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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag: Von einer Gebühr zum Zankapfel der Republik  (Gelesen 6810 mal)

Uwe

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                    Der Rundfunkbeitrag: Von einer Gebühr zum Zankapfel der Republik

28.12.2013, 10:12 Uhr, fm
Mit dem neue Rundfunkbeitrag sollte die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen gerechter werden. Doch mittlerweile hat sich ein Flächenbrand an Diskussionen entzündet. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Berechtigung der 17,98 Euro, sondern auch um zusätzlich Einnahmen in Milliardenhöhe, nach denen immer mehr Parteien gieren.

mehr auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Der-Rundfunkbeitrag-Von-einer-Gebuehr-zum-Zankapfel-der-Republik.110395.0.html


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Zitat
Es komme nur in einzelnen Fällen zu höheren Belastungen, wie es von Seiten der ARD und des ZDF hieß. Zudem kündigten die Rundfunkanstalten an, Ursachenforschung zu betreiben und dementsprechend zu analysieren, woher die finanzielle Mehrbelastung kommt. Sobald konkrete Daten vorliegen, wolle man diese Umstände auch prüfen.
Selbst wenn es nur einzelne Fälle sind, die höher belastet werden, jeder Fall ist einer zuviel. Das es zigtausende Fälle sind, wird heruntergespielt, damit gar nicht erst auf irgendwelche dubiose Ursachenforschung mit Beitragssenkung reagiert werden muss.


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fox

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Selbst wenn es nur einzelne Fälle sind, die höher belastet werden, jeder Fall ist einer zuviel. Das es zigtausende Fälle sind, wird heruntergespielt, damit gar nicht erst auf irgendwelche dubiose Ursachenforschung mit Beitragssenkung reagiert werden muss.


Es sind leider keine Einzelfälle.
(Angenommen 50 % Mehreinnahmen sind von Wirtschaft, 50% von Privat)
Wenn Die ca. 1 Milliarde im Jahr mehr einnehmen sind es mindestens 2,3 Millionen private einzel Fälle, die höher belastet werden (vorausgesetzt die haben vorher nicht bezahlt, weil kein Fernseher/Radio vorhanden ist, und zahlen jetzt, weil Angst vor Klage oder Unwissenheit).
Die Zahl erhöht sich auf ca. 3,5 Mio private einzel Fälle, wenn von nur Radiohören auf volles Programm bezahlen gerechnet wird. Nimmt man den ungefähren Mittelwert zwischen den vorherigen Nichtzahlern und den Radiohörern, sind es immer noch ca. 2,9 Mio private einzelne Fälle.
(von mir geschätzte und gerechnete Werte)

Eigentlich ziemlich viele Einzelfälle !!
 >:( :( >:(


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Selbst wenn es nur einzelne Fälle sind, die höher belastet werden, jeder Fall ist einer zuviel. Das es zigtausende Fälle sind, wird heruntergespielt, damit gar nicht erst auf irgendwelche dubiose Ursachenforschung mit Beitragssenkung reagiert werden muss.


Es sind leider keine Einzelfälle.
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Eigentlich ziemlich viele Einzelfälle !!
 >:( :( >:(
Ich habe mich verkehrt ausgedrückt, es sollte heißen "selbst wenn es nur einzelne Fälle wären, die höher belastet werden, jeder Fall wäre einer zuviel.

(Angenommen 50 % Mehreinnahmen sind von Wirtschaft, 50% von Privat) Wenn Die ca. 1 Milliarde im Jahr mehr einnehmen sind es mindestens 2,3 Millionen private einzel Fälle, die höher belastet werden  vorausgesetzt die haben vorher nicht bezahlt, weil kein Fernseher/Radio vorhanden ist, und zahlen jetzt, weil Angst vor Klage oder Unwissenheit). Die Zahl erhöht sich auf ca. 3,5 Mio private einzel Fälle, wenn von nur Radiohören auf volles Programm bezahlen gerechnet wird. Nimmt man den ungefähren Mittelwert zwischen den vorherigen Nichtzahlern und den Radiohörern, sind es immer noch ca. 2,9 Mio private einzelne Fälle. (von mir geschätzte und gerechnete Werte)
Deine geschätzten und gerechneten Werte sollten dem örR reichen, um das Beitragsmodell zu ändern, aber die wollen es vermutlich bis auf einige Promille genau berechnen, von 2 Gutachtern checken lassen und von allen vorhandenen Gremien genehmigen lassen, bevor die was ändern. Also nie >:(


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch Beitragsservice/Rundfunkanstalten ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
Durch den Gesetzgeber durchgeführte Typisierung ist nicht verfassungskonform, weil die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen.
Zitat
Dieser sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem Abgabengesetzgeber die verallgemeinernde und pauschalierende Anknüpfung an die Regelfälle eines Sachbereichs aber nur so lange, als die Zahl der dem "Typ" widersprechenden "Ausnahmen" geringfügig ist; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Grenze hierfür bei 10 % (vgl. Urteil vom 1. August 1986, a.a.O., S. 54) bzw. bei 12 % der betroffenen Fälle (BVerwG, Beschluß vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53, S. 37 <39>) oder bei 20 % der betroffenen Fälle mit der Folge einer 10 %igen Gebührenmehrbelastung (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45, S. 11 <14>).

Eine Wohnung oder eine Betriebsstätte empfangen keinen Rundfunk. Eine Wohnung oder Betriebsstätte ist der falsche Anknüpfungspunkt. Einen individualisierbaren Sondervorteil gegenüber der Allgemeinheit gibt es eigentlich nicht, der die Forderung als „Beitrag“ deklarieren lässt. Weil nahezu jeder zur Abgabe verpflichtet ist, ist eine Abgrenzung zur Allgemeinheit nicht möglich. Der Kreis der Beitragsschuldner lässt sich nicht deutlich von der Allgemeinheit abgrenzen. Ein Sondervorteil, welcher der Allgemeinheit unterschiedslos zukommt, ist per Definition ein Gemeinvorteil und daher nur als Gemeinlast (über eine Steuer) finanzierbar.

Im Jahr 2011 lebten 16,3 Millionen Personen (40,4% aller Haushalte) in einem Einpersonenhaushalt. Durch die neue Regelung müssen also beinahe die Hälfte aller Haushalte pro Kopf deutlich mehr zahlen als alle anderen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2013, 22:15 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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