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Autor Thema: sollte ich reagieren?  (Gelesen 38225 mal)

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Re: sollte ich reagieren?
#15: 21. Januar 2014, 07:40
@ Roggi: Vielen Dank auch von meiner Seite. Ich habe hier auch den 4. Brief liegen und war unsicher, was nun zu tun ist, da von automatischer Anmeldung die Rede ist. Nun warte ich erst mal ab, was da noch kommt :)

Hat jemand schon den 5. Brief erhalten?

Würde mich auch interessieren. Bei einigen, die ihren Brief mit Androhung der Zwangsanmeldung Mitte Dezember 2013 bekommen haben, sind die 4 Wochen mitlerweile rum.


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Re: sollte ich reagieren?
#16: 21. Januar 2014, 08:11
Die Zwangsanmeldung ist ein formaler Vorgang, die sehen anhand der Daten vom Einwohnermeldeamt dass in der Wohnung jemand wohnt, wofür die noch keine Beitragsnummer vergeben haben. Also bekommt jeder eine Beitragsnummer, der in deren System nicht erfasst ist. Das können auch Personen sein, die gar nicht Beitragspflichtig sind:
-Unverheiratete Partner eines Beitragszahlers.
-Erwachsene Kinder eines Beitragszahlers, die aus verschiedenen Gründen einen anderen Nachnahmen haben.
-Mitbewohner einer WG, von denen einer Beitragszahler ist.
Hier werden massenhaft Daten durch den Beitragsservice erhoben, die durch das Datenschutzgesetz nicht legitimiert sind. Der obengenannte Personenkreis ist nicht zur Anmeldung verpflichtet.


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Re: sollte ich reagieren?
#17: 21. Januar 2014, 11:04
Habe auch erst den vierten Brief bekommen und erst im vierten Brief stand etwas von "wenn sie nicht antworten, gehen wir davon aus, dass sie Betragsschuldner sind und eröffnen ein Konto für sie" - interessant ist das vor dem juristischen Hintergrund: Schweigen ist keine Zustimmung.

Ich bin der Auffassung, dass ich denen gar nichts schulde, da ich deren Programm nicht sehe und die gerne alles verschlüsseln dürfen. Ich habe nicht das Bedürfnis es zu sehen - und Radio höre ich schonmal gar nicht, da ich Musik einfach schrecklich finde und die Stille eher mag. Der Beitrag ist für mich absoluter Wahnsinn und ich werde auch argumentieren, dass ich Informationsfreiheit habe und die 18€ gerne in ein Zeitungsabo oder Bücher für mein Kind anlege - sicher aber nicht in ein Staatsfernsehen.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

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Re: sollte ich reagieren?
#18: 30. Januar 2014, 16:58
Ich habe nun den 5. Brief erhalten.
Da ich zuvor nie reagiert hatte, wurde die Wohnung nun automatisch auf meinen Namen (ab dem 1.1.2013) angemeldet und mir wurde eine Beitragsnummer zugeteilt.
Im Brief heißt es:
"Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen."

Das heißt, die erste wird bestimmt bald ins Haus flattern. Sollte man jetzt reagieren oder weiterhin abwarten?


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Re: sollte ich reagieren?
#19: 30. Januar 2014, 17:32
abwarten.. ist alles infopost und in keiner Weise bindend.. Reagieren nur auf einen Beitragsbescheid.


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Re: sollte ich reagieren?
#20: 30. Januar 2014, 17:44
Ich habe den 4. Brief mit der Androhung der Zwangsanmeldung erhalten und überlege nun, wie ich weiterverfahren soll.

In meinem speziellen Fall ist es so, daß meine Lebensgefährtin (unter anderem Namen) bereits angemeldet ist und für die gemeinsame Wohnung Beitragsbescheide bekommen hat, die wir mit Widersprüchen und einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantwortet haben.

Natürlich ist es kein großes Ding, nun denen mitzuteilen, daß für diese Adresse bereits ein Konto besteht. Andererseits widert es mich einfach an, denen überhaupt antworten zu müssen, denn ich will weder Briefe noch Programm.

Was sagt ihr: Mache ich mir da jetzt unnötige Sturkopf-Probleme, die es nicht wert sind und sollte die Zeit lieber in die anstehende Klage investiert werden?

Fast am meisten ärgert mich ja, daß diese Mafia es nicht einmal für nötig erachtet, wenigstens ein Freikuvert beizulegen. SAchließlich wollen die was von mir, ich aber nichts von ihnen ...


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Re: sollte ich reagieren?
#21: 30. Januar 2014, 18:51
naja du (Person A) könntest es so lange ziehen bis ein Beitragsbescheid kommt, dem widersprechen und wenn der negative Widerspruchsbescheid kommt einfach deine (Person B) Freundin als Beitragszahler nennen. So hast du (Person A) das ganze schön rausgezogen und maximal Arbeit generiert.
Über kurz oder lang wird sich hoffentlich von weiter "oben" sprich Verfassungsgericht noch etwas tun.


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Re: sollte ich reagieren?
#22: 30. Januar 2014, 18:59
Ich habe den 4. Brief mit der Androhung der Zwangsanmeldung erhalten und überlege nun, wie ich weiterverfahren soll.

In meinem speziellen Fall ist es so, daß meine Lebensgefährtin (unter anderem Namen) bereits angemeldet ist und für die gemeinsame Wohnung Beitragsbescheide bekommen hat, die wir mit Widersprüchen und einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantwortet haben.

Natürlich ist es kein großes Ding, nun denen mitzuteilen, daß für diese Adresse bereits ein Konto besteht. Andererseits widert es mich einfach an, denen überhaupt antworten zu müssen, denn ich will weder Briefe noch Programm.

Was sagt ihr: Mache ich mir da jetzt unnötige Sturkopf-Probleme, die es nicht wert sind und sollte die Zeit lieber in die anstehende Klage investiert werden?

Fast am meisten ärgert mich ja, daß diese Mafia es nicht einmal für nötig erachtet, wenigstens ein Freikuvert beizulegen. SAchließlich wollen die was von mir, ich aber nichts von ihnen ...
Wenn schon die Lebensgefährtin eine Beitragsnummer für die Wohnung hat, ist niemand anderes mehr dafür verantwortlich, egal ob die Lebensgefährtin zahlt oder den gerichtlichen Widerstand leistet. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen, dass sich jeder anmelden muß. Es ist ein Fehler vom Beitragsservice, jeden anzuschreiben und zur Anmeldung zwingen zu wollen, kein Paragraph gibt denen das Recht dazu. Für die Lebensgefährtin ist es sogar hilfreich, wenn irgendwann ein Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, um einen Mitbewohner durch Zwangsvollstreckungsmaßmahmen ungerechtfertigterweise zu nötigen. Damit kann vor Gericht die absurdität des Gesetzes anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt werden.


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Re: sollte ich reagieren?
#23: 31. Januar 2014, 08:41
Hallo miteinander,

nur zur Info,heute kam zu A die dritte Infopost.

Euch allen ein schönes Wochenende.

Gruß Elbiene


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Re: sollte ich reagieren?
#24: 31. Januar 2014, 15:47
Die Zwangsanmeldung ist ein formaler Vorgang, die sehen anhand der Daten vom Einwohnermeldeamt dass in der Wohnung jemand wohnt, wofür die noch keine Beitragsnummer vergeben haben. Also bekommt jeder eine Beitragsnummer, der in deren System nicht erfasst ist. Das können auch Personen sein, die gar nicht Beitragspflichtig sind:
-Unverheiratete Partner eines Beitragszahlers.
-Erwachsene Kinder eines Beitragszahlers, die aus verschiedenen Gründen einen anderen Nachnahmen haben.
-Mitbewohner einer WG, von denen einer Beitragszahler ist.
Hier werden massenhaft Daten durch den Beitragsservice erhoben, die durch das Datenschutzgesetz nicht legitimiert sind. Der obengenannte Personenkreis ist nicht zur Anmeldung verpflichtet.

Das mit dem Einwohnermeldeamt ist ja auch so eine Sache.
Person "G" hat beim Einwohnermeldeamt in "O" ein Formular ausgefüllt, das die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte untersagt ist, und dafür auch die fällige Gebühr bezahlt.
Auf Nachfrage bekam er vom Einwohnermeldeamt in "O" die Antwort, dies gelte nur solange wie für die Daten nicht von Dritten gezahlt würde!    Was ist denn das für ein Mist?
Normalerweise dürften in solchem Fall die Daten nur an Behörden und Ämter herausgegeben werden, der Beitragsservice ist keines von Beiden.
"G" hat mittlerweile auch den 5ten Brief mit der Mitteilung "Anmeldung erfolgt" erhalten und soll nun seine Bankverbindung samt Einzugsermächtigung mitteilen.
Eine Rechtsbelehrung wurde nicht mit versand, wie "G" mir mitteilte.

Somit sollte "G" wohl noch die Füsse stillhalten. Oder?

Grüße "A"


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Re: sollte ich reagieren?
#25: 31. Januar 2014, 18:11
Hallo,
ich bin neu hier und noch etwas unsicher. Haben den allerersten Brief bekommen und soll Auskunft geben, was ich nicht einsehe, weil ich nicht fernsehe, zumindest nicht in meiner Wohnung. Außerdem würde der Beitrag ein Loch in mein Budget reißen, aufgrund meiner niedrigen Rente. Hab natürlich auch kein Geld für Klagekosten.


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Re: sollte ich reagieren?
#26: 31. Januar 2014, 18:51
Ob G die Füße stillhalten sollte oder nicht, muss er letztendlich ganz alleine entscheiden.

Wie TheMob zu Beginn dieses Fadens schon geschrieben hat: Die Entscheidung hängt davon ab, ob G grundsätzlich Widerstand gegen das Zwangsfernsehen leisten will und dazu auch den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht scheut – oder eben nicht.

Falls nicht, kann man sich das Geplänkel mit "Tot-Stellen" etc. aus meiner Sicht auch sparen, weil es am Ende des Tages nur unnötigen Aufwand bedeutet, den man besser in seine Familie oder seine Hobbys investiert. Ohne Widerspruch und Klage sind nämlich die Mittel, sich dem Beitragsservice zu entziehen, sehr schnell aufgebraucht – außer man ist wirklich tot.  :(

Falls G die Zwangsgebühr von ARD und ZDF aber genauso ungerecht findet wie Abertausende andere Bürger auch und den Politikern ihre Propagandakanäle nicht auch noch finanzieren will, dann ist der Weg relativ klar:

1. Abwarten bis die diversen Zahlungsaufforderungen und Infobriefe eine echte "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten. Erst dann wird es ernst (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, braucht man sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, die strenger werdenden Formulierungen und Drohungen gehören sozusagen zum Geschäftsmodell dieser Art von mafiösen Strukturen).

2. Wichtig: Innerhalb eines Monats muss G dann Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kann, muss aber keine ausführliche Begründung haben. Am besten ist es, gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen (Formulierungsvorschläge findet G im Forum). Das ganze als Einschreiben oder persönlich (mit Zeugen!) zu G's Landesrundfunkanstalt oder zum Beitragsservice.

3. Wird der Widerspruch abschlägig beschieden, steht der Klageweg offen. Zuständig für die Anfechtungsklage ist das jeweilige Verwaltungsgericht.

