Ob G die Füße stillhalten sollte oder nicht, muss er letztendlich ganz alleine entscheiden.
Wie TheMob zu Beginn dieses Fadens schon geschrieben hat: Die Entscheidung hängt davon ab, ob G grundsätzlich Widerstand gegen das Zwangsfernsehen leisten will und dazu auch den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht scheut – oder eben nicht.
Falls nicht, kann man sich das Geplänkel mit "Tot-Stellen" etc. aus meiner Sicht auch sparen, weil es am Ende des Tages nur unnötigen Aufwand bedeutet, den man besser in seine Familie oder seine Hobbys investiert. Ohne Widerspruch und Klage sind nämlich die Mittel, sich dem Beitragsservice zu entziehen, sehr schnell aufgebraucht – außer man ist wirklich tot.
Falls G die Zwangsgebühr von ARD und ZDF aber genauso ungerecht findet wie Abertausende andere Bürger auch und den Politikern ihre Propagandakanäle nicht auch noch finanzieren will, dann ist der Weg relativ klar:
1. Abwarten bis die diversen Zahlungsaufforderungen und Infobriefe eine echte "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten. Erst dann wird es ernst (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, braucht man sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, die strenger werdenden Formulierungen und Drohungen gehören sozusagen zum Geschäftsmodell dieser Art von mafiösen Strukturen).
2. Wichtig: Innerhalb eines Monats muss G dann Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kann, muss aber keine ausführliche Begründung haben. Am besten ist es, gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen (Formulierungsvorschläge findet G im Forum). Das ganze als Einschreiben oder persönlich (mit Zeugen!) zu G's Landesrundfunkanstalt oder zum Beitragsservice.
3. Wird der Widerspruch abschlägig beschieden, steht der Klageweg offen. Zuständig für die Anfechtungsklage ist das jeweilige Verwaltungsgericht.
4. Erhält G hingegen keinen richtigen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich weitere Zahlungsaufforderungen (was wahrscheinlicher, von Fall zu Fall aber unterschiedlich sein kann) sollte G abwarten bis eine "Androhung der Zwangsvollstreckung" ins Haus trudelt. Damit geht G dann zum zuständigen Verwaltungsgericht (mit sämtlichem Schriftverkehr, am besten in zweifacher Kopie) und stellt einen Antrag auf Eilrechtschutz bzw. Aussetzung der Vollstreckung. Dazu braucht er keinen Anwalt, die Beamten nehmen den Antrag zur Niederschrift, das heißt sie formulieren ihn und stellen ihn der Landesrundfunkanstalt zu. G kann aber auch gleich den Klageweg beschreiten. Mir hat der Beamte beim Verwaltungsgericht gesagt, daß man das Zustellen weiterer Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch als Ablehnung desselben werten kann und damit der Klageweg auch ohne offiziellen Widerspruchsbescheid gangbar ist (die Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch enthalten in der Regel Passagen, in denen indirekt auf den Widerspruch Bezug genommen wird, indem einzelne Argumente zerpflückt werden und man mitgeteilt bekommt, wonach man mit seinem Widerspruch falsch liegt und nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" alles rechtens sei). Dies stellt quasi eine Ablehnung des Widerspruchs dar, ohne daß er als Widerspruchsbescheid gekennzeichnet wäre. Die Kosten für beide Maßnahmen, also Aussetzung der Vollstreckung und Klage, sind überschaubar, alle Schritte sind ohne Anwalt möglich.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ausführlichere Tipps findest du in anderen Threads.