Autor Thema: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika  (Gelesen 8309 mal)

Offline cybermage

  • Beiträge: 1
GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« am: 29. November 2008, 12:02 »
Hallo zusammen,

heute trudelte ein zweiter Mahnbrief der GEZ ein, adressiert an unseren Hund Mika, der auch nunmehr seit zwei Jahren tot ist. Nun gibt es im beiliegenden Formular keinen Abschnitt [ ] Haustier (verstorben). Meine Mutter schrieb nach dem ersten GEZ-Brief bereits eine Antwort an die GEZ, die diese aber wohl nicht beachtete. Von der Grundsatzfrage mal abgesehen, ob tote Hunde GEZ-Gebühren zahlen müssen, bin ich versucht, einen gepfefferten Brief an die GEZ zu schreiben wegen, z.B., seelischer Grausamkeit---der Hund war ja ein wertvolles und beliebtes Familienmitglied und bei jedem GEZ-Brief brechen sozusagen alte Wunden auf.

Was würdet ihr machen?

Gruß
Holger


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Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #1 am: 29. November 2008, 12:42 »
Melde den verschiedenen Wauzi doch einfach als Rundfunkteilnehmer an und gib als Zahlungsmethode Einzugsermächtigung an. Dann gibt es keinerlei Post mehr aus Köln-Bocklemünd (auch keine Zahlungsaufforderungen), nur noch emsige Abbuchungen. Die seelische Traumatisierung bleibt auf ein Minimum reduziert.

Edit: Alternativ kannst du dir ja auch ein neues "wertvolles und beliebtes" Familienmitglied anschaffen und dieses rechtskonform anmelden und bezahlen lassen.


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« Letzte Änderung: 29. November 2008, 15:07 von Schergenschreck »

Offline Bea

  • Beiträge: 5
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2008, 16:18 »
Wie krank ist das denn??

Wobei... wir bekommen auch noch regelmäßig ein Anschreiben für meinem Mann seine Geschiedene.

Ich schätze mal die Datenpfleger bei der GEZ haben einen IQ von... -15


seufz...


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Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2008, 03:29 »
@ Bea:

Nö, würd ich nicht sagen... Die GEZ ist halt ein zu 99,9% automatisiertes System. Die meisten Mitarbeiter sind vermutlich IT-Leute, der Rest Verwaltung und 1-2 arme Schweine (wahrscheinlich Schüler oder Stundenten), die an der Info-Hotline sitzen und Parolen vortragen müssen (und die Datenbanken einsehen können).
...kann durchaus eine Zeit lang dauern, bis ein geschiedener/verstorbener Mensch oder gar ein Haustier aus den Datenbanken verschwindet.

Das gute an der Sache ist aber, dass man die Briefe von der GEZ getrost in den Müll werfen kann, weil sich sowieso nie ein Mensch damit auseinandersetzen wird (wenn man sie zwingt, leiten sie das ganze schätzungsweise an die zuständige LRA weiter; die GEZ interessiert sich nur für Datenverarbeitung).

Grüße,
Flo


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Offline helm

  • Beiträge: 565
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #4 am: 06. Februar 2009, 22:14 »
interessant wäre nur, ob noch nen Bescheid oder eines Tages der Gerichtsvollzieher kommen würde ... für eine kleine Nagelprobe ist die Situation sehr geeignet ;D


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Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #5 am: 06. Februar 2009, 22:38 »
Ja, stimmt eigentlich. Wäre interessant zu wissen, was der Gerichtsvollzieher sagt, wenn er erfährt, dass er bei einem toten Hund vollstrecken muss :-)
Wobei: Evtl. muss dann der Haustierhalter noch für die Kosten des GV aufkommen, wer weiss, ich halte das nicht für ausgeschlossen.


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« Letzte Änderung: 06. Februar 2009, 22:40 von Florian »

Offline helm

  • Beiträge: 565
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #6 am: 07. Februar 2009, 14:06 »
Im Prinzip unterscheidet sich der Fall doch gar nicht so sehr von diesem hier, oder?
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26906/1.html
Herr Koselleck hat imho leider zu Früh begonnen, dagegen anzurudern. Viel interessanter und unterhaltsamer wäre es doch gewesen, zu erfahren, ob der ÖRR auch in solchen Fällen wirklich die Gebühren per Bescheid festsetzt und den Gerichtsvollzieher schickt.
Vielleicht spendet ja eines Tages mal jemand meinem obdachlosen chinesischen Kumpel GEZini Xan für ein oder zwei Tage Unterschlupf und meldet dessen Geräte online an.
 :D


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Offline GEZ noch?

  • Beiträge: 915
Re: GEZ-Mahnung an unseren Hund Mika
« Antwort #7 am: 29. März 2009, 23:43 »
ich wundere mich, daß der Frederöffner das Briefgeheimnis nicht wahren will und einfach die Post an seinen Hund öffnet.

Die Post ist an den Hund addressiert.
Somit ist nur der Hund berechtigt, die Post zu öffnen, zu lesen und zu beantworten.
Der Hund ist tot.

Also muß die Post an den Absender zurück. "Empfänger war unser Hund und ist vor zwei Jahren verstorben"
Natürlich unter Zeugen geschrieben, einkuvertiert und abgeschickt.

Alles weitere geht seinen Gang:
die GEZ wird wieder zu dämlich sein, wird weiterhin Briefe schicken, wird irgendwann einen Spitzel schicken, dem man leider mitteilen muß, daß der Empfänger verstorben ist. Vielleicht wird sie eine Zwangsanmeldung durchführen, der man gelassen entgegensieht. Der Gebührenbescheid kommt, dem man nicht widersprechen kann, da der tote Hund der Empfänger ist. Es wird vielleicht geklagt und vor Gericht stehen die Vertreter von der GEZ als das da was sie sind - Deppen.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

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