Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Angebliche Schulden bei der GEZ?!  (Gelesen 2962 mal)

y
  • Beiträge: 7
Angebliche Schulden bei der GEZ?!
Autor: 23. Dezember 2013, 14:58

Hi,
Person A hat gestern ein richtig schönes schreiben der GEZ erhalten…angeblich hat er 600€ Schulden bei denen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Er ist Ende 2010 von zu Hause ausgezogen und hat auch irgendwann GEZ angemeldet (ersten 3 Monate) weil die echt genervt haben.
April 2011 ist er dann in eine andere Wohnung gezogen und hat die GEZ dann auch umgemeldet.

Nach einigen Monaten hat er sich dann aber abgemeldet weil er es echt nicht eingesehen hat… naja einfach Einschreiben mit ner Standardkündigung rausgehauen und nix mehr von denen gehört…
2  Monate später sind dann in seinem Elternhaus wieder diese grünen Briefe angeflattert mit „Melden sie sich an etc…“, die hat er ignoriert weil er zu der Zeit eh nicht da gewohnt hat. In diesen Schreiben war nie eine Rede von, dass A noch irgendwo gemeldet ist, das waren die Standardschreiben, also war er davon ausgegangen das die seine Kündigung gefressen haben. Immerhin kamen ja auch keine Rechnungen mehr.

Naja Ende 2012 ist A dann wieder zu seiner Mutter gezogen, weil er dachte, dass er nicht mehr gemeldet ist, hat er natürlich nix mehr mit der GEZ getan und zu Hause zahlt seine Mutter, er hat auch keine extra Geräte im Haus besessen.
In dieser Zeit kamen auch noch regelmäßig die grünen Briefe mit der Aufforderung sich anzumelden, die er alle ignoriert hat, da seine Mutter zahlt…

Nun ist er zum 01.11.13 wieder in eine neue Wohnung gezogen und hat sich dort angemeldet (Einwohnermeldeamt). GEZ hat er erstmmal gewartet bis die sich regen, das natürlich schnell ging, schreiben kam gestern. Allerdings hatte er mit einem normalen Anmeldeschreiben gerechnet…
Stattdessen kam wie oben erwähnt eine Rechnung von fast 600€ erhalten mit der Begründung sie hätten ihn Postalisch nicht erreicht und er sollte sein damals angemeldetes TV Gerät für die letzten 3 Jahre nachbezahlen.


Jetzt  die Frage, wie sollte er sich verhalten, nichts tun ist keine Option, er hat keine Lust nachher den Gerichtsvollzieher vor der Tür zu haben.
Ist er überhaupt in der Beweispflicht? Er hat ja teilweise überhaupt keinen Wohnsitz mehr gehabt wo er Geräte betrieben haben könnte.
Und irgendwas muss ja passiert sein durch seine Abmeldung, sonst hätten die ja nicht aufgehört Rechnungen zu schicken.

Hätten die damals geschrieben das sie seine Abmeldung nicht akzeptieren, hätte er das hartnäckig weiter versucht, aber jetzt einfach mit einer Rechnung für 3 Jahre herzukommen finde ich schon ziemlich unverschämt. Zumal das Argument sie hätten ihn Postalisch nicht erreicht ja ein Witz ist, seine Briefe von der Krankenkasse etc. haben auch weiterhin den Briefkasten gefunden…

Was meint ihr?

Das große Problem ist, das er gar nichts mehr von der GEZ hat, er hat alles durchsucht, aber keine Ahnung wo das Zeug hin ist, dachte halt das wäre abgeschlossen und daher ist das vermutlich irgendwann mal in die Tonne gewandert, ja A weiß das war dumm!

Schon mal danke fürs lesen!




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2013, 15:21 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Re: Angebliche Schulden bei der GEZ?!
#1: 23. Dezember 2013, 15:45
Das wird so gesehen wahrscheinlich schwer, wenn Person A keine Antwort wegen der Abmeldung zugstellt wurde. Bzw. Person A nicht mehr den Nachweis einer Abmeldung erbringen kannst. Aus meiner Sicht hilft abwarten da auch nicht weiter. Also sollte Person A alle Unterlagen suchen, welche zweckdienlich sind.

Aus meiner Sicht sollte Person A vom Beitragsverein Auskunft verlagen, warum für den Zeitraum 1.1.2013 bis aktuell doppelt bezahlt werden soll, wenn Person A nachweisen kann, das eine Anmeldung bei der Mutter vorhanden ist, und Person A dort auch postalisch gemeldt ist. 

Den gesamten Schriftwechsel anfordern, insofern auch die erstmalige Anmeldung.
Die Ummeldungen von Amt holen, falls nicht mehr vorhanden.
Bei der GEZ anfragen, warum er rückwirkend für dieses Jahr irgendwas zahlen soll.
Nachfragen warum Person A bereits ein Beitragskonto hat.
Im Normalfall sollten solche Datensätze "Konten" nach der erfolgreichen Abmeldung doch unverzüglich wegen Datenschutz gelöscht werden.

Was Person A machen könnte, sind sich alle "angeblich" zur Post an Person A aufgebenen also versuchten Dokumente zeigen lassen, und ebenso dabei auf die Zustellung der "Rücksendungen" das sind die Vermerkungen der Post bestehen, damit Person A den nicht erfolgten Briefwechsel jetzt rückwirkend nachvollziehen kann, das könnte wichtig sein, damit Person A versteht, warum der Beitragsverein denkt, dass Person A 600,-€ zahlen soll.
Vielleicht ist da ja auch das Schreiben dabei, mit der Ablehnung der Abmeldung. Sollte der Verein rückwirkend irgendwas wollen, ist wichtig das zu jedem Schreiben welches der Verein versandt hat, welches bei Person A aber nicht angekommen ist. Der Briefumschlag mit vorhanden ist. Es sollten Orginalschreiben sein, welche Person A sich zeigen läßt.

Erst dann kann Person A sich wahrscheinlich weitere Optionen überlegen.
Alternativ einen Anwalt befragen oder auf noch weitere Antworten hier warten.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: Angebliche Schulden bei der GEZ?!
#2: 23. Dezember 2013, 16:05
Das wird so gesehen wahrscheinlich schwer, wenn Person A keine Antwort wegen der Abmeldung zugstellt wurde. Bzw. Person A nicht mehr den Nachweis einer Abmeldung erbringen kannst.

Wenn sich der Beitragsservice jahrelang nicht rührt, wird er aber auch Probleme haben, eine abgelehnte Abmeldung glaubhaft zu machen.

Wahrscheinlich ist es sinnvoll, ihnen erstmal die Lage zu schildern. Ansonsten muss A halt irgendwann rechtlich gegen einen Gebühren- bzw. Beitragsbescheid vorgehn. Falls sie noch Forderungen von 2010 geltend machen, sollte A mit einer Reaktion möglichst bis Januar warten, so dass zumindest das schonmal verjährt ist.

Offenbar graben sie momentan wieder alte Sachen aus; bei Gar Nix machen sie auch grad einen neuen Anlauf mit Inkassobüro.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben