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Frage zum "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"

Begonnen von saturn, 25. Januar 2014, 18:28

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saturn


Ist es nötig und/oder sinnvoll, bei der Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids eine Frist zu setzen, z. B. wie folgt:

"Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Zustellung,
gültiger Bezugspunkt ist hier der Poststempel des Einwurfschreibens mit Rückschein."

Oder läßt man das besser weg?

Person Z möchte eigentlich den Beitragsservice nicht drängen. Je länger der Widerspruchsbescheid dauert, desto besser... Allerdings steht bei Person Z in der Rechtsbehelfsbelehrung auch
"Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt, können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden."


PS: Suchfunktion habe ich verwendet (Frist, Aussetzung) und auch viel gefunden, aber leider keine Antwort auf diese Frage.

mickschecker

Wenn man mit dem Widerspruch zum Beitragsbescheid gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt , dürfte das völlig ausreichend sein. Der Beitragsservice hat doch mit der Bearbeitung deines Widerspruchs auch keine Eile. Würde man sehr schnell oder zumindest zeitnah den Widerspruchsbescheid erhalten , wäre der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung doch gar nicht erst notwendig.
Viele andere sind schon beim 3. oder gar 4. Beitragsbescheid angelangt , ohne dass es etwas Ernstes passiert ist.
Denen ihre liebgewonnene Floskel "Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt , können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden " kannst du getrost in die Tonne klopfen. Schon allein für das Verblasen von soviel heißer Luft könnte man ein kleines Kraftwerk betreiben. Im Einschüchtern sind die Weltmeister und leider fallen immer noch zu viele darauf herein.
You can win if you want

unGEZahlt

Zitat von: mickschecker am 25. Januar 2014, 20:37
Denen ihre liebgewonnene Floskel "Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt , können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden " kannst du getrost in die Tonne klopfen. Schon allein für das Verblasen von soviel heißer Luft könnte man ein kleines Kraftwerk betreiben.

Andererseits ist es sicher nicht verkehrt, dass
Saturn
sich wirklich versichert, dass die die Aussetzung der Vollziehung auch wirklich vollziehen.

Es scheint jetzt tatsächlich schon verrückte Gerichtsvollzieher zu geben, die versuchen wollen, den Zwangsbeitrag zwangseintreiben!
( Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7887.msg58152.html#msg58152 )

Markus

mickschecker

Zitat von: unGEZahlt am 25. Januar 2014, 21:57

Es scheint jetzt tatsächlich schon verrückte Gerichtsvollzieher zu geben, die versuchen wollen, den Zwangsbeitrag zwangseintreiben!

Das ist wohl eher nur der Fall , wenn man sich völlig tot stellt und bisher auf rein gar nichts reagiert hat. Sobald der erste Widerspruch mit oder ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachweislich(Einschreiben) beim Beitragsservice eingegangen ist  , sind diese im Zugzwang zur Bescheidung des Widerspruchs. Bis dahin haben die sich gefälligst nicht die Frechheit heraus zu nehmen , etwas zu vollziehen. Auch wenn es das Gesetz so hergibt.  War bis jetzt so glaube ich zu wissen auch noch bei keinem der Fall.
-- Mir ist ein Fall außerhalb des Forums bekannt , welcher bisher schon bereits den 3. Beitragsbescheid-Widerspruch --unwissend alle ohne-- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verschickt hat. Dabei nur den 1. mit Einschreiben , den 2. Beitragsbescheid gar nicht beantwortet hat , dies dann aber im 3.Widerspruch so gestellt , dass er auch den 2. Widerspruch als verschickt behauptet hat. Vielleicht suchen die diesen 2. Widerspruch immer noch oder glauben ihn so langsam in ihrem Chaos als verschollen verbuchen zu müssen.
--So wartet er ebenfalls auf das etwas geschehe...oder eben besser so lang wie möglich nichts geschieht.
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saturn

Erstmal danke für die bisherigen Antworten.

Den Antrag auf Aussetzung wird Person Z auf jeden Fall stellen.

Im Forum ist zu sehen, dass manche Leute hierfür eine Frist setzen und andere eben nicht. Eine Begründung warum man eine Frist setzen sollte (oder auch nicht) sehe ich aber noch nirgends.

Eure Antworten bestärken Person Z aber in der Meinung, keine Frist zu setzen - aber vielleicht könnte sich ja einer der "Frist-Setzer" auch mal melden, warum er eine Frist gesetzt hat.

503

#5
ZitatSollte mir aus ominösen Gründen demnächst doch "Vollstreckung angedroht" werden, dann würde ich vorerst die Landesrundfunkanstalt nochmals darauf hinweisen, dass diese meinen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" doch bitte erst mal entscheiden möge - incl. erneuter Frist, und *dann* nach entweder Ablehnung oder fruchtlosem Verstreichen der Frist, den "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht stellen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.msg56005.html#msg56005

Ich denke, dass die Fristsetzung ins Leere läuft. Weil der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Widerspruch steht, sind Beitragsservice/Rundfunkanstalt im Zugzwang zur Bescheidung des Widerspruchs und das wollen die um jeden Preis vermeiden. Deswegen kann es auch keine Vollstreckungsandrohung geben.
In meinem Widerspruch(15-20 Dezember 2013) habe ich keine Frist gesetzt. Bis jetzt(26Januar2014) keine Briefe von Beitragsservice erhalten.
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
,,Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer."
"Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten."

saturn


So, Widerspruch ist unterwegs. Frist wurde nicht gesetzt, man hat's ja nicht eilig...

staatsfern

Hallo zusammen,

also ich hab das in meinem Widerspruch so geschrieben:

"Zum anderen: in § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher steht:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

"Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen. Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem ,,auffälligen Missverhältnis" zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen. Hinzukommen muss aber eine besondere Motivation des Bewuchernden, nämlich das ,,Ausbeuten" als bewusstes Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich" (zitiert aus Wikipedia).

Eine Zwangslage liegt dann vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint.
Der nunmehr von Ihnen für die gleiche Nutzung(smöglichkeit) geforderte Beitrag beträgt nicht "nur" das Doppelte sondern sogar das Dreifache der ursprünglichen Rundfunkgebühr (ich hatte "nur" Radio/PC).
Ihre Androhung von Vollstreckungsmassnahmen bzw. einer Geldbusse werte ich als  Vorsatz, um mich in eine solche Zwangslage zu bringen.

Daher stelle ich gleichzeitig mit diesem Widerspruch den Antrag, die von mir geforderte Zahlung des Rundfunkbeitrags auszusetzen, bis die Gerichte geklärt haben, ob die jetzige Regelung überhaupt verfassungskonform oder eben - entsprechend meinen obigen Ausführungen - verfassungswidrig ist. Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind die entsprechenden Klagen ja bereits eingereicht bzw. werden noch eingereicht."


Meine drei Widersprüche wurden im Widerspruchsbescheid dann erwartungsgemäss mit dem üblichen Blabla als "zulässig, aber unbegründet" abgewiesen. Eine Aufstellung der rückständigen Beiträge war - soweit ich mich grad erinnere - natürlich auch dabei.

Wesentlich erscheint mir, wirklich bei jedem Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen. Bei mir warens drei, bis dann der Widerspruchsbescheid gekommen ist und ich endlich klagen konnte. Zwischen den Bescheiden sind immer auch noch Briefe mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge" gekommen. Einen Bescheid hätte ich bei dieser "Flut" fast übersehen - ich hab ja auch noch was anderes zu tun :-). Also schaut genau hin, was drauf steht!

Bei meiner anschliessenden Klage habe ich dann zusätzlich folgenden Antrag gestellt:

"Weiterhin beantrage ich gem. § 80 Abs. 5 VwGO, dass die aufschiebende Wirkung meiner Klage im Hinblick auf Mahn- und Vollstreckungsmassnahmen bzgl. des geforderten Betrags in Höhe von 239,76 € und evtl. weiterer Beitragsforderungen angeordnet wird.
Begründung: Die Rechtsgrundlage für die Beitragsforderung ist nicht verfassungskonform."

