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Autor Thema: Zwangsanmeldung?!  (Gelesen 48890 mal)

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xrw

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Re: Zwangsanmeldung?!
#30: 08. Januar 2014, 23:07
Auch ich bin ein Opfer dieser "Falle", und bekam ein "Dankeschön" für meine Anmeldung, die ich niemals getätigt hatte.
Ich habe tatsächlich jene RECHTSBEHELFSBELEHRUNG aktuell vor mir liegen.

Eine Zwangsanmeldung gleich mit Rechtsbehelfsbelehrung? Das ist ja interessant. Ich hätte vorher noch ein paar Bettelbriefe erwartet. Was ist denn der genauere Inhalt? Beitragsbescheid oder sonstwas? Falls möglich, wär es gut, das anonymisiert hochzuladen.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#31: 08. Januar 2014, 23:43
Hallo xrw!
Nein nein, noch keine Zwangsanmeldung! Tut mir leid, sollte ich mich unklar ausgedrückt haben! Danke für deine Antwort!
Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
F...riedrich, ich hatte mich NIEMALS aktiv angemeldet, sondern nur Brieferl an die geschrieben, auf die niemals eine direkte Antwort kam, sondern einfach nur die nächste Zahlungsaufforderung etc.

Und mit diesem besagten Bescheid ist jetzt eben auch die Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei!
Tja, was heißt das jetzt? Roggi ausn Forum meint, darauf MÜSSE man antworten! Aber was, .. und was is, wenn ich nicht antwortete?

Mein Zwangsbeitrag zu diesen völlig unfassbaren 7,5 MILLIARDEN Euro PRO JAHR sind für mich absolut, absolut nicht in Hirn zu bringen!!
Ich fass es nicht! Was kann denn ich dafür, dass ein Günter Jauch knapp 4.500,- Euro pro minute kosten soll? ? Ich schau den ja gar nicht mal!
Und vor einer Helene Fischer ergreife ich die Schnell-Flucht!!!!!! ETC


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Re: Zwangsanmeldung?!
#32: 09. Januar 2014, 00:28
Dass du Angemeldet wurdest, verdankst du der Tatsache, dass du denen geantwortet hast: "Ich hatte den Brüdern des Beitragsservice in mehreren schreiben versucht zu erklären, dass ich weder fernsehe noch Radio höre ... weswegen sollte ich also zahlen?"

Für eine fiktive Person A gilt folgendes:
Auf einen Beitragsbescheid muss man antworten, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite abgedruckt ist. Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, hat man keine Chance mehr und muss bezahlen. Damit er nicht rechtskräftig wird, muss innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Begründung sollte einige Argumente enthalten, die rechtlich relevant sind, z.B. dass seine persönlichen im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte verletzt werden und ob es eine Steuer ist oder nicht. Wenn es eine Steuer ist, hatten die Länder keine Kompetenz, diese zu erlassen. Wenn es keine Steuer ist, will und muss man diese öffentliche Aufgabe nicht persönlich bezahlen, sondern die Finanzierung öffentlicher Aufgaben muss der Allgemeinheit auferlegt werden, z.B. durch Steuern. >:D Dieses Problem ist in der Tat nicht unser Problem, aber vorhanden. Die 6 vernichtenden Gutachten liefern die Argumente dazu, jeder kann bitte selbst die Suchfunktion hier im Forum verwenden. Ob man selber örR nutzt oder nicht, ist im Widerspruch unwichtig, das Gesetz ist so, dass jeder zahlen muss, weil die Möglichkeit der Nutzung besteht. Solche Informationen sind im Jahr 2013 zuhauf hier veröffentlicht worden, jeder sollte diese Informationen lesen, bevor Widerspruch eingelegt wird. Service B wird daraufhin antworten, dass keine Grundgesetzverstösse erkennbar sind und dass die Länder diese Beiträge festsetzen durften. Wirkliche Argumente liefern die aber nicht. Weiterhin sollten einige hier im Forum schon veröffentlichte Widersprüche gelesen werden, damit keine Formfehler unterlaufen, z.B. aussetzen der Vollstreckung beantragen. Im Laufe der Zeit kommen weitere Schreiben von denen, gegen Beitragsbescheide der Folgequartale sind jedesmal weitere Widersprüche erforderlich. Irgendwann sollte ein ablehnender Widerspruchbescheid von denen kommen, gegen diesen muss Klage erhoben werden, damit er nicht rechtskräftig wird. Das es zur Klage kommt, würde mich wundern, weil offensichtlich alle Gerichte die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Urteile abwarten.


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xrw

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Re: Zwangsanmeldung?!
#33: 09. Januar 2014, 00:29
Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!

Sehr interessant. Also ein Anmeldebescheid. Wär wirklich gut, wenn du den einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und dann hier als Anhang hochladen könntest (oder den wesentlichen Text abtippen). Sowas ist hier bis jetzt unbekannt (nächste Woche läuft bei mir auch die 4-Wochen-Frist bis zur angekündigten Bestätigung meiner Nichtanmeldung ab).

Klar dürfte sein, dass Leute, bei denen für die Wohnung schon gezahlt wird oder die mehrere solche Teile für eine Wohnung erhalten, schon hier Wiederspruch einlegen müssen (blöd ist das nicht von denen; so schaffen sie sich eine Rechtsgrundlage, im Zweifelsfall auch mehrfach zu kassieren). Wer einfach nur klagen will, kann u.U. den Beitragsbescheid abwarten. Hängt davon ab, was in dem Anmeldebescheid genau drinsteht und wie die Klage begründet werden soll. Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#34: 09. Januar 2014, 00:48
Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.

Wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klage läuft, wird auch keine mehr kommen, die Gericht warten offensichtlich auf die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen.


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xrw

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Re: Zwangsanmeldung?!
#35: 09. Januar 2014, 01:23
Wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klage läuft, wird auch keine mehr kommen, die Gericht warten offensichtlich auf die bald zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen.

Da würd ich mir keine Hoffnngen machen. In Bayern wird das nicht endgültig entschieden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Und nachdem das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden bezüglich der Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten normalerweise nicht zur Entscheidung annimmt, fangt dann der Instanzenweg zumindest außerhalb Bayerns erst an. Falls der Verfassungsgerichtshof was kippt, könnte es halt politische Konsequenzen haben. Vorrangig gehts da aber nur um gewerbliche Beitragspflichtige.

Außerdem ist in Bayern die Klage formal zwar leicht, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aber besonders übel, weil da nicht nur die Rundfunkfreiheit in der Verfassung steht, sondern auch, dass der Rundfunk unterhalten muss und nicht privat organisiert sein darf. Das ist übrigens per Volksbegehren und Volksentscheid gegen den ursprünglichen Willen des Landtags durchgedrückt worden.

Außerdem glaub ich auch nicht, dass der bayrische Verfassungsgerichtshof so schnell entscheidet. Bisher ist nichtmal eine mündliche Verhandlung angekündigt, und ich kann mir kaum vorstellen, dass eine positive Entscheidung in der Sache ohne mündliche Verhandlung fällt. Genauso wenig wird es eine umfassend postive Entscheidung ohne Übergangsfristen geben, in denen man mindestens aktiv Bescheiden wiedersprechen und gegebenenfalls klagen muss, um davon zu profitieren.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#36: 09. Januar 2014, 01:59
Ich bekam den
BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!

Sehr interessant. Also ein Anmeldebescheid. Wär wirklich gut, wenn du den einscannen, persönliche Daten unkenntlich machen und dann hier als Anhang hochladen könntest (oder den wesentlichen Text abtippen). Sowas ist hier bis jetzt unbekannt (nächste Woche läuft bei mir auch die 4-Wochen-Frist bis zur angekündigten Bestätigung meiner Nichtanmeldung ab).

Klar dürfte sein, dass Leute, bei denen für die Wohnung schon gezahlt wird oder die mehrere solche Teile für eine Wohnung erhalten, schon hier Wiederspruch einlegen müssen (blöd ist das nicht von denen; so schaffen sie sich eine Rechtsgrundlage, im Zweifelsfall auch mehrfach zu kassieren). Wer einfach nur klagen will, kann u.U. den Beitragsbescheid abwarten. Hängt davon ab, was in dem Anmeldebescheid genau drinsteht und wie die Klage begründet werden soll. Wer nicht klagen will, sondern einfach nur nicht zahlen (wie ich), kann sowieso warten, bis der Gerichtsvollzieher zu weiteren Aktionen nötigt.

"Anmeldebescheid"?!?

Gibt's meines Wissens nach nicht.

Auch die Beschreibung in den vorhergehenden posts deutet auf einen "ganz normalen BeitragsBESCHEID" hin, denn vorher waren ja offensichtlich Zahlungsaufforderungen ergangen.
Eine Zahlungsaufforderung wiederum kann meiner Vorstellung nach eigentlich nur auf ein bestehendes, *konkretes* Beitragskonto ausgestellt werden.

Nein nein, noch keine Zwangsanmeldung! Tut mir leid, sollte ich mich unklar ausgedrückt haben! Danke für deine Antwort!
Ich bekam den BESCHEID ÜBER MEINE ANMELDUNG, und für die sie sich BEDANKEN!!
F...riedrich, ich hatte mich NIEMALS aktiv angemeldet, sondern nur Brieferl an die geschrieben, auf die niemals eine direkte Antwort kam, sondern einfach nur die nächste ZAHLUNGSAUFFORDERUNG etc.

Und mit diesem besagten Bescheid ist jetzt eben auch die Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei!
Tja, was heißt das jetzt? Roggi ausn Forum meint, darauf MÜSSE man antworten! Aber was, .. und was is, wenn ich nicht antwortete?

- "noch keine Zwangsanmeldung"
steht für mich im klaren Widerspruch zum Erhalt von
(auf eine konkreten Zahlungstatbestand = Inhaberschaft der Wohnung) abgestellten
- "Zahlungsaufforderung" und erst recht im Widerspruch zum Erhalt eines
- "Beitragsbescheids".

Der Person XYZ wurde also wahrscheinlich nach der ersten Antwort "gedankt" für die "Anmeldung", so wie es eben offensichtlich geschieht, wenn Person XYZ dem ABC-Verein antwortet, vgl. hierzu auch

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Aber ja - lade mal anonymisiert das fiktive Schreiben hoch ;)


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Re: Zwangsanmeldung?!
#37: 04. Februar 2014, 12:42
Hallo Leute,

Person A weiß nicht genau ob sie hier jetzt komplett richtig ist aber auch A hat einen Brief zur Zwangsanmeldung erhalten.

zum Thema.
natürlich hat Person A, (glaube es waren 4) Bettelbriefe erhalten in denen A aufgefordert wurde sich anzumelden.
niemals hat A auf eines dieser schreiben geantwortet oder mit den Verfassern telefoniert.

letzte Woche hat A dann allerdings ein schreiben erhalten, in welchem A mitgeteilt wird, dass A nun, da A sich nicht gemeldet hätte, einfach angemeldet wurde.
Man teilte A weiterhin seine Teilnehmernummer mit und forderte A auf in einem Antwortbogen die gewünschte Zahlweise zu wählen.
Dieses schreiben enthält keine Rechtsfolgebelehrung, genau wie alle schreiben vorher.

Einen Gebührenbescheid hat A bis dato nicht erhalten.

ist es denn überhaupt rechtlich möglich, dass A auf diese weise Zwangsangemeldet wird?


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Re: Zwangsanmeldung?!
#38: 04. Februar 2014, 13:09
Es ist rechtens, dafür bekommen die ja die Daten aus dem Melderegister. Also kommt bald ein Beitragsbescheid, daraufhin muss man reagieren. Vorher ist es nicht unbedingt erforderlich.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#39: 04. Februar 2014, 13:15
Hallo Leute, :) :laugh:

Bei Person C ging es genau wie bei aloha. Person C hat letzte  Woche einen Brief mit dem Titel BESTÄTIGUNG DER ANMELDUNG bekommen und ihr wurde eine Beitragsnummer zugeteilt. Natürlich hat C sich nie persönlich angemeldet, war auch nie angemeldet, und auf deren Briefe nie reagiert. C plant auf den Beitragsbescheid zu warten und erst dann einen Widerspruch einzulegen. Hat jemand Erfahrung mit einem Anwalt gemacht oder kann man es doch alleine schaffen? Person C hat schon Angst was sie erwartet, ist aber voll überzeugt, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, sonst wird sich gar nichts ändern falls alle brav weiter zahlen werden.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#40: 04. Februar 2014, 13:37
letzte Woche hat A dann allerdings ein schreiben erhalten, in welchem A mitgeteilt wird, dass A nun, da A sich nicht gemeldet hätte, einfach angemeldet wurde.
Man teilte A weiterhin seine Teilnehmernummer mit und forderte A auf in einem Antwortbogen die gewünschte Zahlweise zu wählen.

So wie es ALOHAA schreibt (oben) war es bei mir auch. Nur, dass ich ja geantwortet HATTE. Dass dies sogar so geschieht, OHNE dass man sich jemals bei B-Service in irgendeiner form (rück-)meldet, ist eine hochgezogene, linke Augenbraue wert.

Bei mir ist aktuell grad ein ordentlich "rückweisender" Widerspruch draußen, inklusive Aufzählung meinerseits des "Verstoßes gegen mein Recht auf Handlungsfreiheit" ... sowie "mein Recht, meine Informationsquellen frei wählen zu dürfen" ...  etc.
Die aktuelle antwort darauf (seitens B-Service) ist die Bestätigung (ein "wir haben zur Kenntnis genommen dass...") meiner "Beanstandung" der Anmeldung, sowie wiederum die Aufklärung darüber, dass und wie zu zahlen wäre. (jene Informationen ich ja schon zum vierten mal vorliegen habe ... Idee: ich könnte denen schreiben, dass ich es immer noch nicht kapiert habe!)


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themob

Re: Zwangsanmeldung?!
#41: 04. Februar 2014, 13:43
Es ist rechtens, dafür bekommen die ja die Daten aus dem Melderegister. Also kommt bald ein Beitragsbescheid, daraufhin muss man reagieren. Vorher ist es nicht unbedingt erforderlich.

Wo steht bitte, dass eine "Zwangsanmeldung" rechtens ist? Könntest Du mir die entsprechende Gesetzesvorlage nennen? Die Übermittlung der Daten ist nicht gleichzusetzen mit einer Legitimierung einer "Zwangsanmeldung".

§9 zum Auskunftsrecht besagt nur:

Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens

1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

ich bin die Satzung in Bayern und in Berlin/Brandenburg durchgegangen, auch da kein Hinweis, dass die "Landesrundfunkanstalt" bei wiederholtem nicht reagieren auf die Infopost "einfach eine "automatische Anmeldung" durchführen kann.

Es gilt eher: Wo kein Klager da kein Richter. Also wird es auf diesem Wege versucht. Diejenigen die hier vertreten sind, warten auf den Beitragsbescheid um den Klageweg einzuleiten, was aber immer noch nicht die Rechtmäßigkeit dieser Art Anmeldung betrifft. Diejenigen, die hier nicht vertreten sind, werden wohl zahlen, einige wenige sich weigern.

Leider kristallisiert sich aus den ganzen Zwangsanmeldungen niemand heraus, der rechtlich dagegen vorgeht. Alle warten ab bis ein Beitragsbescheid kommt.

