euro.

Wer weniger als die Beitragsbemessungsgrenze als Einnahmen hat, der gibt seine
"Geringer-Einnahmen" i.d.R. der Krankenversicherung bekannt - und kommt dann auf einen
geringeren Beitrag. Also die ca 15 + 2%. Das ist das, was Du "Ermäßigung" nennst.

Es gibt aber - das ist auch schwer vorstellbar für viele - es gibt aber Menschen, die
selbständig sind und weniger als das Mindesteinkommen von 2021,50 Euro zur Verfügung
haben. Diese Menschen müssen an die Krankenversicherung trotzdem soviel zahlen, als
hätten sie diese 2021,50 Euro "Mindesteinkommen". Und da gibt's keine Ermäßigung.









Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Geringverdiener Selbständiger
#20: 03. Januar 2014, 10:07
Der Staat typisiert die Bürger. Jeder Bürger ist entweder Beamte, oder hat eine sichere, gut bezahlte Stelle, oder ist selbständig und daher reich, oder ist arm und daher Sozialhilfeempfänger. Andere Möglichkeiten darf es nicht geben. Wenn jemand zu einem dieser Typen nicht passt, wird zu einem Typ gezwungen: sehen wir nicht beim Beitragsservice, dass sie uns Zeit geben, um Sozialleistungen zu beantragen, wenn wir einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefalls stellen?

Deswegen werden Selbständigen für die Berechnung des Beitrags zur Krankenkasse ein Einkommen unterstellt, das sie nicht unbedingt haben. Deswegen ist für die Rundfunkanstalten jeder arme Bürger unbedingt Sozialhilfeempfänger, alle anderen haben Geld sogar für nichts zu verschenken.

In Deutschland gibt es keinen Platz für Menschen, die aus irgendeinem Grund mit wenig Geld leben wollen. Keinen Platz für Mönche, Künstler, Wissenschaftler, die mit ihrer Zeit und Arbeit zu etwas Anderes streben als Geld zu verdienen. Keinen Platz für Selbständigen, die ihre Arbeit weniger wegen des Geldes, sondern aus Überzeugung machen, auch dann, wenn sie weniger als Sozialhilfeempfänger verdienen. Geld, viel Geld braucht jeder, weil ja alles käuflich ist. Der Staat diktiert uns, was ein normales, zu strebendes Leben ist. Vorbilder findet man im Rundfunk, und Rundfunk müssen wir konsumieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2014, 10:17 von Sophia.Orthoi«

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Re: Geringverdiener Selbständiger
#21: 03. Januar 2014, 10:31
Der Staat typisiert die Bürger. Jeder Bürger ist entweder Beamte, oder hat eine sichere, gut bezahlte Stelle, oder ist selbständig und daher reich, oder ist arm und daher Sozialhilfeempfänger. Andere Möglichkeiten darf es nicht geben. Wenn jemand zu einem dieser Typen nicht passt, wird zu einem Typ gezwungen: sehen wir nicht beim Beitragsservice, dass sie uns Zeit geben, um Sozialleistungen zu beantragen, wenn wir einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefalls stellen?

Sehr schön. Diese Schematisierung ist einer der Knackpunkte, ob Rundfunkbeitrag oder Krankenversicherungspflicht und genau das Problem um das es sich dreht.

Welche Lebensmodelle, welche Lebensentwürfe sind in Deutschland (noch) zulässig und welche nicht, für welche Bevölkerungsgruppen wird Politik gemacht und welche Menschen bleiben außen vor, da sie nicht ins Raster passen, nicht Zielgruppe der Politik sind.

Und der wirtschaftliche Aspekt darf niemals vergessen machen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien genau hier ihre "meinungsbildende" Stoßrichtung haben: Was für Lebensentwürfe darf es in Deutschland noch geben? Die Antwort ist klar: Beamte, gut bezahlte Angestellte mit maximal zwei Kindern, die in Ganztagsschulen und Krippen untergebracht sind. Diese Personenengruppen werden von CDU, SPD und Grüne bedient.

Dann gibt es erfolgreiche mittelständische Unternehmer, diese werden von der FDP  bedient.

Und dann haben wir noch die Armen, sogenannte Hartz IV Empfänger, diese werden von der Linken abgefertigt.

