Hallo und schöne Weihnachtstage an alle!
Ich habe auch die selbe Frage wie Myanubis. Sollte man gar nicht auf solche Briefe mit dem Anmeldungszwang reagieren oder doch sich freiwillig anmelden und danach schon auf einen Beitragsbescheid warten um später einen Wiederspruch und eine Klage einzulegen? Kann jemand sagen, was kann man gegen eine Direktanmeldung tun?
Abwarten und wenn der Bescheid ankommt dagegen Widerspruch einlegen und ggf. Klage.
Meine ursprüngliche Frage ist leider nur zum Teil beantwortet worden.
Eins ist klar: nur mit Ignorieren und Entsorgen aller Schreiben des BS verliert man den Kampf definitiv.
Folgendes Gedankenspiel:
Personen A1-A5 (5 Personen) wohnen in der Adresse B.
Der BS meldet sie alle an, denn sie wissen nicht ob sie in einer oder mehreren Wohnungen leben.
Alle 5 Personen reagieren nicht zunächst!
Irgendwann kommt ein Beitragsbescheid.
Nun zahlt A1 und A2-A5 legen nur Widerspruch ein mit den Worten: Hiermit legen ich Widerspruch ein gegen den Bescheid vom XXXX. Begründung nicht notwendig.
Das Gleiche auch wenn der Widerspruchsbescheid gekommen ist. Nur minimale Begründung: Man ist der Meinung, dass man laut Gesetz nicht verpflichtet ist zu zahlen und Auskunft zu erteilen.
Nun kommt es irgendwann mal zu einem Prozess und man geht mit einem RA dahin und gibt nur an, dass man mit A1 in einer Wohnung wohnt.
Alle 4 Personen A2-A5 machen das! Nun hat zwar der BS das Geld für die Wohnung zwar bekommen aber das 10 Fache davon für jede der 4 anderen Klageverfahren bezahlt.
Wenn nur 1% der Haushalte das machen würden, würden die Beiträge richtig einbrechen!
Meiner Meinung nach kann der BS nicht einfach für alle Datensätze eine Direktanmeldung vornehmen, weil sie nicht wissen ob sie wirklich dort wohnen. Was meint ihr?