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Autor Thema: Zwangsanmeldung?!  (Gelesen 51384 mal)

m
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Zwangsanmeldung?!
Autor: 18. Dezember 2013, 17:30
Hallo,

Person A hat vor kurzem (etwa 2 Wochen) einen Brief bekommen mit bitte zur Anmeldung. Dieses Schreiben wurde kurzer Hand in den Papierkorb entsorgt.

Ich habe heute aber gelesen das für leute die seit Ende November auf entsprechende Schreiben nicht reagierten, das Verfahren der "Direktanmeldung" angewendet wird. Zudem würden die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hätten, rückwirkend vom 1. Januar 2013 an erhoben.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448

Muss Person A sich jetzt selbst melden bevor es eine Direktanmeldung gibt, oder lieber auf weiteres warten?

Gruß


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Re: Zwangsanmeldung?!
#1: 18. Dezember 2013, 17:42
Wie kann es sein, das jemand einen Vertrag für mich abschließt und der auch ohne meine Unterschrift gültig ist?

Ich würde mir das nicht gefallen lassen!


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Re: Zwangsanmeldung?!
#2: 18. Dezember 2013, 18:05
Ich wurde bereits Zwangsangemeldet.
Plötzlich kam ohne mein Zutun ein Dankesschreiben für die Anmeldung.
Darauf hin habe ich per Einschreiben & Rückschein den BS. angeschrieben und erklärt dass ich diese Anmeldung nicht anerkenne und Kopie der Anmeldung enthaltend Name & Unterschrift des Anmelders angefordert.
Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass diese Art und Weise der Zwangsanmeldung zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung sowie der Nötigung erfüllt und von mir so nicht hingenommen wird.
Keine Antwort bisher!?


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Re: Zwangsanmeldung?!
#3: 18. Dezember 2013, 18:14
Und wieviel musst du nachzahlen? Weil die ja von erhöhten Beiträgen sprechen wenn man zwangsangemeldet wird.

Und wurdest du iwie vorgewahnt oder kam der einfach so ins Haus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2013, 18:17 von myanubis«

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Re: Zwangsanmeldung?!
#4: 18. Dezember 2013, 18:24
Wie gesagt, keine Antwort bisher.
Spielt auch keine Rolle, ich lass es sowieso drauf ankommen.   >:D >:D >:D

Sonst wär ich nicht hier.  >:(


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Re: Zwangsanmeldung?!
#5: 18. Dezember 2013, 20:09
Dass man sich melden muss, ist im RBStV §8 geregelt:
Zitat
§8(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung)...
Die hier unwichtigen weiteren Punkte aus §8 regeln folgendes:
Zitat
§8(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung...
§8(3) ...weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner...
§8(4) ...erforderliche Daten...
§8(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen...
Kein Wort von Zwang, Zwangsanmeldung oder Zwangsmaßnahmen!

Im §9 ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn der Wohnungsinhaber nicht festgestellt werden kann:

Zitat
§9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei  Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Hier ist von Verwaltungszwangsverfahren zu lesen. Wer sich nicht meldet, kann zur Anmeldung gezwungen werden, ist aber noch nicht angemeldet. Wer sich auf deren seltsame Schreiben hin meldet, hat sich selbst angemeldet und ist auf einen Trick reingefallen, so wie Zwiebelchen. Nun weiß der Beitragsservice an wen die Anschreiben zu richten sind weil die Daten der Meldebehörde bestätigt wurden. Der Beitragsservice hat ein aufwendiges Verwaltungszwangsverfahren mit unsicherem Ausgang gespart.
Niemand vom Beitragsservice hat Urkundenfälschung oder Nötigung begangen oder einen Vertrag für jemanden abgeschlossen. Die versenden solche Briefe gerne, mit nicht durchsetzbaren Drohungen versehen, um eine Reaktion zu erhalten.
Wer weiterhin keine Antworten zurückschickt, weckt demzufolge keine schlafenden Hunde und hat wenig zu befürchten.
Erst bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung MUSS reagiert werden, so wie es in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung erklärt wird. Das wäre z.B.: zahlen, melden oder Widerspruch einlegen, je nach Bedarf.

Mein Tip: Nicht melden, das gesparte Geld aufs Sparbuch legen und für Widerspruch und Klage verwenden.
 


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jetzt_reicht_es

Re: Zwangsanmeldung?!
#6: 18. Dezember 2013, 20:49
was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!


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Re: Zwangsanmeldung?!
#7: 18. Dezember 2013, 21:07
auch eine Praxis, die irgendwie nicht neu ist ... hat sich halt nicht viel geändert:
einfach auf Verdacht im Datenmülleimer eine Gebühren-/Beitragspflicht reinmurksen und einfach das Geld fordern ... vielleicht hat ja der ein oder andere keinen Bock zu widersprechen/klagen und zahlt ... ob die Forderung berechtigt ist, ist bei ARD und ZDF egal; pfui.

Alles ganz normale Abzock-Methodik. Neu ist dann halt nur die Vokabel für die Sauerrei: Direktanmeldung (formerly known as Zwangs-/Fremd-/Pflichtanmeldung).


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jetzt_reicht_es

Re: Zwangsanmeldung?!
#8: 18. Dezember 2013, 21:18
verstehe ich immernoch nicht!
Was machen sie mit mehreren Menschen, die in einer Wohnung wohnen?


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Re: Zwangsanmeldung?!
#9: 18. Dezember 2013, 21:22
Danke Roggi für deine Erklärungen. Gut, mir sind sie schon lange bekannt, darf aber, um mich uns nicht zu verraten, nicht alles hier wiedergeben.
Ich habe dieses Schreiben bewusst an den BS. geschickt, da die betroffene Person erwerbslos ist & es dort nichts, absolut nichts zu holen gibt. Ausserdem kenne ich inzwischen den Anmelder. Ich sehe das als Beschäftigungstherapie für die Schmarotzer an.  ;) :D


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Re: Zwangsanmeldung?!
#10: 18. Dezember 2013, 22:20
@ Roggi

Danke für die Erläuterung.

Mit anderen Worten, du glaubst also, dass die angedrohten Zwangsanmeldungen nur Panikmache sind, mit dem Ziel, dass sich die Leute dann selbst melden und der Beitragsservice solche Zwangsanmeldungen gar nicht durchführen darf (laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)? In Bezug auf die Leute, die nicht auf Post reagieren.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#11: 18. Dezember 2013, 23:10
Ich vermute, dass der Beitragsservice nicht aktiv wird, weil zu viele Leute sich nicht anmelden. Jedes Verwaltungszwangsverfahren muss bezahlt werden. Wenn jemand schon wieder verzogen ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, die wissen nicht, ob da jemand ist und zur Beitragszahlung verpflichtet ist. Also Briefe senden mit schrecklichen Drohungen, wer zurückschreibt ist in der Falle. Wer sich nicht meldet, verursacht zusätzliche Arbeit und Kosten um den Beitragsschuldner zu ermitteln. Die haben aber genug zu tun mit Widersprüchen und Klagen gegen angemeldete Leute. Wer bisher noch nicht angemeldet ist und erfolgreich angemeldet wird, kann ja auch noch Widerspruch einlegen gegen einen dann erst möglichen Beitragsbescheid, es sind also trotzdem keine sicheren Einnahmen planbar. Für den Nichtangemeldeten ist aber sehr wohl planbar, wie weiter vorzugehen ist, höchstrichterliche Urteile werden in kürze erwartet und lassen dann die Zukunft des Beitrages erkennen.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#12: 18. Dezember 2013, 23:20
was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht. Derjenige wird sich von da an mit seinen Mitbewohnern genauso rumärgern müssen wie mit dem Beitragsservice. Er muss zahlen und das Geld von seinen Mitbewohnern anteilig einfordern.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#13: 19. Dezember 2013, 12:32
was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht. Derjenige wird sich von da an mit seinen Mitbewohnern genauso rumärgern müssen wie mit dem Beitragsservice. Er muss zahlen und das Geld von seinen Mitbewohnern anteilig einfordern.
Richtig: Jeder Datensatz wird angeschrieben. Ist keine Zuordnung möglich, weil keine Rückinfo kommt, hätte der ÖRR theoretisch die Möglichkeit ein Auskunftserzwingungsverfahren einzuleiten. Das ist natürlich Aufwand. In der Vergangenheit hat der ÖRR dann einfach eigenmächtig eine "Anmeldung" durchgeführt und die Gebühren gefordert ... ziemlich dubios. Alternativ hätte man auch über eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nachdenken können. Hat man aber nicht ... hätte man ja auch seitens des ÖRR den Nachweis führen müssen ...
Wenn diese Praxis unter dem Namen "Direktanmeldung" weitergeführt wird und die Verwaltungsgerichte auch zukünftig über die nicht vorhandene Anmeldung hinweg sehen, hat sich an der Abzocke mit Einführung des Rundfunkbeitrags nichts geändert.


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Re: Zwangsanmeldung?!
#14: 19. Dezember 2013, 13:24
Wenn jemand schon wieder verzogen ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, die wissen nicht, ob da jemand ist und zur Beitragszahlung verpflichtet ist.

Umzug ist kein Problem; solang die Leute richtig gemeldet sind, haben sie ja alle Daten. Das eigentliche Problem sind nur Leute, die nicht richtig gemeldet sind und auch nicht ermittelt werden können, insbesondere solche, die ohne Abmeldung etwa ins Ausland verzogen sind und wo Post z.B. in einem verwaisten Briefkasten landet. Ansonsten dürfte das Risiko einer fruchtlosen Vollstreckung nicht sehr viel höher sein als bei regulär Angemeldeten.

was passiert wenn mehrere Menschen bei der gleichen Adresse leben!
Wenn 5 Menschen in einer WG wohnen wollen sie 5 Zwangsanmeldungen vornehmen?
dann reicht doch einfach Widerspruch einzulegen!
Könnte passieren, dass die jedem einen Drohbrief senden, wenn einer reagiert haben die ihr Ziel erreicht.

Normalerweise wissen sie ja garnicht, dass es sich um eine WG handelt. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, dass sie mit Zwangsanmeldungen gezögert haben. Wenn sie ohne Anmeldung mehrfach kassieren, ist die Rechtslage unklar (ist für beide Seiten riskant, es drauf ankommen zu lassen).


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