Jeder der nicht gegen die "Zwangsanmeldung" als solches vorgeht, legitimiert die Vorgehensweise. Darauf bauen diejenigen, die diese Art der Zwangsanmeldung im stillen Kämmerchen Ende letzten Jahres vereinbart haben.

Keine Zeitung berichtet darüber. Nix......  Keiner stellt öffentlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Art Anmeldung


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Re: Zwangsanmeldung?!
#42: 04. Februar 2014, 14:11
Der Datenabgleich ist nach Landesrecht zulässig.

Aus der Dissertation von Anna Terschüren, ab Seite 79, ihre Quelle verweist auf das Landesrecht:
3. Datenschutz
Wie bereits erwähnt, übernimmt der Beitragsservice die Aufgabe des Beitragseinzugs und somit auch der Datenerhebung. Zur Gewährleistung des Datenschutzes wird ein behördlicher Datenschutzbeauftragter zum Verfahren des Beitragseinzugs hinzugezogen. Innerhalb der Landesrundfunkanstalten bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf alle Datensätze von Abgabepflichtigen auch außerhalb des jeweiligen eigenen Einzugsgebietes; allerdings dürfen Daten nur nach Erforderlichkeit übermittelt werden. Die Datenerhebung des Beitragsservices beschränkt sich nicht nur auf eigene Erhebungen durch An-, Ab- und Ummeldungen der Abgabepflichtigen, sondern umfasst auch die Datennutzung anderer öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen. Diese Nutzung darf ohne Kenntnis der Betroffenen stattfinden. Für die Datennutzung dieser anderen Stellen müssen jedoch evidente Gründe vorliegen, die in § 11 Abs. 4 Nr. 1 und 2 RBStV beschrieben werden. Regelmäßige Abgleiche mit den Meldebehörden sind nach zuständigem Landesrecht weiterhin zulässig und von den o.g. Regelungen unberührt. Des Weiteren ist ein einmaliger Gesamtabgleich mit den Melderegistern im Rahmen des Modellwechsels der Rundfunkfinanzierung vorgesehen. Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn erkannt wird, dass keine Abgabepflicht des Betroffenen, über den die Daten erhoben wurden, besteht oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Spätestens nach zwölf Monaten müssen alle Daten gelöscht werden, die nicht überprüft wurden. Die Verwendung der erhobenen Daten ist ausschließlich zum Zweck des Beitragseinzugs zulässig. Dies bedeutet konkret, dass die Daten lediglich zur Aktualisierung und Ergänzung des Bestands bzw. für Erstmeldungen verwendet werden dürfen. Alle anderen Daten dürfen nicht erhoben werden. Sollten beispielsweise über mehrere Inhaber einer Wohnung Daten vorliegen und einer davon bereits ein Teilnehmerkonto besitzen und die Abgabepflicht erfüllen, so sind die Daten der anderen Wohnungsinhaber zu löschen, da sie nicht notwendig sind. Sie dürfen auch nicht auf Vorrat gespeichert werden, z.B. für den Fall eines Umzugs des Teilnehmerkontoinhabers.


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themob

Re: Zwangsanmeldung?!
#43: 04. Februar 2014, 14:16
Sorry ich sehe nirgendwo die Legitimierung per Gesetz, eine automatische Anmeldung durchzuführen, wenn ein angeschriebener Empfänger, der noch nicht im System registriert ist, auf keinerlei Infopost reagiert.

Normalerweise müssen die das im Verwaltungszwangsverfahren durchsetzen (je nach Bundesland möglicherweise unterschiedlich ausgelegt). Und erst durch diese Verifizierung wäre eine Anmeldung evtl. möglich.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#44: 04. Februar 2014, 14:20
Nach der Zwangsanmeldung hat X per Einschreiben mit Rückschein, denen klar und deutlich die Bezeichnung Beitragsschuldner verboten, ausdrücklich klar gestellt, dass die Zwangsanmeldung nicht anerkannt wird, Kopie der Anmeldung verlangt und mit Klage gegen den Anmelder gedroht.
Bisher, 3 Monate Ruhe!?


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