Dass du Angemeldet wurdest, verdankst du der Tatsache, dass du denen geantwortet hast: "Ich hatte den Brüdern des Beitragsservice in mehreren schreiben versucht zu erklären, dass ich weder fernsehe noch Radio höre ... weswegen sollte ich also zahlen?"
Für eine fiktive Person A gilt folgendes:
Auf einen Beitragsbescheid muss man antworten, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite abgedruckt ist. Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, hat man keine Chance mehr und muss bezahlen. Damit er nicht rechtskräftig wird, muss innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Begründung sollte einige Argumente enthalten, die rechtlich relevant sind, z.B. dass seine persönlichen im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte verletzt werden und ob es eine Steuer ist oder nicht. Wenn es eine Steuer ist, hatten die Länder keine Kompetenz, diese zu erlassen. Wenn es keine Steuer ist, will und muss man diese öffentliche Aufgabe nicht persönlich bezahlen, sondern die Finanzierung öffentlicher Aufgaben muss der Allgemeinheit auferlegt werden, z.B. durch Steuern.
Dieses Problem ist in der Tat nicht unser Problem, aber vorhanden. Die 6 vernichtenden Gutachten liefern die Argumente dazu, jeder kann bitte selbst die Suchfunktion hier im Forum verwenden. Ob man selber örR nutzt oder nicht, ist im Widerspruch unwichtig, das Gesetz ist so, dass jeder zahlen muss, weil die Möglichkeit der Nutzung besteht. Solche Informationen sind im Jahr 2013 zuhauf hier veröffentlicht worden, jeder sollte diese Informationen lesen, bevor Widerspruch eingelegt wird. Service B wird daraufhin antworten, dass keine Grundgesetzverstösse erkennbar sind und dass die Länder diese Beiträge festsetzen durften. Wirkliche Argumente liefern die aber nicht. Weiterhin sollten einige hier im Forum schon veröffentlichte Widersprüche gelesen werden, damit keine Formfehler unterlaufen, z.B. aussetzen der Vollstreckung beantragen. Im Laufe der Zeit kommen weitere Schreiben von denen, gegen Beitragsbescheide der Folgequartale sind jedesmal weitere Widersprüche erforderlich. Irgendwann sollte ein ablehnender Widerspruchbescheid von denen kommen, gegen diesen muss Klage erhoben werden, damit er nicht rechtskräftig wird. Das es zur Klage kommt, würde mich wundern, weil offensichtlich alle Gerichte die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Urteile abwarten.