Alle anderen Menschen: (Lebens)Künstler, Wissenschaftler, Familien mit Patchworkeinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Kleinstunternehmer sind in diesem Land nicht erwünscht und ihnen wird das Leben so schwer wie möglich gemacht. Auch deswegen ist es wichtig, gegen den Rundfunkbeitrag zu kämpfen und sich diese menschenverachtende Propaganda nicht länger gefallen zu lassen.

In Deutschland muss auch Platz für Menschen sein, die nicht ins Schema: Beamter / Angestellter / mittelständischer Unternehmer / Hartz IV'ler passen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2014, 10:34 von Radio_Libertas«

P
  • Beiträge: 3.998
Re: Geringverdiener Selbständiger
#22: 03. Januar 2014, 13:16
@syna

die 2021,50 respektive 2.073,75 € sind jedoch nicht immer in Stein geschlagen, es geht wenn man sich informiert und alle weiteren Voraussetzungen respektive Rahmenbedingungen stimmen auch günstiger

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/geringe-einnahmen/461824



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Geringverdiener Selbständiger
#23: 03. Januar 2014, 13:25
die 2021,50 respektive 2.073,75 € sind jedoch nicht immer in Stein geschlagen, es geht wenn man sich informiert und alle weiteren Voraussetzungen respektive Rahmenbedingungen stimmen auch günstiger

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/geringe-einnahmen/461824

Man ist reich, man beweise denn das Gegenteil. Nicht alles gilt als Beweis. Dann kann man die Ermäßigung beantragen. Der Antrag muss nicht stattgegeben werden. Ist es nicht genau so mit dem Rundfunkbeitrag?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.998
Re: Geringverdiener Selbständiger
#24: 03. Januar 2014, 14:12
selbstständig bedeutet halt selbst und das ständig ;-) es ist ganz einfach in dem Fall bei der Krankenkasse so, dass von einem Wert X ausgegangen wird, welcher erreicht werden soll, das man weniger hat gilt anzuzeigen.
Wenn es genau anders herum wäre, wer würde denn anzeigen, dass er mehr hat und deswegen auch mehr zahlen müßte ... dieses System haben wir bei den Steuern und dort funktioniert es auch nicht ;-)

Und es ist nicht das gleiche System wie bei den Rundfunkbeiträgen.
Die Forderungen hier sind ja völlig einkommensunabhängig, mal von den wenigen H4 Fällen und Bafög beziehenden Studenten, und von den nachweislich wirklich zu 100% Schwer beschädigten Personen abgesehen, sollen doch "fast" "alle" das gleich zahlen, obwohl, nein jeder Haushalt soll jetzt das gleiche zahlen. Naja nicht zu Ende gedacht wurde das. Hoffen wir auf vernüftige Richter.

Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung bei den Krankenkassenbeiträgen kann sicherlich auch Klage erhoben werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Geringverdiener Selbständiger
#25: 03. Januar 2014, 16:18
Und es ist nicht das gleiche System wie bei den Rundfunkbeiträgen.

Genau das gleiche nicht, aber es gibt ähnliche Ansätze.

Etwas muss man aber immer präsent haben, wenn man argumentiert: worum es eigentlich geht.

Bei der Krankenversicherung geht es um Gesundheit.

Beim Rundfunkbeitrag um Rundfunk, um angeblich etwas Wichtiges für unsere Demokratie und Erwerbstätigkeit, angeblich um Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Er ist unabhängig vom Staat. Unter diesen Voraussetzungen macht die Politik Gesetze und urteilt das Bundesverfassungsgericht: Unter völlig falschen Voraussetzungen.

Unabhängig vom Staat?! Da stecken alle Berufspolitiker. Information, Bildung und Kultur im Rundfunk reduziert sich auf Unterhaltung. Selbst die Berichtserstattung über das Leiden von Menschen ist in der Regel nichts als geschmacklose Unterhaltung. Sehr gut beschrieben steht es hier:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rundfunk-schon-gezuernt-12023234.html

Über diese Sache, über Rundfunk, über dieses Bier beschäftigt sich die Politik und die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht, als wäre etwas ganz Ernstes. Deswegen diese Zwangsabgabe und diese "Befreiungen" (der nicht freien Bürger).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben