Kleine Randnotiz,
was mir am meisten dabei noch sauer aufstößt sind die Säumniszuschläge, sie seien "rechtsfehlerfrei" festgesetzt worden.
Wie kann kein Rechtsverhältnis Säumniszuschläge rechtfertigen?
Erst mit dem öffentl.rechtl. Verwaltungsakt (Beitragsbescheid!) wird doch das Rechtsverhältnis begründet.
Und wie können dann bereits aber Säumniszuschläge in dem begründenden Verwaltungsakt enthalten sein?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn ein Gericht dieses Vorgehensweise auch noch für rechtens erklärt.
Aber das nur am Rande....
Die Säumniszuschläge zusammen mit dem Beitragsbescheid festzusetzen, dessen Erlass jedoch erst durch ein Ignorieren der Zahlungserinnerung und der dann folgenden Zahlungsaufforderung quasi durch den Abgabenschuldner erzwungen werden muss läßt tief blicken und eine nicht gerade positive Einschätzung des Charakters der ÖR Sendeanstalten zu.
Wir haben diese gleich mit der Begründung ausbuchen lassen, dass uns durchaus der Charakter eines Verwaltungsaktes, mit dem eine öffentliche Geldforderung beansprucht wird, bekannt ist und dass ein solcher Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Und wir daher durchaus bereit gewesen wären, sofort zu zahlen, wenn nicht erst diese Wischiwaschischreiben verschickt worden wären.
Es wird uns allen hier vermutlich ein ewiges Rätsel und das ewig sahnige Geheimnis der ÖRR bleiben, warum die nicht gleich das erste Schreiben standardmäßig als Bescheid mit zugehöriger Rechtsbehlfsbelehrung versenden sondern erst noch Abgaben verplempern, indem sie diese sinnlosen Briefe verschicken. Die merken auch gar nicht, dass sie sich in die Gefahr begeben, dass sie nicht den notwendigen Ernst an der Durchsetzung ihrer Forderungen erkennen lassen.
Wenn ich mir vorstelle, dass andere öffentliche Stellen ähnlich handeln würden, können wir den gesamten bundesrepublikanischen Laden gleich dicht machen.
Anstatt Bescheid zu verschicken erklären sie einem, dass das nicht nötig sei, da man ja Höhe und Fälligkeitstermin der Ababe aus dem Gesetz entnehmen kann.
Das kann ich auch bei den Grundbesitzabgaben und bei der KFZ-Steuer.
Also, lieber Bürgermeiste, liebes Finanzamt - spart Euch den Bescheidkrempel. Die Bollwerke der Demokratie machen das auch so.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"