...Dass sich dabei mit der Umstellung für die allermeisten Haushalte überhaupt nichts geändert hat, weil diese nach wie vor 17,98 Euro im Monat zahlen und die Mehreinnahmen zum Teil auch durch das zur Kasse bitten ehemaliger Schwarzseher zustande kommen dürften, lässt Siebenhaar bei seiner Argumentation aber unverständlicherweise außer Acht....
So so, weil jemand nach wie vor 17,98 € zahlt hat sich für ihn nichts geändert. Ich denke, es hat sich sehr wohl was geändert. Er kommt aus der Nummer nie mehr heraus. Es sei denn er fährt ein, wird dement, taubblind, zieht ins Altenheim oder auf den Friedhof.
Interessant auch die völlig unreflektierten Kommentare hinsichtlich der Machbarkeit einer Verschlüsselung. Wenn das nicht funktionieren würde, wären Sky schon pleite.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"