Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Grundlegende Frage zu einem Mahnbescheid des Gebührenservice ......  (Gelesen 2288 mal)

d
  • Beiträge: 2
Hallo und guten Abend,

zuerst möchte Person A sich bei allen bedanken, die in diesem Forum Hilfestellung bezüglich des Gebührenservice und den Umgang mit dieser "großartigen" Einrichtung geben.

Leider hat die Suchfunktion Person A nicht zu einem für A zufriedenstellenden Ergebnis geführt, so dass sich für A weiterhin folgende Fragen , bezüglich eines Mahnbescheides vom Gebührenservice, stellen:

Der in einem Gelb versendete Mahnbescheid, muß doch von einem Mahngericht versendet werden, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat,
wieso kann dann als Absender auf dem Mahnbescheid der Gebührenservice stehen, müsste doch eigentlich ein Mahngericht sein? 

Wieso können die Stadtkassen bei Anfragen bezüglich des 11-stelligen Aktenzeichens des zuständigen Mahngerichtes keine Auskunft geben ?

Wieso wird denn überhaupt eine Stadtkasse zur Heranziehung der offen Beträge verpflichtet, nicht ein ordentliches Mahngericht ?

Wenn der Gebührenservice zwar nicht rechtsfähig ist, jedoch eine öffentlich-rechtliche "Institution" sein soll, warum dann über "Mahnverfahren", öffentliche Institutionen brauchen doch keinen Mahnbescheid, sondern können doch ganz regulär pfänden, entstemplen oder einfrieren ?


Wäre nett von Euch, wenn Ihr Person A auf die Sprünge helfen könnt.

LG

Dartagnan




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 22:18 von Uwe«

s
  • Beiträge: 516
Mahngerichte und -bescheide sind für Geldforderungen zwischen Privatpersonen zuständig.

Bei Behörden sind schon deren Bescheide zur Vollstreckung geeignet, und vollstreckt wird je nach Ort durch Finanzamt, Stadtkasse, Zoll o.ä.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 2
Guten Abend ss32,

Person A bedankt sich für die schnelle Antwort und die Ausführung.

Person A war offensichtlich bisher der falschen Meinung, dass die Mahngerichte allgemein für zivilrechtliche Geldforderungen zuständig sind, also auch für Geldforderungen von Unternehmen an Privatpersonen, oder umgekehrt  :-[

Was Person A allerdings nicht einleuchtet ist, dass wenn die Bescheide alleine zur Vollstreckung genügen, trotzdem Mahnbescheide in Form dieser gelben Briefe, versendet werden.

Nicht dass Person A ein notorischer Schuldner ist, aber wenn z.B. KFZ-Steuer nicht gezahlt werden, wird ohne einen Mahnbescheid das Nummerschild entstempelt. Wenn Person A Steuerschulden hat, wird ohne Mahnbescheid das Konto gepfändet.

Person A ist hier aber offensichtlich auf dem Holzweg, da sie der Meinung war, dass öffentliche Institutionen ohne Umwege und Mahnbescheide pfänden und vollstrecken können, und nur Privatfirmen und -Personen eben diesen Mahnbescheid benötigen, oder ist der Gebührenservice doch nicht sooo öffentlich-rechtlich  :'(



Danke nochmals für die Ausführung .... sie hat  Person A die Augen geöffnet, aber kleinlaut beigeben ist keine Option für Person A.


LG
Dartagnan




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Mit "Privatpersonen" hatte ich auch Unternehmen gemeint.

Und wo schickt der BS denn Mahnbescheide? Auch einfache Bescheide kann man im gelben Umschlag schicken, zwecks Nachweis des Zustelldatums.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben