Hallo und guten Abend,
zuerst möchte Person A sich bei allen bedanken, die in diesem Forum Hilfestellung bezüglich des Gebührenservice und den Umgang mit dieser "großartigen" Einrichtung geben.
Leider hat die Suchfunktion Person A nicht zu einem für A zufriedenstellenden Ergebnis geführt, so dass sich für A weiterhin folgende Fragen , bezüglich eines Mahnbescheides vom Gebührenservice, stellen:
Der in einem Gelb versendete Mahnbescheid, muß doch von einem Mahngericht versendet werden, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat,
wieso kann dann als Absender auf dem Mahnbescheid der Gebührenservice stehen, müsste doch eigentlich ein Mahngericht sein?
Wieso können die Stadtkassen bei Anfragen bezüglich des 11-stelligen Aktenzeichens des zuständigen Mahngerichtes keine Auskunft geben ?
Wieso wird denn überhaupt eine Stadtkasse zur Heranziehung der offen Beträge verpflichtet, nicht ein ordentliches Mahngericht ?
Wenn der Gebührenservice zwar nicht rechtsfähig ist, jedoch eine öffentlich-rechtliche "Institution" sein soll, warum dann über "Mahnverfahren", öffentliche Institutionen brauchen doch keinen Mahnbescheid, sondern können doch ganz regulär pfänden, entstemplen oder einfrieren ?
Wäre nett von Euch, wenn Ihr Person A auf die Sprünge helfen könnt.
LG
Dartagnan