Ein paar Tage später hatte ich schon Post vom Gericht, dass der BR die Beitragsforderungen bis zur abschliessenden gerichtlichen Entscheidung über die Klage mahn- und sollausgesetzt hat und daher der Antrag als unbegründet zurückzuweisen ist.

Das Gericht hat mich dann darauf hingewiesen, dass der Antrag unter diesen Umständen gegenstandslos ist und ich ihn zurücknehmen kann. Das hab ich dann auch gemacht. Dadurch hatte ich dann nur die verminderten Gerichtskosten (Faktor 0,5) in Höhe von 17,50 € für den zurückgezogenen Antrag zu berappen - sonst wärs wahrscheinlich das dreifache gewesen.

Die Klage bleibt natürlich aufrecht :-) . Das Gericht hat das Verfahren sowieso erstmal ausgesetzt, bis das Bayer. Verfassungsgericht die Popularklage vom Ermano Geuer entschieden hat. Also lehne ich mich erstmal zurück und trinke einen Kaffee :-)

Ja - so war das bis jetzt bei mir.

Viel Erfolg!
,,Eigentlich ist es gut, dass die Menschen unser Banken- und Währungssystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh." (Henry Ford, 1863-1947)
"Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht." (Mayer Amschel Rothschild 1744-1812)

smartorakel

Hallo,
ehrlich gesagt kann ich aber die Kostenentscheidung bzw. -tragungsregelung nicht vom Gericht verstehen.
Du stellst einen Antrag auf AdV weil Dir die Rundfunkanstalt Vollstreckungsmaßnahmen androht bei Nichtzahlung.
Jetzt, wo Du Dich rechtlich zur Wehr gesetzt ahst, knickt doch die Beklagte ein und sieht von ihren Vollstreckungsmaßnahmen ab bis zur Entscheidung des Gerichts.
Ergo hatte Dein Antrag doch Sinn und Erfolg und hat sich nur durch Zutun der Beklagten erledigt.
Dass Du nun auch noch die Zeche zahlen sollst ist zwar formalrechtlich i.O., aber höchst verwerflich....
VG

staatsfern

#9
Hallo smartorakel,

der BR hat dem Gericht die Mahn- und Sollaussetzung meiner Beitragspflicht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugesagt, nachdem ich den Antrag bei Gericht bereits gestellt hatte.
Wahrscheinlich wäre es geschickter gewesen, wenn ich anders vorgegangen wäre - nämlich so:
Ich hatte in meinem Widerspruch ja bereits den Antrag auf AdV beim BR gestellt - allerdings ist der BR in seinem Widerspruchsbescheid darauf überhaupt nicht eingegangen. Die haben nur geschrieben, dass die Bescheide zu Recht ergangen sind, dass ich die Rundfunkbeiträge zu entrichten hätte, dass die Landesrundfunkanstalten ermächtigt sind, das Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags zu regeln und dass entsprechende Säumniszuschläge bei nicht fristgerechter Zahlung fällig werden. Der letzte Satz zu diesem Thema war dann: "Eine Zahlung ging nicht ein". Von Vollstreckungsmassnahmen war in diesem Bescheid übrigens keine Rede.
Ich hätte also gleich nach dem Widerspruchsbescheid beim BR nochmal nachhaken müssen, die Klage und den Antrag auf AdV beim Gericht ankündigen und eine Entscheidung des BR zu meinem Antrag auf AdV mit Fristsetzung fordern müssen. Wenn der BR daraufhin die AdV verweigert hätte, dann wäre der Antrag bei der Klageerhebung begründet gewesen und dann hätte der BR - wenn das Gericht für mich entschieden hätte - wohl die Kosten des Antrags zahlen müssen.

Dazu aus dem Schreiben des VWGerichts:
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag nur zulässig ist, wenn  v o r h e r  bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, oder bei der Widerspruchsbehörde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde und dieser ganz oder teilweise abgelehnt oder nicht in angemessener Frist verbeschieden wurde. Unabhängig davon ist der Antrag auch zulässig, wenn eine Vollstreckung droht."

Noch besser wäre es wohl gewesen, in meinem Widerspruch den Antrag auf AdV gleich mit einer Fristsetzung zu stellen.

Vielleicht wäre auch die Sichtweise rechtlich haltbar gewesen, dass der BR meinen bereits im Widerspruch gestellten Antrag (auch ohne Fristsetzung) nicht in angemessener Frist verbeschieden hat. Dann wäre mein Antrag bei Gericht dann doch wieder zulässig gewesen und die Kosten vielleicht beim BR.

Sei wie es sei - der Zug ist für mich durch. Vielleicht ist meine Erfahrung ja für euch nützlich.

Um Recht zu bekommen, muss man in diesem Rechtsstaat als KlägerIn erstmal in Vorleistung gehen - das kann je nach Streitwert auch ziemlich teuer sein. Und ob man dann auch wirklich Recht - und die Kosten wieder erstattet - bekommt, ist dabei ja noch mehr als fraglich. Ich hab da mal vor vielen Jahren den Satz gelesen: "Erfahrene Juristen bestätigen, dass es in einem Prozess einen leichten Vorteil bedeutet, im Recht zu sein".
Wer da im Paragrafendschungel die Lücken kennt, ist ganz eindeutig im Vorteil. Und die beim ÖRR haben sicher exzellente Anwälte.
Ich hatte meine Klage am 19.12.13 beim Gericht eingereicht und die Zusage der AdV vom BR hat das Datum: 23.12.13. Erstaunlich, wie schnell die sogar in der Vorweihnachtszeit sein können :-)

Zu deinem Unverständnis und der Verwerflichkeit mag ich dir sagen:
Die Bundeskanzlerin, der Steinbrück - und andere - habens ja deutlich gesagt: Die Banken sind systemrelevant.
Was sie nicht dazu gesagt haben ist, für welches System sie relevant sind.
Denn das System ist: Umverteilung von fleissig nach reich - von 98% der Bevölkerung zu 2%. Für dieses System sind die Banken allerdings wirklich relevant und auch absolut alternativlos. Der Henry Ford soll gesagt haben: "Wenn die Menschen unser Geldsystem verstehen würden, dann hätte wir eine Revolution - und zwar noch vor morgen früh".
Der Nachteil für uns 98% ist neben der ständigen und exponentiellen Enteignung, dass alle wesentlichen Posten mit Personen besetzt sind, die zu den 2 % gehören - natürlich auch die Posten in den Gerichten und den Rundfunkanstalten. Die werden alles tun - nur ganz bestimmt nicht an dem Ast sägen, auf dem sie und ihresgleichen höchstkomfortabel sitzen. Deshalb erwarte ich vom Bayerischen Verfassungsgericht auch eine Entscheidung, die den Pfründen des ÖRR dienen wird. Und wenn dazu eine Rechtsbeugung erforderlich ist, werden sie genau das tun (das war bei der Banken- und Eurorettung schliesslich ganz genauso).

Für mich ist der Ausgang meiner Klage deshalb auch nebensächlich - da habe ich meine Energie schon lange rausgenommen.
Wesentlich ist für mich, in der Verhandlung meine Wahrheit auszusprechen. Deshalb bin ich auch sehr erfreut darüber, das der BR das Gericht um eine mündliche Verhandlung gebeten hat. Das ist ganz in meinem Sinn! Vielleicht kann ich für meine Verhandlung dann ja auch noch den einen oder die andere von der etwas unabhängigeren Presse zur Berichterstattung gewinnen. :-)

Je mehr Menschen ihre Wahrheit aussprechen um so besser! Das ist für mich die Graswurzelrevolution.

liebe Grüsse













,,Eigentlich ist es gut, dass die Menschen unser Banken- und Währungssystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh." (Henry Ford, 1863-1947)
"Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht." (Mayer Amschel Rothschild 1744-1812)

Bürger

@staatsfern:
Danke für Deine ausführlichen und gut verständlichen Erläuterungen zum
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
aber vor allem auch für Deine sehr  *überzeugende* Sicht der Dinge!
Weiter so + gute Erfolge beim Verbreiten der Wahrheit! ;) :D
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www.rundfunk-frei.de

smartorakel

#11
Hallo staatsferne,
danke für Deine ausführliche Klarstellung bezüglich Deines AdV-Antrages, ich war wohl der irrigen Annahme aufgesessen, dass Du eine Frist der Landesrundfunkanstalt gestellt hattest und diese bereits verstrichen war.
So wie Du es nun geschildet hast ergibt es "leider" dann doch Sinn bezgl. der Kostenfestsetzung.
VG

staatsfern

Hallo smartorakel,

ich bedaure, wenn in meinem ersten Beitrag die Dinge vielleicht nicht klar genug beschrieben habe.
Es ist für mich eine grosse Herausforderung, die Dinge im Rechtsdschungel vollständig und in der richtigen Reihenfolge darzustellen.
Das Rechtssystem in diesem Land ist inzwischen so ziemlich das Gegenteil vom gesunden Menschenverstand.

Der ist zwar im alltäglichen Leben wirklich hilfreich - im rechtlichen Bereich allerdings durchaus hinderlich, wie ich in einer anderen Sache letzthin schmerzlich und teuer erfahren musste.

Da wäre ich als Geschädigter zum Schluss noch zum Beklagten geworden, wenn ich mich nicht auf einen haarsträubenden Vergleich eigelassen hätte. Und das alles ist durch BGH-Urteile gedeckt.

Meine Anwältin hat mir dabei immer wieder deutlich gemacht, dass Juristen eine gänzlich andere Denk- und Herangehensweise haben:
strategisches Kakül, eiskaltes Schachern, Finten und Pokern sind da die Mittel, die Erfolg versprechen.
Ob das Ergebnis dann mit dem Rechtsgefühl des gesunden Menschenverstands übereinstimmt, spielt keinerlei Rolle.
Wer macht wann welchen Schachzug und bringt damit den Gegner in Bedrängnis (z.B. Beweislastumkehr), zieht den Fuss schnell und geschickt aus der Schlinge (siehe ultraschnelle Reaktion des BR) oder kommt wegen einem simplen Verfahrensfehler davon.
Sie hat auch gesagt, dass sogar abgebrühte Anwälte angesichts höchstrichterlicher Urteile oft nur noch den Kopf schütteln können.
Als ich einmal nebenbei das Thema ÖRR angesprochen habe, hat sie ohne mit der Wimper zu zucken gesagt: natürlich haben wir ein Staatsfernsehen.

Wir begeben uns mit unseren Klagen aus meiner Sicht also in eine Arena der Rechtsshow.
Die Anwälte und die Richter wissen das.
Und wir tun gut daran, uns das immer wieder zu vergegenwärtigen.
Genau darum ist für mich der Ausgang meiner Klage nebensächlich.

Es ist einfach eine Gelegenheit, meine Wahrheit auszusprechen.

Im Moment sitzen die 2% an den Hebeln der Macht - noch.
Wir 98% haben nur einen entscheidenden Vorteil: wir sind viele!
Mögen es jeden Tag mehr werden, die ihre Wahrheit ausprechen - egal, ob es gleich einen Erfolg bringt oder vielleicht auch erst später!

in diesem Sinne liebe Grüsse an alle


PS: ich konnte meinen Beitrag nicht mehr korrigieren - daher hier die Richtigstellung:
Ich habe an einigen Stellen versehentlich für "Aussetzung der Vollziehung" die Abkürzung AvD geschrieben.
Richtig ist natürlich: AdV :-)
,,Eigentlich ist es gut, dass die Menschen unser Banken- und Währungssystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh." (Henry Ford, 1863-1947)
"Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht." (Mayer Amschel Rothschild 1744-1812)

saturn


Bisher keine Antwort auf meinen Widerspruch.

Stattdessen kam inzwischen der nächste Beitragsbescheid, dem ich heute wieder widersprochen habe.

Minion

Normales vorgehen. Ich möchte dem BS nicht mal Böswilligkeit unterstellen, es ist eher so, dass die in der Abteilung die die Widerspruchsbescheide anfertigen zuviel zutun haben und die andere Abteilung ganz normal ihre Beitragsbescheide rausschickt.

Da ist rein rechtlich auch nichts dran auszusetzen, auch wenn es für uns nervig ist.
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.