4. Erhält G hingegen keinen richtigen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich weitere Zahlungsaufforderungen (was wahrscheinlicher, von Fall zu Fall aber unterschiedlich sein kann) sollte G abwarten bis eine "Androhung der Zwangsvollstreckung" ins Haus trudelt. Damit geht G dann zum zuständigen Verwaltungsgericht (mit sämtlichem Schriftverkehr, am besten in zweifacher Kopie) und stellt einen Antrag auf Eilrechtschutz bzw. Aussetzung der Vollstreckung. Dazu braucht er keinen Anwalt, die Beamten nehmen den Antrag zur Niederschrift, das heißt sie formulieren ihn und stellen ihn der Landesrundfunkanstalt zu. G kann aber auch gleich den Klageweg beschreiten. Mir hat der Beamte beim Verwaltungsgericht gesagt, daß man das Zustellen weiterer Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch als Ablehnung desselben werten kann und damit der Klageweg auch ohne offiziellen Widerspruchsbescheid gangbar ist (die Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch enthalten in der Regel Passagen, in denen indirekt auf den Widerspruch Bezug genommen wird, indem einzelne Argumente zerpflückt werden und man mitgeteilt bekommt, wonach man mit seinem Widerspruch falsch liegt und nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" alles rechtens sei). Dies stellt quasi eine Ablehnung des Widerspruchs dar, ohne daß er als Widerspruchsbescheid gekennzeichnet wäre. Die Kosten für beide Maßnahmen, also Aussetzung der Vollstreckung und Klage, sind überschaubar, alle Schritte sind ohne Anwalt möglich.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ausführlichere Tipps findest du in anderen Threads.



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Re: sollte ich reagieren?
#27: 31. Januar 2014, 21:18
Ob G die Füße stillhalten sollte oder nicht, muss er letztendlich ganz alleine entscheiden.


Antwort "1" Bürger "G" hat keine Lust auf Zwangsmaßnahmen!



Falls nicht, kann man sich das Geplänkel mit "Tot-Stellen" etc. aus meiner Sicht auch sparen, weil es am Ende des Tages nur unnötigen Aufwand bedeutet, den man besser in seine Familie oder seine Hobbys investiert. Ohne Widerspruch und Klage sind nämlich die Mittel, sich dem Beitragsservice zu entziehen, sehr schnell aufgebraucht – außer man ist wirklich tot.  :(

Falls G die Zwangsgebühr von ARD und ZDF aber genauso ungerecht findet wie Abertausende andere Bürger auch und den Politikern ihre Propagandakanäle nicht auch noch finanzieren will, dann ist der Weg relativ klar:

1. Abwarten bis die diversen Zahlungsaufforderungen und Infobriefe eine echte "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten. Erst dann wird es ernst (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, braucht man sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, die strenger werdenden Formulierungen und Drohungen gehören sozusagen zum Geschäftsmodell dieser Art von mafiösen Strukturen).

2. Wichtig: Innerhalb eines Monats muss G dann Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kann, muss aber keine ausführliche Begründung haben. Am besten ist es, gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu stellen (Formulierungsvorschläge findet G im Forum). Das ganze als Einschreiben oder persönlich (mit Zeugen!) zu G's Landesrundfunkanstalt oder zum Beitragsservice.

3. Wird der Widerspruch abschlägig beschieden, steht der Klageweg offen. Zuständig für die Anfechtungsklage ist das jeweilige Verwaltungsgericht.

4. Erhält G hingegen keinen richtigen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich weitere Zahlungsaufforderungen (was wahrscheinlicher, von Fall zu Fall aber unterschiedlich sein kann) sollte G abwarten bis eine "Androhung der Zwangsvollstreckung" ins Haus trudelt. Damit geht G dann zum zuständigen Verwaltungsgericht (mit sämtlichem Schriftverkehr, am besten in zweifacher Kopie) und stellt einen Antrag auf Eilrechtschutz bzw. Aussetzung der Vollstreckung. Dazu braucht er keinen Anwalt, die Beamten nehmen den Antrag zur Niederschrift, das heißt sie formulieren ihn und stellen ihn der Landesrundfunkanstalt zu. G kann aber auch gleich den Klageweg beschreiten. Mir hat der Beamte beim Verwaltungsgericht gesagt, daß man das Zustellen weiterer Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch als Ablehnung desselben werten kann und damit der Klageweg auch ohne offiziellen Widerspruchsbescheid gangbar ist (die Zahlungsaufforderungen nach einem Widerspruch enthalten in der Regel Passagen, in denen indirekt auf den Widerspruch Bezug genommen wird, indem einzelne Argumente zerpflückt werden und man mitgeteilt bekommt, wonach man mit seinem Widerspruch falsch liegt und nach dem "Rundfunkbeitragsstaatvertrag" alles rechtens sei). Dies stellt quasi eine Ablehnung des Widerspruchs dar, ohne daß er als Widerspruchsbescheid gekennzeichnet wäre. Die Kosten für beide Maßnahmen, also Aussetzung der Vollstreckung und Klage, sind überschaubar, alle Schritte sind ohne Anwalt möglich.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ausführlichere Tipps findest du in anderen Threads.

