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Autor Thema: Zwangsanmeldung?!  (Gelesen 49144 mal)

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themob

Re: Zwangsanmeldung?!
#15: 19. Dezember 2013, 14:04
Normalerweise wissen sie ja gar nicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).

Ich könnte mir vorstellen das die versuchen, sich auf §2 Abs 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu berufen.
Danach haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend nach § 44 der Abgabenordnung.

Schließlich unterliegt ja jeder der Anzeigepflicht laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

§44 AO besagt: ohne auf die Wörter Steuer einzugehen
Zitat
§ 44
Gesamtschuldner

(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

(2) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.

Aber dann würde das Chaos richtig losgehen, bei den Privaten. Einer muss bezahlen, alle anderen müssen sich abmelden unter Angabe der zahlenden Beitragsnummer.

Auf jeden Fall bleibt es mal wieder spannend, zu erfahren, was die Herren und Damen sich da im November in den Hinterzimmern ausgedacht haben.

Generell werden die versuchen so viel wie möglich zu bekommen, was man hat, hat man. Die Gegenseite müsste ja dann, wieder mal, die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#16: 19. Dezember 2013, 14:29
Normalerweise wissen sie ja gar nicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).

Ich könnte mir vorstellen das die versuchen, sich auf §2 Abs 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu berufen.
Danach haften mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner entsprechend nach § 44 der Abgabenordnung.

Haften schon, aber sie dürfen nicht bei mehreren parallel kassieren. In wirkliche Probleme werden sie aber erst kommen, wenn sie für die selbe Wohnung und den selben Zeitraum mehr als 1 Beitragsbescheid ausfertigen.

Schließlich unterliegt ja jeder der Anzeigepflicht laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Das macht es auch für die WG-Bewohner riskant, es bis zu Beitragsbescheiden ankommen zu lassen. Wenn man die dann aus grundsätzlichen Gründen anficht, dürfte es eher noch unproblematisch sein, aber wenn sie formal rechtskräftig werden, besteht ein Risiko, dass sie auch vollstreckt werden können, obwohl sie zweifellos nicht rechtmäßig zustande gekommen sind (offensichtlich rechtswiedrige Verwaltungsakte sind normalerweise nichtig).


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Re: Zwangsanmeldung?!
#17: 21. Dezember 2013, 20:11
man kann es sich einfach machen und dagegen klagen ...

ob das was bringt kann man sich anschauen, bei aktuell laufenden Klagen, weil das System in Deutschland aber bei so wichtigen Dingen immer besonders lange braucht, naja ... ich denke das System sollte geändert werden, ein solches Dokument sollte nur dann gültig werden, wenn ein Gericht zu vor bestätigt dass es nicht gegen unsere "hust" Verfassung ist, naja wir habe in dem Sinne keine Verfassung, an welcher ich mich, Du Dich, eigentlich Ihr alle Euch beteiligen konntet, naja, und weil das so ist ... ich zahle nicht ... nicht jetzt und auch nicht später und fordere das ebenso von anderen.

... man kann es verschleppen, und abwarten was bei den ersten Klagen rauskommt und dann weiter klagen, oder B das System in der Zeit verändern, und eine richtige Verfassung fordern und die Politiker zum Teufel schicken, welche diesen "Vertrag" immer wieder unterzeichnet haben. Aus meiner Sicht gehören solche Verträge (es gibt da auch noch weitere) in die Tonne. Und Rundfunk völlig neu geregelt und festgelegt was wieviel und zu welchem Preis, ohne den ganzen Filz drum herum.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#18: 22. Dezember 2013, 13:54
Ich war die letzten zwei Tage in der geschlossenen Anstalt, da ich mit Suizid gedroht habe und gesagt habe, ich möchte Staatsbedienstete umbringen, die meine Grundrechte verletzten (Die Sachbearbeiterin aus dem Arbeitsamt und meine Richterin am Amtsgericht). Rausgelassen habe die mich nur wieder, weil ich gesagt habe, dass ich doch keinem was antun werde (stimmt natürlich nur im Moment).

Was die GEZ-Mafia betrifft: Für mich ist das Spiel leider aus, denn meine Mutter (ich selbst bin 29 Jahre alt) hat nun diese scheiß GEZ-Gebühr bezahlt bzw. mich dazu gezwungen zu zahlen. Habe nur bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo überstanden hat. Ich will nicht sagen, dass ich sie dafür hasse, aber es kotzt mich zumindest an. Aber den nächsten Scheiß habe ich ja auch schon gebaut. Ich habe meine Richterin, die mir einen Strafbefehl verpasst hat vor vier Tagen, am Telefon und per eMail als "austauschbare regimetreue dumme Arschfotze und regimetreue Systemhure" bezeichnet. Da wird mir bestimmt auch noch eine Strafe blühen und ich freue mich schon darauf.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#19: 22. Dezember 2013, 18:58
Da haben die es also geschafft, einen ganz harten Kämpfer weichzuklopfen. Zumindest zeigt es uns, dass wir alle im Knast landen, wenn wir nicht zahlen. Hoffentlich bin ich bis dahin Rentner.
Solche Beleidigungen bringen immer nur Ärger, manchmal habe ich das Gefühl, die provozieren die Beitragsverweigerer, damit die wieder Oberwasser haben wenn jemand durchdreht.
Mach es gut, abgezockter1984, wirst mir hier fehlen...


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Re: Zwangsanmeldung?!
#20: 22. Dezember 2013, 19:23
Nein, Roggi. Ich gebe nicht auf, was die GEZ betrifft !!!!!!! Wegen der GEZ-Verzweigerung kann man meines Erachtens gar nicht in den Knast wandern.

In den Knast wandere ich wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe ein Inkassounternehmen wegen einer unberechtigten Forderung angezeigt, was mir eine Anzeige wegen der Anzeige gegen das Inkassounternehmens einbrachte (§ 145d Abs. 1 StGB). Aber die Lügen und ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Januar oder Februar 2014 ist die Verhandlung.

Erst nachdem ich den Einspruch per Einschreiben an das Amtsgericht geschickt hatte, bin ich in die geschlossene Anstalt gegangen. Das hat alles noch gar nichts mit der GEZ-Sache zu tun und vielmehr wegen meinem Borderline-Syndrom. Nach zwei Tagen hat mich meine Mutter abgeholt aus der Anstalt und mich zur Zahlung der GEZ bewegt. Ich habe es nur aus Mitleid bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo erfolgreich überlebt hat und ich ihr diesen Stress nicht antun wollte mit meiner sonst konsequenten Verweigerung und Staatsfeindlichkeit. Meine Mutter hat leider das Problem, ständig helfen zu wollen, womit sie sich nur selbst schadet.

Aber selbst, wenn ich wegen dem Strafbefehl eingebuchtet werde: Nach 50 Tagen bin ich wieder draußen und bezahlt habe ich (LEIDER) nur für Januar bis September 2013. Oktober bis Dezember 2013 ist die Rechnung noch offen. Und meinen Widerspruch muss die GEZ irgendwann trotzdem beantworten. Die sehen ja, dass die Überweisung vom Konto meiner Mutter passierte und ich selbst weiterhin das aktuelle Quartal nicht bezahlt habe und es auch nicht zahlen werde.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#21: 22. Dezember 2013, 19:55
Wo sind eigentlich die "Moderatoren"..
Mein Mann, aka OutlawX wurde hier rigoros gebannt weil er den Hungerstreik von Rene kritisierte.Es wurde ihm die Geistige Gesundheit abgesprochen. Hier tauchen nun Begirffe wie "Arsch..F.." und System.Hu..e..* auf und kursieren weiterhin im Netz.Nur weiter so...

keindooftv.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#22: 22. Dezember 2013, 19:59
Auch wenn der Kampf weitergeht, eine Schlacht haben die gewonnen. Von welchem Konto das Ged kommt, ist denen egal, ich glaube das ist weg. Da ich das Thema mit Gerichtsvollzieher nicht kenne, war ich im glauben, wer nicht zahlen will, kommt ins Gefängnis. In meinem Fall befürchte ich noch, was viel schlimmer wäre, dass die sich einfach an mein Konto ranmachen.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#23: 22. Dezember 2013, 20:10
 Hallo abgezockter1984 ,
ich bewundere dich in deinem vehementen Widerstand und begrüße deine Offenheit.
Du bist wohl aus der gleichen Mentalität geschnitzt wie ich und ein kurz vorm Ausbruch stehender oder wie bei dir schon explodierter Vulkan. Ich bedaure , dass es leider nicht so gelaufen ist oder laufen konnte , wie du es dir ausgerechnet und gewünscht hast ,weil du auf einen geliebten Menschen Rücksicht nehmen wolltest. Meine Hochachtung dafür und bleib bitte so wie du bist. Solche Kerle wie du passen in diese Welt und sind Balsam für dieses unseres Forum. Frohes Fest und ein gutes 2014 , Mario Walter aus dem Schwäbischen


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Re: Zwangsanmeldung?!
#24: 26. Dezember 2013, 20:28
Hallo und schöne Weihnachtstage an alle!

Ich habe auch die selbe Frage wie Myanubis. Sollte man gar nicht auf solche Briefe mit dem Anmeldungszwang reagieren oder doch sich freiwillig anmelden und danach schon auf einen Beitragsbescheid warten um später einen Wiederspruch und eine Klage einzulegen? Kann jemand sagen, was kann man gegen eine Direktanmeldung tun?


Hallo,

Person A hat vor kurzem (etwa 2 Wochen) einen Brief bekommen mit bitte zur Anmeldung. Dieses Schreiben wurde kurzer Hand in den Papierkorb entsorgt.

Ich habe heute aber gelesen das für leute die seit Ende November auf entsprechende Schreiben nicht reagierten, das Verfahren der "Direktanmeldung" angewendet wird. Zudem würden die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hätten, rückwirkend vom 1. Januar 2013 an erhoben.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448

Muss Person A sich jetzt selbst melden bevor es eine Direktanmeldung gibt, oder lieber auf weiteres warten?

Gruß


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Re: Zwangsanmeldung?!
#25: 27. Dezember 2013, 09:26
Hallo und schöne Weihnachtstage an alle!

Ich habe auch die selbe Frage wie Myanubis. Sollte man gar nicht auf solche Briefe mit dem Anmeldungszwang reagieren oder doch sich freiwillig anmelden und danach schon auf einen Beitragsbescheid warten um später einen Wiederspruch und eine Klage einzulegen? Kann jemand sagen, was kann man gegen eine Direktanmeldung tun?

Abwarten und wenn der Bescheid ankommt dagegen Widerspruch einlegen und ggf. Klage.

Meine ursprüngliche Frage ist leider nur zum Teil beantwortet worden.
Eins ist klar: nur mit Ignorieren und Entsorgen aller Schreiben des BS verliert man den Kampf definitiv.

Folgendes Gedankenspiel:
Personen A1-A5 (5 Personen) wohnen in der Adresse B.
Der BS meldet sie alle an, denn sie wissen nicht ob sie in einer oder mehreren Wohnungen leben.
Alle 5 Personen reagieren nicht zunächst!
Irgendwann kommt ein Beitragsbescheid.
Nun zahlt A1 und A2-A5 legen nur Widerspruch ein mit den Worten: Hiermit legen ich Widerspruch ein gegen den Bescheid vom XXXX. Begründung nicht notwendig.
Das Gleiche auch wenn der Widerspruchsbescheid gekommen ist. Nur minimale Begründung: Man ist der Meinung, dass man laut Gesetz nicht verpflichtet ist zu zahlen und Auskunft zu erteilen.

Nun kommt es irgendwann mal zu einem Prozess und man geht mit einem RA dahin und gibt nur an, dass man mit A1 in einer Wohnung wohnt.

Alle 4 Personen A2-A5 machen das! Nun hat zwar der BS das Geld für die Wohnung zwar bekommen aber das 10 Fache davon für jede der 4 anderen Klageverfahren bezahlt.
Wenn nur 1% der Haushalte das machen würden, würden die Beiträge richtig einbrechen!
Meiner Meinung nach kann der BS nicht einfach für alle Datensätze eine Direktanmeldung vornehmen, weil sie nicht wissen ob sie wirklich dort wohnen. Was meint ihr?


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Re: Zwangsanmeldung?!
#26: 03. Januar 2014, 17:12
zu dem Gedankenspiel, denke ich, das in diesem Fall das Gericht die Kosten nicht dem Rundfunktverein aufbügeln wird,
sondern,
A) falls dieser "Vertrag" tatsächlich Bestand haben sollte den Personen A2 bis A5, weil diese ja den Anforderungen des "Vertrags" nicht zeitnah nachgekommen sind.
B) falls dieser "Vertrag" fällt ist die Aufteilung der Kosten völlig ungewiss
C) falls weder A noch B vor der Entscheidung zu den jeweiligen Wiedersprüchen fällt, dürfte in der ersten Instanz die Kosten zu Lasten Person A2 bis A5 gehen, diese könnten dann Berufung einlegen und weiter klagen, und hoffen dass der Vertrag insgesamt ungültig wird! Das wird natürlich spanend


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jetzt_reicht_es

Re: Zwangsanmeldung?!
#27: 08. Januar 2014, 13:05
zu dem Gedankenspiel, denke ich, das in diesem Fall das Gericht die Kosten nicht dem Rundfunktverein aufbügeln wird,
sondern,
A) falls dieser "Vertrag" tatsächlich Bestand haben sollte den Personen A2 bis A5, weil diese ja den Anforderungen des "Vertrags" nicht zeitnah nachgekommen sind.
B) falls dieser "Vertrag" fällt ist die Aufteilung der Kosten völlig ungewiss
C) falls weder A noch B vor der Entscheidung zu den jeweiligen Wiedersprüchen fällt, dürfte in der ersten Instanz die Kosten zu Lasten Person A2 bis A5 gehen, diese könnten dann Berufung einlegen und weiter klagen, und hoffen dass der Vertrag insgesamt ungültig wird! Das wird natürlich spanend
Laut Vertrag sind sie es doch den Anforderungen des Vertrags nachgekommen! Sobald für eine Wohnung gezahlt wird, hat BS nichts weiter zu melden! Keiner kann mich zwingen beim BS alle meine Wohnverhältnisse offenzulegen: wer schläft mit wem usw.! Datenschutz!
Keiner kann mich zwingen Auskunft zu erteilen, wenn für die Wohnung bereits gezahlt wird!
Es ist eher die Aufgabe des BS sicherzustellen, dass der Beitrag pro Wohnung einmal gezahlt wird.

Die Gerichte sind eher formal: es gibt ganz wenigen Ausnahmen, die eine Kostenverteilung in einem Prozess zulassen.
Insbesondere, wenn der Bescheid aus formalen Gründen aufgehoben werden muss, dann muss das Gericht die Kosten der Gegenseite aufbürgen (bzw. Stadtskasse!).

Außerdem: bis Ende 2014 kann man sich die zu viel bezahlten Beiträge rückerstatten lassen: das steht sogar im Gesetz!


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Re: Zwangsanmeldung?!
#28: 08. Januar 2014, 13:55
Nein, Roggi. Ich gebe nicht auf, was die GEZ betrifft !!!!!!! Wegen der GEZ-Verzweigerung kann man meines Erachtens gar nicht in den Knast wandern.

Doch, wenn man die Ordnungswidrigkeitenstrafe nicht zahlt und dann die ganze Sache bei der Staatsanwaltschaft landet. Dann gibt es Bußgeld in Form von Tagessätzen, die bei Nichtzahlung abzusitzen sind.


In den Knast wandere ich wegen einer ganz anderen Sache: Ich habe ein Inkassounternehmen wegen einer unberechtigten Forderung angezeigt, was mir eine Anzeige wegen der Anzeige gegen das Inkassounternehmens einbrachte (§ 145d Abs. 1 StGB). Aber die Lügen und ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Januar oder Februar 2014 ist die Verhandlung.

So ist es mit dem Widerstand: Man wird unter Druck gesetzt.



Erst nachdem ich den Einspruch per Einschreiben an das Amtsgericht geschickt hatte, bin ich in die geschlossene Anstalt gegangen. Das hat alles noch gar nichts mit der GEZ-Sache zu tun und vielmehr wegen meinem Borderline-Syndrom.

Ob Du Dir mit dieser Art zu kämpfen selbst etwas Gutes tust, sei dahingestellt. Versuche es mal mit organischem Eisen - keine Garantie.


Nach zwei Tagen hat mich meine Mutter abgeholt aus der Anstalt und mich zur Zahlung der GEZ bewegt. Ich habe es nur aus Mitleid bezahlt, weil sie gerade erst ihre Chemo erfolgreich überlebt hat und ich ihr diesen Stress nicht antun wollte mit meiner sonst konsequenten Verweigerung und Staatsfeindlichkeit.

Vielleicht solltest Du das mit Deiner Mutter mal dort versuchen: http://www.heilpraktiker-peter-kern.de/Contenido/cms/front_content.php?idcat=1


Meine Mutter hat leider das Problem, ständig helfen zu wollen, womit sie sich nur selbst schadet.
So wie bei Dir offensichtlich. Wehe, wenn sie nicht mehr da ist.

Aber selbst, wenn ich wegen dem Strafbefehl eingebuchtet werde: Nach 50 Tagen bin ich wieder draußen und bezahlt habe ich (LEIDER) nur für Januar bis September 2013. Oktober bis Dezember 2013 ist die Rechnung noch offen.
Das mindert natürlich die Denkfähigkeit durch den dadurch verursachten Stress.


Und meinen Widerspruch muss die GEZ irgendwann trotzdem beantworten.
Die sitzen am längeren Hebel und betrachten das große Ganze von oben. Beeinflussen kannst Du deren Tempo lediglich durch eine Tätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, die dann aber von der Arbeitsweise des zuständigen Richters abhängt. Das Problem: Erzeugst Du durch irgendein Verhalten Druck auf die Verwaltung, kann (muß nicht) es besonders lange dauern. Die Gefahr: Man gilt als Querulant, der dann behördenberüchtigt ist. Das nennt sich dann nonverbale Kommunikation.

Die sehen ja, dass die Überweisung vom Konto meiner Mutter passierte und ich selbst weiterhin das aktuelle Quartal nicht bezahlt habe und es auch nicht zahlen werde.
Das ist denen wurscht, solange die Kasse stimmt.

Bitte versteh' mich nicht falsch, ich will Dich nicht demotivieren, aber Deine Wut sollte in Richtung realisierbarer der Sache nichtschädigender Ideen gerichtet sein. Sobald irgendwie Gewalt ins Spiel kommt, passiert so etwas wie nach der Schanzen-Demo. Auf Gewalt wartet die andere Seite förmlich: Das macht es dann für sie sehr einfach.

Der durch Rechnungen erzeugte psychische Druck muß man aushalten, sonst sollte man die Sache lieber abbrechen und anderswie seinen Mißmut zum Ausdruck bringen. Du schadest nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#29: 08. Januar 2014, 22:36
Lieber Roggi und liebe Betroffenen!
Auch ich bin ein Opfer dieser "Falle", und bekam ein "Dankeschön" für meine Anmeldung, die ich niemals getätigt hatte.
Ich habe tatsächlich jene RECHTSBEHELFSBELEHRUNG aktuell vor mir liegen.
Du sagtest: dies ist ein MUSS zur Antwort. Darf ich dich fragen, was denn die Konsequenzen in diesem Fall bei Nicht-Antwort wäre?
Direkter gerfragt: bin ich jetzt im A....?
Ich hatte den Brüdern des Beitragsservice in mehreren schreiben versucht zu erklären, dass ich weder fernsehe noch Radio höre ... weswegen sollte ich also zahlen?

Darf ich fragen, was der BS tatsächlich gegen mich in der Hand hat, wenn ich weiterhin nicht zahle?
Du hattest von hohen richterlichen Urteilen gesprochen (schon etwas länger her) - darf ich erfahren, was diese gewesen waren oder vielleicht noch gar nicht sind?

Dankeschön, tonarno


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