Ich habe dies Bürger "G" weitergeleitet und er läßt ausrichten, das er sich entsprechend verhalten wird!
Bürger "G" läßt ausrichten das das deutsche Volk zu sehr Lamm und nicht Schäfer ist, obwohl die Möglichkeiten bestehen dies zu sein!

Vielen Dank an Drogenfahnder!


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Re: sollte ich reagieren?
#28: 31. Januar 2014, 22:48
Hallo,
ich bin neu hier und noch etwas unsicher. Haben den allerersten Brief bekommen und soll Auskunft geben, was ich nicht einsehe, weil ich nicht fernsehe, zumindest nicht in meiner Wohnung. Außerdem würde der Beitrag ein Loch in mein Budget reißen, aufgrund meiner niedrigen Rente. Hab natürlich auch kein Geld für Klagekosten.

Zunächst einmal: Für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist seit Januar 2013 nicht mehr maßgeblich, ob du die Angebote von ARD und ZDF überhaupt nutzt. Es ist auch egal, ob du ein Fernsehgerät, ein Radio oder ein Smartphone oder nichts von alldem besitzt und in Gebrauch hast. Seit letztem Jahr ist der ARD-Obulus im privaten Bereich geräteunabhängig und für jede Wohnung in Deutschland fällig. Deshalb ja auch die Proteste und Widerstände, weil nicht einzusehen ist, warum Menschen, die bewusst fernsehfrei leben wollen, die ausufernde Programmvielfalt der Öffentlich-Rechtlichen mitzahlen sollen.

Zweitens: Wenn du nun wirklich erst den allerersten Brief des Beitragsservice bekommen hast (bitte vergewissern!),  in dem der Beitragsservice dich auffordert, den beigelegten Antwortbogen auszufüllen und zurückzuschicken, dann ist es nicht so, daß übermorgen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Du hast Zeit, dir in Ruhe zu überlegen, wie du reagieren willst. Wenn du jetzt die Auskunft verweigerst, werden mit Sicherheit weitere Briefe folgen, mit immer dringlicheren Aufforderungen Auskunft zu geben. Irgendwann folgt dann die Androhung der Zwangsanmeldung. Darüber können (!) Monate vergehen. Spätestens dann solltest du aber, das ist zumindest meine Auffassung, in irgendeiner Form reagieren.

Drittens: Mache dich schlau über die Möglichkeiten, dich ganz vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen oder eine Ermäßigung auf den Normalbeitrag zu bekommen. Hier ein paar Auszüge der GEZ-Seiten (ohne Regelungen für blinde und taube Menschen oder Personen in Ausbildung). Ob und was davon auf dich zutrifft, musst du selbst prüfen - und auch, ob es eventuell noch weitere Härtefallklauseln etc. gibt, die nur auf Anfrage gewährt werden:

"Privatpersonen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und/oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Anspruch auf Befreiung haben:
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27 a oder 27 d BVG
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben"



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Re: sollte ich reagieren?
#29: 02. Februar 2014, 17:36
Habe heute auch den 5. Brief bekommen, in dem tun sie auch so, als ob ich keine Chance hätte, als würden sie mich dann eben zwangsanmelden; haben mir sogar schon eine Beitragsnummer zugewiesen.
Da sieht man wie gierig und unseriös die sind.

Nicht verrückt machen lassen, liebe örR-Mitablehner, einfach abwarten bis die Rechtsbehelfsbelehrung kommt, dann muß man mit Widerspruch reagieren.


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